Fahrtkosten zur Arbeit von ARGE?

  • Guten Morgen :winken: ,


    nach fast 2 Jahren Krankheit habe ich 2 Wochen Wiedereingliederung hinter mich gebracht.


    Seit dem 01. Nov. arbeite ich wieder "für Geld" ;)


    Bis Ende dieser Woche habe ich 11 Tage gearbeitet (habe 80-Stunden-Job) und der Monat ist noch nicht zu Ende...


    Hin-und Rückfahrt sind 52Km. Ich bekomme diesen Monat noch Unterstützung von der ARGE, habe ich die Möglichkeit
    einen Zuschuss für meine Fahrtkosten zu bekommen ???? :hae:



    Bis heute bin ich 416Km gefahren. Ich muß damit rechnen, dass für diesen Monat 832 Km zusammen kommen....
    (Der Arbeitsplan ist für den ganzen Monat noch nicht fertig.)



    Lieben Gruß

    "..live is very short, and there´s no time, for fussing and fighting,my friend..."

    C.deB."Footsteps"

  • Im ALG2 sind bei erwerbstätigkeit 100€ ja anrechnungsfrei, die für Fahrtkosten, berufsbedingte Aufwendungen etc. sind. Kannst Du belegen, das Du Mehraufwand als die 100 € hast, müssen diese bei der Berechnung berücksichtigt werden (daher ja auch die Angabe z.b. über die KM Strecke, bzw. Bahntickets etc)

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  • Ruf doch einfach mal bei der Arge an.


    Meines Wissens gibt es einen Fahrkostenzuschuss. Kann aber sein, dass du ihn VOR der


    Arbeitsaufnahme hättest beantragen müssen...

  • bei der Berechnung


    :thanks:
    Hallo,
    der ganze "Berechnungs-Kram" erfolgt erst, wenn die meine 1.Gehaltsabrechnung haben.
    Sämtliche Anträge müssen ja wegen meiner Arbeitsaufnahme neu ausgefüllt werden.


    Mir geht es erstmal "nur" um eine kurzfristige finanzielle Hilfe zu den Fahrtkosten.

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    C.deB."Footsteps"

  • Hallo,


    ich glaube das es eine Art Eingliederungshilfe gibt. Kannst du nicht einfach mal bei deinen Fallmanager Anrufen und dich dort erkundigen?


    Anfragen kostet nichts, ggfls. würde ich das ganze auch noch schriftlich machen.


    LG

  • Hallo,
    bezüglich Fahrtkosten..es gibt da 2 Varianten...einmal der Abzug vom Einkommen bei der Berechnung des anrechenbaren Einkommens und dann der mögliche Zuschuß.Das erste macht die Leistungsabteilung, das zweite ist Sache deines Arbeitsvermittlers, Fallmanagers oder wie immer der heisst...


    Gruß
    Igrainne

    Gegen Dummheit kämpfen Götter selbst vergebens...

    Einmal editiert, zuletzt von Igrainne ()


  • Wobei die Eingliederungshilfe eine Kann- Entscheidung ist. :rolleyes:


  • Wobei die Eingliederungshilfe eine Kann- Entscheidung ist. :rolleyes:


    Da gelten Fahrtkosten etc. eh nicht zu....sondern erstanschaffung für evtl. benötigte Arbeitskleidung etc.


    Das nennt sich Mobilitätshilfe, und ist KEINE Kann Entscheidung.


    Aber Fahrtkosten sind in den 100€ Freibetrag enthalten, die, wenn überschritten werden, auch übernommen werden.


    @TS


    ich sehe für Dich da grad nur die Möglichkeit, den Lohnbescheid abzuwarten, oder die 100€ Grenze nachweislich belegen zu können...ansonsten: Darlehn beantragen, damit Du wenigstens weiterhin zur Arbeit kannst

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  • Da gelten Fahrtkosten etc. eh nicht zu....sondern erstanschaffung für evtl. benötigte Arbeitskleidung etc.


    Das nennt sich Mobilitätshilfe, und ist KEINE Kann Entscheidung.


    Ich bekomme 100 Euro Einstiegsgeld für insgesamt 6 Monate und weiß doch das es eine Kann-Bestimmung ist! Ob da nun Fahrtkosten reinzählen oder nicht, habe ich doch gar nicht erwähnt sondern nur zum Vorposter ein Kommentar abgelassen! :hae:
    Klar sucht die TS jetzt Hilfe für die Fahrkosten, aber ist Einstiegsgeld nicht auch erst einmal eine Hilfe? :tuedelue

  • Ich bekomme 100 Euro Einstiegsgeld für insgesamt 6 Monate und weiß doch das es eine Kann-Bestimmung ist! Ob da nun Fahrtkosten reinzählen oder nicht, habe ich doch gar nicht erwähnt sondern nur zum Vorposter ein Kommentar abgelassen! :hae:
    Klar sucht die TS jetzt Hilfe für die Fahrkosten, aber ist Einstiegsgeld nicht auch erst einmal eine Hilfe? :tuedelue


    Also ich bin 01.10.09 angefangen. Neuer Job...neue Arbeitskleidung (arbeite in Küche, da gibt es Vorschriften), aber ich habe alles erstattet bekommen (knapp 200€ für Mobilitätsbeihilfe)


    Cath....hast Du Antrag auf Mobilitätsbeihilfe gestellt?


    100€ Einstiegsgeld? Das ist drer Freibetrag, den ich im obigen Posting erwähnte. Die 100€ bleiben einem immer!!!!


    Ohne Antrag o.ä. und kann erweitert werden, wenn nachweislich die tatsächlichen Kosten höher sind

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  • Cath....hast Du Antrag auf Mobilitätsbeihilfe gestellt?


    100€ Einstiegsgeld? Das ist drer Freibetrag, den ich im obigen Posting erwähnte. Die 100€ bleiben einem immer!!!!


    Ohne Antrag o.ä. und kann erweitert werden, wenn nachweislich die tatsächlichen Kosten höher sind


    Ice, noch mal: ICH HABE EINSTIEGSGELD BEANTRAGT! :ohnmacht: Das hat mit diesen 100 Euro Freibetrag nichts zu tun. Es ist EINSTIEGSGELD

  • Hallo,


    Du hättest vor Arbeitsaufnahme Förderung aus dem Vermittlungsbudget beantragen können. Ggf. stimmt Dein Vermittler einer rückwirkenden Antragstellung, hier solltest Du das Gespräch mit ihm suchen, im Normalfall hätte er/sie Dich dahingehend beraten sollen.


    Die sog. "Mobilitätshilfen" gibt es seit dem 01.01.2009 nicht mehr, es läuft alles über das Vermittlungsbudget (sowohl Rechtskreis SGB III als auch SGB II). Sofern in einigen JC oder AA noch derartige Fördermittel rumgeistern, so dürften sie der Freien Förderung entsprungen sein, deren Daseinsberechtigung hinsichtlich der eigentlichen Vorschriften in Frage zu stellen wäre.


    Das ESG (Einstiegsgeld) ist eine vom Vermittlungsbudget unabhängige Förderung.



    Edit: Wer war Kostenträger für die Wiedereingliederung? Wenn Du ein Reha-Fall bist, müsstest Du die Anträge beim entsprechenden Kostenträger stellen.

  • Wer war Kostenträger für die Wiedereingliederung


    Guten Morgen,


    das war die Rentenversicherung. Allerdings beziehe ich seit einiger Zeit Gelder von der Arge (Krankengeld ist vorbei).
    Die Rentenversicherung hat bisher noch nicht mal das Übergangsgeld für die Wiedereingliederung gezahlt.... :kopf Das holt sich die Arge dann von denen
    wieder...


    Aber ich werde gleich mal bei der Arge anrufen, um zu fragen, ob ich Fahrgeld bekommen kann.


    Denn "so langsam" geht mehr Geld für "Sprit" drauf, als für anderes..... :scared

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    C.deB."Footsteps"

  • Wenn Deine Reha über die DRV Bund lief, warst und bist Du ein Reha-Fall. Da die Maßnahme zu Ende ist, zahlt derzeit die Arge. Jedoch bist Du noch kein abgeschlossener Reha-Fall. Das heißt, Förderung der Arbeitsaufnahme läuft auch über die DRV Bund, hier musst Du also Deinen Berater der DRV kontaktieren, die Arge darf nicht fördern! Als abgeschlossener Reha-Fall zählst Du erst, wenn Du mindestens sechs Monate in Arbeit warst.
    Der Bezug von ALG II dient der Sicherung des Lebensunterhaltes (für "maßnahmefreie" Zeiten) bzw. alternativ ist die Arge in Vorleistung gegangen, weil die RV noch nicht berechnet/bewilligt hat. Daher hier auch der Erstattungsanspruch, den die Arge geltend macht.

  • Ggf. stimmt Dein Vermittler einer rückwirkenden Antragstellung, hier solltest Du das Gespräch mit ihm suchen, im Normalfall hätte er/sie Dich dahingehend beraten sollen.


    Tja, anstatt anzurufen, bin ich kurzfristig zur Arge gefahren.
    Bei der Anmeldung hat man sich telefonisch schlau gemacht und mein "Berater" (oder wie auch immer) hat es abgelehnt, mir einen Fahrtkostenzuschuss zu geben.


    Ich hätte v o r der Arbeitsaufnahme einen Antrag stellen können....


    Ganz klasse.


    Und nu?


    Jetzt kann ich mir überlegen, ob ich mein Auto tanke oder Lebensmittel kaufe.
    Da ich schon den ganzen Monat so viele Km gefahren bin, ist in der "Kasse" kein Geld für beides :(


    (Mann, Mann ein Glück hat der finanzielle Sch... bald ein Ende.)

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    C.deB."Footsteps"

  • Mal ein bißchen gefachsimpelt... (unter der Annahme, Dein Rententräger ist aus irgendwelchen Gründen nicht zuständig, das solltest Du schnellstmöglich mit diesem klären).
    Soweit ich das richtig gelesen habe, warst Du AU, hast Krankengeld bis zur Aussteuerung bezogen (max. 78 KW), dann ggf. ALG I und/oder ALG II bzw. wegen sofortigem Einstieg in eine LTA-Maßnahme Übergangsgeld (welches noch auszuzahlen wäre). Nach Ende der Maßnahme geglückte Arbeitsaufnahme.
    Dein Vermittler sagt: vorheriger Antrag erforderlich (§ 37 SGB II oder 324 SGB III). So weit hat er recht. ABER: in beiden Rechtskreisen findet beim Verwaltungshandeln auch das SGB X Anwendung. Hier könnte auf § 27 SGB X abgestellt werden (Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand). Unter der Voraussetzung, dass die Arge zuständig sei für die Förderung der Arbeitsaufnahme stellt sich die Frage, inwieweit der Vermitler seiner Beratungspflicht nachgekommen ist und Dich im Zuge des Erst- oder Folgegespräches auf die Fördermöglichkeiten hingewiesen hat (und diese nach Möglichkeit auch noch in Deiner Eingliederungsvereinbarung fixiert hat). Die telefonische Mitteilung allein würde ich an Deiner Stelle nicht akzeptieren, sie stellt keinen Verwaltungsakt dar, Du kannst keinen Widerspruch einlegen. Stelle den Antrag erneut unter Anführung der o.g. Punkte und bestehe auf einem schriftlichen Bescheid, nur so kannst Du die Rechtsmittel nutzen. Dies alles hat aber wie gesagt nur Sinn, wenn Du aus irgendwelchen Gründen beim Rententräger nicht als Reha-Fall geführt wirst.


    LG, Jette


    Edit: Wenn ich bei der "Rekonstruktion" Deines Falles irgendwo fehl liege, einfach melden, gern auch per PN.

  • inwieweit der Vermitler seiner Beratungspflicht nachgekommen ist


    Hallo Jette,


    Deine "Rekonstruktion" ist richtig ;)


    Dann werde ich morgen früh erstmal anrufen - habe die Durchwahl meines Vermittlers "gefunden" :D


    Wenn er mir dann wieder mündlich eine Absage erteilt, werde ich gleich anschließend mein vorher gefertigten Antrag (incl. der §§) hinbringen. :devil:


    Allerdings kostet mich das alles Zeit... Geld wäre nu von nöten: Einkaufen oder Tanken...


    Kann meinem Arbeitgeber ja schlecht sagen, dass ich wegen Geldnöten nicht zur Arbeit kommen kann :(


    Das könnte ich höchstens den Vermittler fragen.

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    C.deB."Footsteps"

  • :crazy Verabschiede mich für heute... nu hab ich auch noch Halsschmerzen und krieg Schnupfen.... :crazy




    Good night :muede

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    C.deB."Footsteps"