Kündigung auch eher beenden?

  • Nabend zusammen,


    ein Kumpel von mir fragte, ob ich wisse, wenn man gekündigt wurde, wegen "keine Arbeit zur Zeit vorhanden" ob man auch eher gehen darf, wenn man eine neue Arbeit in Aussicht hätte...
    Oder muss dies von beiden Seiten eingehalten werden?
    Kennt sich da jemand mit aus.... :thanks:

    Ich schätze die Menschen, die mir zeigen, dass ich ihnen etwas bedeute. Und lasse die gehen, die es nicht zu schätzen wußten, was sie mir bedeutet haben!!
    Wer anfängt, mich als Selbstverständlichkeit zu betrachten und sich meiner zu sicher fühlt, sollte aufpassen, das er den Zeitpunkt nicht verpaßt, in dem er anfängt mich zu verlieren!!
    Ich lasse keine Hand los, die meine festhält!! Aber ich halte keine Hand mehr fest die meine los lässt .

  • Wenn er doch nen neuen festen Job hat, wäre es doch einfach, er klärt das mit seinem Noch-Arbeitgeber ab? Vielleicht ist sein jetziger Arbeitgeber ja froh, wenn er die paar Monate noch Geld sparen kann damit?


    Wie es rechtlich aussieht, kann ich dir leider nicht weiterhelfen.

    Der Narr tut, was er nicht lassen kann, der Weise lässt, was er nicht tun kann.

  • Nabend zusammen,


    ein Kumpel von mir fragte, ob ich wisse, wenn man gekündigt wurde, wegen "keine Arbeit zur Zeit vorhanden" ob man auch eher gehen darf, wenn man eine neue Arbeit in Aussicht hätte...


    Wenn der AG damit einverstanden ist, wird Dein Kumpel sofort gehen können. Und bei der Begründung: Keine Arbeit zur Zeit ist der jetzige AG vielleicht sogar ganz froh, wenn seine AN vorzeitig weg sind, und auch nicht auf der Straße landen

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • grundsätzlich muss bis zum letzten tag der kündigung gearbeitet werden. also wenn zb zum 1.1 gekündigt wurde, muss bis 31.12. gearbeitet werden. einen rechtsanspruch auf eher gehen gibt es nicht.
    möglich ist es aber, wenn der arbeitgeber zustimmt, also einen aufhebungsvertrag unterschreibt. einfach mal nachfragen und ich sehe recht gute chancen dass der ag zustimmt, weil er ja wegen schlechter auftragslage kündigt.

  • also wenn zb zum 1.1 gekündigt wurde, muss bis 31.12. gearbeitet werden. einen rechtsanspruch auf eher gehen gibt es nicht.


    Grundsätzlich Richtig aber ich würde eher sagen: Zum Ende der Kündigungsfrist sonst könnte das verwirren.
    ;) Ist aber definitionssache ab wann eine Kündigung ausgesprochen wird und ob die Fristen dazuzählen oder erst angehängt werden.

  • @vtd
    stimmt, war mit der formulierung auch zufrieden. aber zwischen hirn und fingern sitzt ein schmerzdelta ;)