Was steht mir zu?

  • Hallo!


    Bin neu hier und hab gleich ne Frage:


    Ich will mich von meinem mann trennen, wir haben eine gemeinsame 3jährige Tochter.
    Zur Zeit leben wir noch in der gemeinsamen Wohnung, doch ich bin auf der Suche nach etwas Neuem.


    nun zu meiner Frage:
    Zur zeit habe ich kein eigenen Einkommen, muss vom Kindergeld und Pflegegeld Lebensmittel, Klamotten, Auto tanken usw. Mein Mann gibt mir im Monat höchstens 50€ dazu. Sonst nix. Er meint das wird wohl reichen!!!!
    Ab September habe ich ein Nettoeinkommen von ca. 560€, bekomme 154€ Kindergeld und 205€ Pflegegeld ( Tochter hat Down-Syndrom)!
    Bekomme ich Wohngeld und muss mein mann Unterhalt zahlen?
    Weiß im Moment nicht wo ich anfangen soll!
    Kann mir auch keine Erstaustatung für die neue Wohnung leisten, da ich ja nichts gespartes habe. Der Kindergarten mit 100€ muss ja auch bezahlt werden!!!


    Kann mir jemand weiter helfen?


    LG
    Danzi

  • also bei einer scheidung wird das gesamte einkommen, der letzen 12 monate, beider eheleute zusammengerechnet und durch 12 geteilt...das wäre dann das durchschnittliche einkommen...


    dann muss derjenige unterhalt von seinem durchschnittlichen einkommen zahlen, der der hauptverdiener ist...


    und unterhalt für das kind, zahlt dann der, bei dem das kind nicht lebt...sofern das geld ausreicht...ansonsten wirds vorgeschossen


    wobei ich denke, dass das pflegegeld nicht angerechnet wird :frag


    davon hab ich aber keine ahnung...


    am besten du erkundigst dich bei einem anwalt oder gehst zum jugendamt...die klären das auch für dich...

  • Pflegegeld wird meines Wissens nach nicht angerechnet.
    Was du bekommen könntest, hängt natürlich auch davon ab, ob du Unterhalt für dich von deinem Mann bekommen würdest.
    Evtl. hast du Anspruch auf ergänzendes ALGII (ab September) oder, falls nicht, auf Wohngeld und evtl. Kinderzuschlag, den würde es bei Erwerbstätigkeit und gering. Einkommen geben.
    Zuschuß zur Erstausstattung (einmalige Beihilfen) kannst du auch beantragen, wenn du kein ALGII-Empfänger bist. Mußt aber vorher (vor Abschluß Mietvertrag) beantragen und vor irgendwelchen Käufen auch die Entscheidung abwarten. Es kann auch eine Entscheidung für Sachgutscheine fallen. Falls du geringfügig über dem Satz bist, der für ALGII für euch gilt, kann es sein, dass es da eine Verrechnung gibt mit dem übersteigenden Betrag......
    Kindergartenbeitragserstattung beim Jugendamt beantragen.


    Ich habe mir vor meinem Antragswulst mal 2,3 Stunden freigenommen und bin in die Buchhandlung, Rechtsecke. Dort habe ich mir alle in Frage kommenden Bücher geschnappt und mich in die Sitzecke verkrümelt. Dort gesucht, was für mich in Frage käme, anhand meiner Einnahmen wie Kindergeld usw., und dann wußte ich erstmal, welchen Weg ich zuerst nehmen kann, damit ich nicht bei allen in Frage kommenden Ämtern Anträge abgeben muß. Geht sicher genauso über`s Internet, ich hatte damals noch keins.

    ... Verzeihen ist eine Eigenschaft des Starken.
    (Mahatma Gandhi)


    Es sind nicht die großen Katastrophen, die uns fertigmachen ... Das Herz bricht still zwischendurch an einem schönen klaren Tag.