Nochmal Aufenthaltsbestimmungsrecht

  • Hallo Ihr Lieben,
    nun muß ich Euch noch einmal mit diesem Thema belästigen, aber ich blicke da langsam nicht mehr durch :crazy
    Nach wie vor geht es um das Aufenthaltsbestimmungsrecht, das mir nach wie vor Probleme macht...
    Mein Noch-Mann und ich hatten ja zusammen mit einem Anwalt (der als Mediator vermittelte) eine Vereinbarung aufgesetzt, in der geregelt war, wieviel mein Ex an Unterhalt zahlen mußte, das das Sorgerecht geteilt ist usw....Nun stand aber als Abschluß darunter, das das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht an mich übergeht....(hatte der Anwalt so geschrieben, ich dachte, das hätte eben alles so seine Richtigkeit)
    Jedenfalls mach mein Ex seitdem Streß, er würde das SO nicht unterschreiben, er möchte nicht das ich das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht habe, sonst könnte ich ja jederzeit mit den Kindern wegziehen :radab
    Naja, so ging es hin und her, jedenfalls habe ich mir jetzt Rat bei einem zweiten Anwalt geholt und dieser teilte mir mit, das ich sowieso ganz automatisch das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht habe, da die Kinder ja bei mir leben. Und derjenige, bei dem die Kinder leben, der hat eben nun mal das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Punkt. Teilen könnte man das nicht, das hätte ja keinen Sinn usw.
    Ja, was denn nun...? Ich verstehe das Alles nicht, jeder sagt etwas Anderes.
    Wenn das tatsächlich so ist, wozu das Theater? :hä
    Selbst googeln hilft nicht weiter, selbst da steht irgendwie immer was Anderes....oder ich bin zu blöd es zu verstehen...
    Geteiltes Sorgerecht ist klar......aber wer hat denn nun das Aufenthaltsbestimmungsrecht?
    Wirklich IMMER derjenige bei dem die Kinder dauerhaft leben?
    Oder doch immer beide?
    Oder wie?
    Wäre soooo dankbar wenn mir da mal Jemand auf die Sprünge helfen würde...

  • Zitat

    Original von LilliMarleen
    Hallo Ihr Lieben,
    nun muß ich Euch noch einmal mit diesem Thema belästigen, aber ich blicke da langsam nicht mehr durch :crazy
    Nach wie vor geht es um das Aufenthaltsbestimmungsrecht, das mir nach wie vor Probleme macht...
    Mein Noch-Mann und ich hatten ja zusammen mit einem Anwalt (der als Mediator vermittelte) eine Vereinbarung aufgesetzt, in der geregelt war, wieviel mein Ex an Unterhalt zahlen mußte, das das Sorgerecht geteilt ist usw....Nun stand aber als Abschluß darunter, das das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht an mich übergeht....(hatte der Anwalt so geschrieben, ich dachte, das hätte eben alles so seine Richtigkeit)
    Jedenfalls mach mein Ex seitdem Streß, er würde das SO nicht unterschreiben, er möchte nicht das ich das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht habe, sonst könnte ich ja jederzeit mit den Kindern wegziehen :radab



    Da hat er Recht, das würde ich als Vater auch nicht unterschreiben. Wer das ABR aufgibt, entrechtet sich selbst.



    Das ABR ist Teil des Sorgerechts. Hat Dein Noch-Mann also das geteilte Sorgerecht, hat er auch das geteilte ABR.

  • Danke für Eure Antworten....
    Tja, ich weiß jetzt auch nicht mehr weiter :kopf
    Ich will meinem Ex ja nichts Böses oder ihm irgendwie die Kinder vorenthalten....
    Ich dachte eben, der erste Anwalt wüßte was er tut und es wäre eben der normale Weg.....aber wenn das so untypisch ist, verstehe ich nicht warum er das mit in den Vertrag geschrieben hat :frag
    Und wie sich der zweite Anwalt so krass vertan kann in seiner Aussage, ist mir echt ein Rätsel......dabei habe ich dreimal nachgefragt, ob das nun wirklich so ist...und er hat mir dreimal diese scheinbare Falschaussage bestätigt....ich kam mir ja schon richtig doof vor :schwitz
    Tja, dann werde ich eben diesen Satz streichen lassen....was anderes fällt mir auch nicht mehr ein...

  • Im Prinzip hast Du kein Problem, denn wenn die Kids bei Dir wohnen wird Papa seinen Teil des ABR nicht gross wahrnehmen können, weil es sich im Alltag oft kaum bemerkbar macht. Es ist allerdings in "Notzeiten" sehr wichtig. 500km wegziehen sind dann nicht drin.

  • Grundsätzlich gebe ich Dir ja Recht, ich habe ja auch nicht vor mit den Kindern wegzugehen.....
    Aber was irgendwann mal sein wird, das weiß ich heute natürlich nicht...
    Wenn es aber mal so sein wird, aus welchen Umständen auch immer, das ich wirklich mal 4-500 km wegziehen muß oder möchte, dann werde ich das auch tun...
    Sicher nicht solange die Kinder noch klein sind, danach können sie ja selber entscheiden ob sie mitmöchten oder nicht...
    Aber ich werde mir von meinem Ex sicher nicht mein Leben diktieren lassen, das habe ich jahrelang mitgemacht....
    Meine Mutter ist mit uns nach der Trennung auch fast 500 km weggezogen......fand ich als Kind zwar nicht toll (deshalb möchte ich es verhindern), aber möglich ist Alles....Aufenthaltsbestimmungsrecht hin oder her

  • Aber das alleinige ABR kann man bei gegebenem Anlass noch immer beantragen, oder man einigt sich dann außergerichtlich. Wenn es doch eh nicht zur Debatte steht wegzuziehen, dann würde ich darüber keine Diskussion anzetteln. (mit dem Ex)


    Man lässt sich ja schließlich nichts diktieren, er kann ja auch nicht sagen in welcher Strasse ihr zu wohnen habt...


    Hoffe, Du findest eine Lösung für Dich, Deinen Mann und Deine Kinder

  • Öhhm, Entschuldigung, aber ich kenne das anders mit dem ABR.


    Meines Wissens nach gibt es kein geteiltes Aufenthaltsbestimmungsrecht.
    Das ABR ist immer bei dem Elternteil,bei dem die Kinder Ihren Alltagsmittelpunkt haben.


    Das Sorgerecht kann bei beiden sein,aber das ABR gibt es nicht geteilt.


    Das ein Elternteil automatisch wegziehen kann,wenn es das ABR hat ist ebenso falsch.
    Ich habe das Thema beim JA und vor Gericht angebracht,weil ich das mit dem ABR nicht verstand.
    Wenn ich jetzt vorhabe nach Bayern oder ins Ausland oder hunderte von Km wegzuziehen,kann mein Ex Terror machen deswegen.


    Und zwar aus folgenden Gründen:
    Kind wird aus sozialen und emotionalen Kontakten gerissen,
    gewohnte Umgebung,Kindergarten,würde unter einem Umzug leiden.
    Da hätte ich trotz ABR KEINE Chance wegzuziehen,wenn die Gründe eintreffen würden.

  • Das heißt also, ich könnte jetzt (da ich das ABR habe) mit meiner Tochter nach Bayern ziehen? Und der Vater könnte nichts dagegen tun?


    Die Situation beim letzten gerichtstermin:
    Nachdem der Herr vom JA meinen Ex darüber informiert hat,dass ich meine Tochter nie wieder alleine sehen würde,wenn er weiter auf die Sache pocht hat dazu geführt,das sein Anwalt ihn aus der verhandlung nahm,kurz darauf zurückkam und mein Ex den Antrag auf alleiniges Sorgerecht zurücknahm.


    Daraufhin fragte mich der Richter,ob ich damit einverstanden wäre,logisch.
    Dann beschloss er,das ABR auf die KM (also mich) zu übertragen,wogegen mein Ex protestierte. Er verwechselte das ABR mit dem Sorgerecht.
    Woraufhin der Richter sagte,das das ABR immer beim Elternteil verbleibt,bei welchem das Kind seinen Alltagsmittelpunkt hat.


    So wurde ich auch vorher vom Jugendamt und Anwalt/Richter infomiert.

  • Zitat

    Original von LilliMarleen
    Grundsätzlich gebe ich Dir ja Recht, ich habe ja auch nicht vor mit den Kindern wegzugehen.....
    Aber was irgendwann mal sein wird, das weiß ich heute natürlich nicht...
    Wenn es aber mal so sein wird, aus welchen Umständen auch immer, das ich wirklich mal 4-500 km wegziehen muß oder möchte, dann werde ich das auch tun...


    Das könnte großen Ärger geben. Warum sollte ein Vater der Kontakt zu seinen Kindern möchte (und umgekehrt) dies hinnehmen? Wäre Dir bestimmt auch nicht recht, wenn Dein Ex mit euren Kindern mal einfach so durch die halbe Republik zieht und Du dann sehen kannst wie Du dem Umgang hinbekommst, oder?
    Wenn Du wegziehst und so Deinem Ex den Umgang erschwerst, kann er Dir sogar seine erhöhten Umgangskosten (Sprit, Bahnticket, ggf. Hotelübernachtung etc.) in Rechnungs stellen. Es hat sogar schon einige Fälle gegeben wo eine Mutter nach so einer Umzugsaktion ihr Sorgerecht verloren hat.

  • Zitat

    Original von radex
    1. Wenn Du wegziehst und so Deinem Ex den Umgang erschwerst, kann er Dir sogar seine erhöhten Umgangskosten (Sprit, Bahnticket, ggf. Hotelübernachtung etc.) in Rechnungs stellen. 2. Es hat sogar schon einige Fälle gegeben wo eine Mutter nach so einer Umzugsaktion ihr Sorgerecht verloren hat.


    Quellenangaben, bitte!


    Und hier habe ich ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts für dich, indem die Richter die Entscheidung, der KM das ABR zu übertragen, damit sie mit den Kindern nach Paris umziehen konnte, für verfassungsgemäß hielten.

  • Radex: Wenn Du mich schon zitierst, dann nehme meinen ganzen Text bitte und nicht nur Auszüge.....
    Wie ich schon geschrieben habe, möchte ich natürlich NICHT wegziehen...
    ABER, ich weiß nie, was IRGENDWANN mal sein wird...
    Über alle anderen Eventualitäten rumzudiskutieren macht keinen Sinn...

  • Zitat

    Original von mclaneindiehard


    Quellenangaben, bitte!


    Und hier habe ich ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts für dich, indem die Richter die Entscheidung, der KM das ABR zu übertragen, damit sie mit den Kindern nach Paris umziehen konnte, für verfassungsgemäß hielten.


    Das wundert mich nicht wenn ich mir den Namen der vorsitzenden Richterin ansehe: Hohmann-Dennhardt :radab

  • Zitat

    Original von radex


    Das wundert mich nicht wenn ich mir den Namen der vorsitzenden Richterin ansehe: Hohmann-Dennhardt :radab


    Und was soll denn jetzt diese beleidigende Äußerung? Typisch, wenn dir in der Sache nichts mehr einfällt ... :nudelholz Und die Richter Steiner und Bryde hatten nichts zu sagen? (Es war ein einstimmiger Beschuß)


    Übrigens, die Quellenangaben fehlen immer noch. Du bleibst doch angeblich keine Antwort schuldig. Also bitte :D.


    Im übrigen helfen deine globalen, unsachlichen und unqualifizierten Eiinschüchterungsversuche der Themenschreiberin nicht weiter. Aber dazu hat sie bereits auch geschrieben :daumen.