28 € Unterhalt; das soll wohl ein Witz sein!!!

  • Mein Ex hat in der Zwischenzeit versucht, die Krankheits-Schiene zu fahren. Er hat seit Geburt irgendwas an der Hüfte. Nun meinte er mit Attesten zu belegen, dass er nicht "hart" arbeiten darf. Das Gericht sah es aber so, dass er in seinem erlenten Beruf als Einzelhandelskaufmann sehr wohl arbeiten könnte und hierbei ein fiktives Einkommen von 1.800 € erziehlen könnte.


    Aber erhöhte Krankheitskosten, und damit einen höheren notwendigen Selbstbehalt könnte er geltend machen, wenn seine Krankheit länger anhält und er die Kosten die dafür entstehen auch nachweisen kann, da es sich um eine Behinderung/Schwerbehinderung handelt, die nicht innerhalb eines halben Jahres beseitigt werden kann.


    Ich bin gespannt, ob die Anwältin deines Ex das auch erkennt.


    lg


    Camper

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  • und er die Kosten die dafür entstehen auch nachweisen kann


    Kosten entstehen ihm nicht denn er hat bis heute nichts dran machen lassen. Es wurde vom Arzt nur bestätigt, dass diese Hüftirgendwas besteht aber nciht, dass es ihn einschränkt.


    Und als (schwer) behindert würde er sich nie hinstellen.


    Wie gesagt, er hats versucht (wie eine von vielen Ausreden um dem KU zu entkommen) ist aber dran gescheitert, sonst wäre er mit der Krankheitsgeschichte weitergefahren...

  • Wie gesagt, er hats versucht (wie eine von vielen Ausreden um dem KU zu entkommen) ist aber dran gescheitert, sonst wäre er mit der Krankheitsgeschichte weitergefahren...


    Mal sehen. Noch hat er ja Zeit.


    Von welcher Steuerklasse ist das Gericht denn ausgegangen?


    Auf die Summe von 260,00 € komme ich annähernd nur bei Steuerklasse 3, denn inzwischen dürfte das Baby, und damit sein drittes Kind, ja schon da sein.


    lg


    Camper

    2 Mal editiert, zuletzt von Camper1955 ()

  • Seit Mai kommt GAR KEIN Unterhalt mehr. GV war draußen, Lohn- und Kontopfändung ist mittlerweile auch getätigt.


    Das habe ich, glaube ich zumindest, in dieem Thread schon mal gesagt. Von fiktivem Einkommen kann man auch nur fiktiv Unterhalt bezahlen.


    Aber Du hättest das Recht, den Vater Deiner 2 Kiddis anzuzeigen.


    Einfach deshalb, weil er nicht Vollzeit arbeitet, um zumindest den Unterhalt sicher zu stellen, den ein Vollzeitjon im Einzelhandel bringen würde, der ja von seinem derzeitigen Job als Gabelstaplerfahrer einkommensmäßig nicht allzuweit entfernt ist.


    Vom Mindestunterhalt, wie er von "Fachleuten" hier aber immer wieder propagiert wurde, ist er aber noch meilenweit entfernt.


    Aber das braucht er auch nicht. er soll einfach Vollzeit arbeiten, dann kann er den KU zumindest in Höhe von 140,00 € für Euren Großen und von 120,00 € für die beiden Kleinen sicher stellen.


    Ich an Deiner Stelle würde nicht zögern und diesen Schritt wählen, auch wenn das Zivilverfahren noch läuft. Zivilrecht hat mit Strafrecht nichts zu tun.


    lg


    Camper

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