KV streßt voll rum

  • hallo zusammen....


    ich bin seid ich schwanger war nicht mehr mit dem Kv zusammen, am anfang klappte das auch das er alle 2 Wochen die kleine besuchen kam. Und jetzt war er seid fast 2 monaten nicht mehr da...Will aber umbedingt das geteilte Sorgerecht einklagen... Ich hatte schon mal bei Jugendamt ein Beratungstermin für ihn und mich geholt damit er mal richtig aufgeklärt wird aber er reagiert nicht auf anrufe und auch nicht auf briefverkehr von jugendamt....Aber ich darf mir ständig anhören das er unbeding das geteilte sorgerecht will....Kann er das einfach so machen???

  • Na wenn er auf Briefe vom Jugendamt nicht reagiert, sehe ich schwarz für den Mann.


    Er kann das gemeinsame Sorgerecht entweder einklagen (und wird es nicht automatisch erhalten, sondern nur wenn es dem Kind gut tut) oder aber Du unterschreibst freiwillig.

  • freiwillig werde ich wohl nicht unterschreiben......;)
    Er ist ja der meinung es gebe ein neues gesetzt, dass jeder vater jetzt das recht hat das sorgerecht einzuklagen und auch sehr
    hohe chancen hat das zu bekommen.....

  • Also an und für sich sind wir jetzt wohl gerade in einer gesetzlichen grauzone, weil das Sorgerecht lt urteil des Bundesverfassungsgerichts grundestzlich schon geteilt sein soll.


    momentan liegt die Situation wohl aber so, dass die Mutter einem gemeinsamen Sorgerecht zustimmen KANN, tut sie dies nicht müsste der KV konsequenterweise vor gericht ziehen und das SR einklagen.
    Dann obliegt die Entscheidung dem Richter.


    bei deinem Ex würd ich mir da keine großen Sorgen machen, seine Einstellung hebelt ihn automatisch aus :rolleyes2:


    Wobei ich gerade nochmal gego*gelt habe und folgendes Zitat auf der Website einer bekannten Zeitung gefunden habe und mich mal wieder maßlos darüber aufrege:


    Sind Väter jetzt verpflichtet, sich um ihre unehelichen Kinder zu kümmern?
    Nein, der Antrag auf Sorgerecht ist freiwillig.

  • weil das Sorgerecht lt urteil des Bundesverfassungsgerichts grundestzlich schon geteilt sein soll.


    Falsch.


    Es geht zum das GEMEINSAME Sorgerecht.
    Das Bundesverfassungsgericht hat nur entschieden, dass Väter ein Antragsrecht haben sollen.
    Über den Antrag entscheidet dann ein Gericht.