Unterhalszahlung+Rechte des 18. jährigen Kindes

  • Hallo,
    meine Tochter ist in diesem Monat 18 geworden.
    Nun (so hat sie es mit ihrem Vater abgesprochen) will der Vater meiner Tochter den Unterhalt auf ihr Konto zahlen.
    Außerdem sagt sie mit: Ihr stehe Unterhalt+Kindergeld auch von mir zu. Und natürlich Taschengeld!
    Sie meint sie könnte alles von mir verlangen?!
    Welche Rechte und Pflichten haben Mutter und Kind?


    es wäre schön wenn mir jemand zu diesem Thema etwas sagen könnte!


    Vielen Dank

  • Hallo playermäuschen,


    geht deine Tochter noch zur Schule oder macht sie bereits eine Ausbildung? Das mit dem Taschengeld ist so eine Sache. In diesem Alter kann sie sich doch durchaus was dazu verdienen, um dich von der Taschengeldzahlung zu entlasten oder nicht?


    Liebe Grüße
    BaFe

  • Hallo playermäuschen,


    :D dieses Thema habe ich mit meinem volljährigen Sohn auch hingebungsvoll durchdiskutieren dürfen. Dabei hat uns dieser link weiter geholfen.


    Wesentlich ist hierbei folgendes:


    Eltern eines volljährigen Kindes schulden Unterhalt nach den folgenden Regeln:


    Es ist kein Betreuungsunterhalt zu leisten, sondern Barunterhalt, denn mit dem Eintritt der Volljährigkeit endet die elterliche Sorge. Damit entfällt nach dem Gesetz die Grundlage für die Gleichbewertung von Betreuungs- und Barunterhalt. Dies hat zur Folge, dass nunmehr auch der bisher Betreuungsunterhaltspflichtige Barunterhalt zu leisten hat, sofern er leistungsfähig ist. Soweit ein Elternteil dem in seinem Haushalt lebenden volljährigen Kind noch Betreuungsleistungen erbringt (ihm z.B. die Wäsche macht oder Essen kocht), handelt es sich üblicherweise um !!!! freiwillige !!!! Leistungen oder um solche Leistungen, die nach Absprache mit dem Kind bei der Bemessung des Unterhalts zu berücksichtigen sind und dadurch auch den Unterhaltsanteil des betreffenden Elternteils mindern können.



    Grundsätzlich hat deine Tochter Recht hinsichtlich des Unterhaltes und des Kindergeldes. Taschengeld ist nur bei minderjährigen Kindern üblich.


    Ich gehe mal davon aus, daß deine Tochter noch in deinem Haushalt wohnt, wobei deine Pflicht, sie bei dir wohnen zu lassen, mit ihrer Volljährigkeit geendet hat. Auch die Pflicht, Essen bereit zu stellen, Wäsche zu waschen, aufräumen, putzen hat ein Ende mit der Volljährigkeit gefunden.


    Meinem Sohn hab ich vor die Wahl gestellt, entweder auszuziehen oder für sämtliche Leistungen, die ich immer noch erbringe, aus seinem ihm rechtlich zustehenden Unterhalt und Kindergeld zu zahlen. Oder es zu belassen, wie es jetzt ist, wobei ich dann so freundlich wäre, sein Taschengeld moderat zu erhöhen.


    Als intelligenter Mensch hat er sich für die letzte Möglichkeit entschieden. Messerscharf hat er erkannt, daß er mit diesen Unterhaltsbeträgen seinen Lebensstandard, den ich ihm noch z. Z. ermögliche nicht wird halten können, von dem zusätzlichen Zeitaufwand für die hauswirtschaftlichen Tätigkeiten bei einem Auszug ganz zu schweigen.

  • Das mit dem Auszug hat sich aber geändert. Jetzt dürfen unter 25-jährige nur ausziehen, wenn sie sämtlichen Unterhaltsbedarf aus eigener Tasche finanzieren können. Müssen sie dadurch Hartz4 in Anspruch nehmen (oder bekommen es bereits), dürfen sie nur noch in schwerwiegenden Fällen (völliges Zerwürfnis mit den Eltern bspw.) von zu Hause ausziehen.

    ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
    (Mahatma Gandhi)


    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.

  • pst ;) chaosmaus,


    Kinder dürfen schon alles essen, müssen über nicht alles wissen :D. Das ein Auszug von unter 25jährigen Kindern nicht ganz unproblematisch ist, wissen wir beide, zumindestens, wenn sie wirtschaftlich noch nicht auf eigenen Füßen stehen können.


    Allerdings sollte playermäuschen bereits Alg2-Empfängerin sein, läuft doch die Unterhaltserwartung ihrer Tochter ins Leere. Und eine Pflicht, die hauswirtschaftlichen Tätigkeiten für ihre Tochter weiterhin zu leisten, besteht aber trotzdem nicht.


    Ein OT am Rande. Ein ordentliches Gespräch mit meinem Sohn war erst möglich, nachdem ich seine Aussage Ich habe keine saubere Kleidung mehr im Schrank mit der Antwort Es wird deiner geschätzten Aufmerksamkeit entgangen sein, aber seit unserem letzten Gespräch streike ich mit dem Hinweis auf den Standort der Waschmaschine und des Bügeleisens erwidert habe :lach.


    Allerdings ist auch nach den Alg2-Gesetzen kein Umzug von KM zum KV ausgeschlossen, oder ;).