Mein Ex hat in der Zwischenzeit versucht, die Krankheits-Schiene zu fahren. Er hat seit Geburt irgendwas an der Hüfte. Nun meinte er mit Attesten zu belegen, dass er nicht "hart" arbeiten darf. Das Gericht sah es aber so, dass er in seinem erlenten Beruf als Einzelhandelskaufmann sehr wohl arbeiten könnte und hierbei ein fiktives Einkommen von 1.800 € erziehlen könnte.
Aber erhöhte Krankheitskosten, und damit einen höheren notwendigen Selbstbehalt könnte er geltend machen, wenn seine Krankheit länger anhält und er die Kosten die dafür entstehen auch nachweisen kann, da es sich um eine Behinderung/Schwerbehinderung handelt, die nicht innerhalb eines halben Jahres beseitigt werden kann.
Ich bin gespannt, ob die Anwältin deines Ex das auch erkennt.
lg
Camper