KV zahlt nicht...wie schnell Lohnpfändung?

  • seid wann wird eine "eventuell teuere Wohnung" in eine Unterhaltsberechnung berücksichtigt?? :hae:


    nein natürlich nicht, sonst könnte er sich ja auch eine Villa für 2500 Euro monatlich mieten und bräuchte gar nichts zahlen!!

    Meine Finger sind offensichtlich immer schneller oder langsamer?? (wer weiß das schon??) als meine Gedanken, daher seht mir die Rechtschreibfehler (Flüchtigkeitsfehler) nach oder malt sie bunt an :blume

  • @ Camper, wenn ein Gericht das so ausrechnet, und sein gesamtes Jahreseinkommen vorliegen hat...wird es so stimmen oder? Ansonsten kannst du es ja nochmal durchrechnen, ob es denn stimmt


    Ich habe ja kein Bruttoeinkommen bisher, also kann ich nichts ausrechnen.


    seid wann wird eine "eventuell teuere Wohnung" in eine Unterhaltsberechnung berücksichtigt??


    Unterhaltsrechtliche Leitlinien, ich nehme bei Deinen Kindern an, dass es die von Süddeutschland sind 21.5.2. Einfach mal nachlesen.


    lg


    Camper

    Einmal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • @ Camper....du musst auch nichts nachrechnen, das ist hier doch nicht deine Aufgabe. :-)
    Das Ganze ist weniger eine Frage von "nicht können", sondern vielmehr von "nicht wollen".... :rolleyes2:

    ....mutig ist wenn man es trotzdem macht....

  • Das Ganze ist weniger eine Frage von "nicht können", sondern vielmehr von "nicht wollen"....


    Nicht wenn das Einkommen fiktiv festgelegt wurde, nur um den Mindestunterhalt sicher zu stellen. Dann ist es irgend wann einfach ein nicht Können, weil die Schulden an anderer Stelle über den Kopf wachsen.


    Wenn das Gericht zum Beispiel von 360 € Warmmiete ausgegangen ist, in Wahrheit zahlt der Kindesvater aber 560 € warm, und das ist auch nicht zu ändern, dann fehlen auf seiner Seite jeden Monat 200 €, für die er sich dann verschuldet.


    Irgendwann folgt dann die Privatinsolvenz. Vielleicht ist es bei Deinem Ex gerade so weit.


    lg


    Camper

  • Keine Ahnung warum du hier schon wieder rechnest........
    Die drei Titel stehen und die TS will wissen wie lange es dauert bis der KV gepfändet wird!!!


    Edith sagt: es ist auch wurscht wieviel Miete er zahlt, muss er eh vom Selbstbehalt!
    Und laut TS verdient er sehr gut, nagt demnach nicht am letzten Hemd rum, was soll da jetzt die Privatinsolvenz???

    Einmal editiert, zuletzt von MamaJ ()

  • Die drei Titel stehen und die TS will wissen wie lange es dauert bis der KV gepfändet wird.


    Wenn was zum Pfänden da ist, gebe ich Dir recht.


    Vielleicht ist aber nicht so viel da, schon gar nicht in Höhe der Titel.


    Auch kann ein UET ohne weiteres die Erhöhung seines pfandfreien Betrages beantragen. Titel hin oder her. Gepfändet werden dürfen nur Beträge, die über dem pfandfreien Betrag liegen.


    lg


    Camper

    Einmal editiert, zuletzt von Camper1955 ()