Teilung des Haushalts...Hilfe!!!

  • Und noch ein Problem:
    Ich bin ja jetzt mit den Kindern aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen in eine eigene Wohnung....
    Ich habe nur die Kinderzimmer mitgenommen (Betten, Schrank, Schreibtisch, Spielzeug), meine Kleidung und persönlichen Sachen und ein paar Küchenutensilien (Geschirr, Zubehör ect.)......den Rest versuche ich so nach und nach anzuschaffen, da mein Mann sich weigert mir etwas davon rauszugeben....
    Soweit ich weiß, müßten wir uns ja alle innerhalb der Ehe angeschafften Sachen teilen....richtig?
    Aber was mache ich wenn mein Mann sich weiterhin weigert mir davon etwas zu geben? Theoretisch müßte er ja zB. seinen heißgeliebten teuren Plasma-Fernseher, sein sündhaft teures Designersofa, sein nobles Mountainbike usw. verkaufen und die Hälfte ausbezahlen, oder wie siieht das aus? Denn mitgeben würde er mir nichts davon, sonst würde ich den Kram verkaufen.....denn ich wollte und will ihn auch weiterhin nicht.
    Selbst als ich anfragte, ob er mir zumindest die Badezimmermöbel lassen würde, meinte er nur: kauf dir selber welche, wozu zahl ich Dir denn Unterhalt?
    Auch der Versuch 4 Ikea-Lack-Regale mitzunehmen,endete mit dem Satz: die bleiben da, sonst hab ich Löcher in der Wand..... :angry
    Ich hab echt die Nase voll, jeder Versuch ihn zu einer Einigung zu bewegen, schmettert er ab....Ich habe doch keine Lust wegen jedem Kram zum Anwalt zu rennen....schließlich steht mir die Hälfte zu.....zumal er ja auch noch eine Firma hat und ich auch da die Hälfte verlangen könnte....
    Wenn ich ihm sage, das ich schließlich auch schauen muß wo ich mit den Kindern bleibe, meint er nur: Hättest Du Dir vorher überlegen können, selber Schuld....Desweiteren bezeichnet er mich als geldgeil und ich würde ihn ja nur versuchen auszunehmen.....
    Was kann man da noch machen, ich sehe es echt nicht ein das ich auf Alles verzichte......wer kann mir raten?

  • Hallo!
    Das ist das typisch angekratzte Männerego ,das da aus deinem Mann Spricht. an deiner stelle würde ich mir einen Beratungsschein für den Anwalt holen und beantragee eine Aufteilung . den ich denke nicht das es auf anderem Wege geht, auser er läßt doch noch mit sich reden.aber wenn nicht geh zum Anwalt. Den ich war damals so blöd und habe meinem Mann alles gelassen, selbst das Geschäft das wir zusammen aufgebaut haben . Lg Wolke

  • Also ich bin ja wirklich kein Frund von 'über den Anwalt regeln' weil ich denke, dass man sich auch ohne gut einigen kann. Aber in dem Fall???


    Höhö... also dem wird das lachen noch vergehen, wenn der Anwalt ihm erklärt, dass er was abgeben muß ^^ Auch wenn das auf Streit hinaus laufen wird (aber das wird es in dem Fall bestimmt, so wie du das schilderst)... geh zum Anwalt und hol dir das, was dir zusteht!

  • Wie wird das dann mit der Aufteilung gemacht?
    Schätzt das Jemand oder müssen wir das selber tun? Das gibt ja ein riesen Chaos, ich kann doch nicht Jedes winzige Teil schätzen.....Zudem wird er das nie im Leben zahlen, ich kenn ihn......was macht man da?
    Der Anwalt hat zwar schon mal mit ihm gesprochen wegen der Aufteilung, aber bis jetzt ist nichts passiert.....ich kann doch nicht Jahre warten bis er sich mal herabläßt mir das auszuzahlen, was mir und den Kindern zusteht :kopf

  • Hallo LilliMarleen! :troest


    wieso bist du überhaupt aus gezogen....die Kinder sind bei dir also hätte auch Dir das Haus zu gestanden!!
    Dann darf er lediglich die hälfte des Wohnzimmers und die hälfte des Schlafzimmers haben,der Rest gehört Dir,weil ja die Kinder bei Dir sind!!


    Der jenige bei dem die Kinder aufwachsen hat immer mehr rechte wenn es um möbel geht!
    Alle sachen die in der Ehe angeschafft wurden müssen geteilt werden....ausser Kinderzimmer,Bad,Küchen Möbel
    Den Inhalt der schränke müsst ihr aufteilen zu gleichen Wert!


    Hatte den Scheiss auch...Ich habe alle Möbel behalten und er hat dafür sämtliche Fahrzeuge mit genommen (Auto,Roller,Motorrad)
    und alle Hifi anlagen und sein persönliches Zeug.


    Wenn ihr euch nicht so einigen könnt...schreibe alles auf...ALLES
    Dann soll der Anwalt nen Brief aufsetzen...mit Frist...und dann wird das wohl hoffentlich klappen


    Liebe grüsse Kirstin :strahlen

  • "Was kann man da machen?"


    IHN WIRKLICH AUSNEHMEN- KLING JA ENTSETZLICH NACH ARSCHLOCH!!!!

  • Na nach was soll das klingen.....
    Sie soll das nehmen,was ihr zu steht und gut ist es...warum sollen wir Mütter immer klein bei geben...wir haben es eh schon schwer genug.Dann sollen wir uns auch noch um möbel kümmern?? :nanana

  • Hallo,
    noch ein anderes Thema,das mir dazu einfällt. Wusstest du,dass du innerhalb 6 Monaten nach deinem Auszug schriftlich beantragen musst,dass du gegebenenfalls wieder in das Haus einziehen willst? Denn wenn du das nicht machst, dann hat er alleinigen Anspruch auf das Wohnrecht. Ob du dann letztendlich darin wieder wohnen willst ist nicht wichtig, nur die Tatsache,dass du schriftlich beantragen musst innerhalb 6 monaten, sonst erlischt dein Anspruch.
    viele Grüße Kat

  • Mir geht es gerade ähnlich , ausser das ich in der Wohnung geblieben bin. Mein Ex will nämlich das Kinderzimmer vom Kleinen haben :batsch Ich könnte würgen...


    Weiss einer ob er das verlangen kann ? ( Der Kurze bleibt bei mir )

  • macht nicht die gleichen Fehler wie ich.


    Als vor Zeiten mein Ex auszog, hat er Kühlschrank, Fernseher, Wohnzimmerschrank mitgenommen...die Waschmaschine blieb da, da sie eh schon nicht mehr gut lief ( zu gütig von ihm) ... nach dem Auszug saß ich in einem leeren Wohnzimmer, Mutter mit drei Kindern ohne Kühlschrank.


    Ehrlich gesagt, war ich froh wegen des Auszugs...ich hätte auch auf Bananenkisten gewohnt!


    Wochen später habe ich erst über den Anwalt erfahren, dass er diese Dinge nicht hätte mitnehmen dürfen..---> sie müssen bei dem bleiben, der die Kinder versorgt. Das Wohlfühlen wie der normale Alltagsablauf darf für die Kinder nicht gestört werden....nur unter einer "Abstandszahlung" hätte er die Gegenstände mitnehmen können.
    Als ich dann noch erfuhr, dass er den neuen Schrank zersägen musste, damit er in sein Wohnzimmer passt...... :radab


    Des Weitern: darauf achten, welche Güter Güter des Alltags sind, welche Luxusgüter sind..
    Grundlage weiterhin: vorhandener Ehevertrag oder nicht



    "Hausrat:
    Können beide Partner sich nicht darauf einigen, wie sie ihren Hausrat aufteilen, wird die Aufteilung durch ein Hausratsverfahren geklärt. Der Anwalt muss dazu einen Antrag am Gericht stellen. Zum Hausrat zählen Einrichtungsgegenstände wie Couch oder Schränke, Küche und Haushaltsgeräte, Bücher, Teppiche, Lampen und sogar Haustiere. Wer welchen Schrank bzw. welchen Teppich behalten darf, das entscheidet beim Hausratsverfahren das Gericht. Dabei spielt das so genannte „Billigkeitsprinzip“ eine Rolle.
    Streitet sich das Paar zum Beispiel um einen bestimmten Teppich, so hat derjenige, der bis dahin noch keinen Teppich des gemeinsamen Hausrates abbekommen hat, die größeren Chancen auf das gute Stück. Auch hier spielen wieder Beruf, Einkommen und Kinder eine wesentliche Rolle.
    Wichtig: Nicht zum Hausrat zählen Luxusgegenstände, die nicht der Lebensführung dienen, sondern nur der Vermögenslage, wie z. B. der Sammler-Mercedes in der Garage, persönliche Dinge eines Ehegatten sowie Gegenstände, die der Berufsausübung dienen, wie z. B. der Computer im Arbeitszimmer. Gehört der Computer z. B. beiden, entscheidet wieder der Richter, wenn sich das verkrachte Paar nicht einigen kann. "

  • Mein Ex hat damals bei der Trennung zu mir gesagt, er wolle nix aus der Wohnung.....
    Er ist ja auch bei seiner Neuen eingezogen :radab


    Und damit ich auf der Sicheren Seite bin, habe ich es mir doch glatt schriftlich geben lassen :D.
    Hat zwar doof geguckt, aber die Erklärung unterschrieben ...
    Man weiss ja nie ;)

    Rechtschreibfehler sind Spezialeffekte meine Tastatur.


    :D

  • Hallo und Danke für die zahlreichen Antworten...
    Ich bin deshalb ausgezogen, weil ich mir das Haus alleine leider nicht leisten kann (950 Euro Kaltmiete)....sonst hätte ich mir natürlich den ganzen STreß erspart den ich nun habe....
    Ich wußte leider auch nicht das Viele Dinge mir zugestanden hätten, da ich die Kinder versorge...
    Wäre aber schwierig gewesen, da zB. der Kühlschrank zur Küche im Haus gehört.....alles Miete.... :(
    Tja, nun werde ich wohl die Sache dem Anwalt übergeben, was soll ich sonst tun? Er denkt eben, das es damit getan ist, das ich die Kindersachen mitgenommen habe.....
    Wie lange kann er die Teilung des Haushalts bzw. meine Auszahlung eigentlich rauszögern? Ich kann doch nicht monatelang auf dem Trockenen sitzen....weiß das Jemand?

  • LilliMarleen:


    eigentlich so schnell wie möglich...schön wärs, gell??


    das wird nun schwierig, ist entscheidend, ob ihr miteinander reden könnt und WIE man miteinander redet.


    lies dich hier mal durch die rechts-seiten oder quer durch google.
    Mit einer Neuanschaffung (oder auch second-hand) ist grundsätzlich der zu belasten, der der Mehrverdiener ist und bei dem NICHT die Kinder sind.,..mal so im Groben formuliert.


    Wie gesagt: meine Tipps sind vage: Recht haben und Recht bekommen, ist zweierlei....versuche es auf jeden Fall so sachlich wie möglich.... erst nachfragen, was du denn bekommen könntest...dass dir jenes oder dieses eigentlich rechtlich zusteht.....
    druck was aus dem INternet aus und werfe es ihm in den Briefkasten...wirst lachen, so hat es bei mir funktioniert ... :daumen