Elternzeit,trotzdem arbeiten ?

  • Huhu


    Wie sieht das aus?Ich bin ja noch bei meinem alten Arbeitgeber fest angestellt,und ja noch in Elternzeit.Also dürfte ich wenn ich jetzt nen Job hätte nicht wieder fest angestellt arbeiten gehen,da ich ja noch bei meinem alten Arbeitgeber angestellt bin,oder?
    Folglich müßte ich mal angenommen ich hätte nen Vollzeitjob in Aussicht,erst bei meinem alten Arbeitgeber kündigen,richtig?
    Oder kann man wenn man noch in Elternzeit ist 2 Festanstellungen gleichzeitig haben?Ich denke wohl eher nicht.

  • also DAS ist was mir gesagt wurde:




    Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber oder selbstständige Tätigkeit nach Satz 1 bedürfen der Zustimmung des Arbeitgebers. Dieser kann sie nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen.

    :Flowers In ein Herz passen viele Menschen :Flowers


    :brille Wenn das Universum unendlich weit ist - wer weiss dann ob ich nicht doch der Mittelpunkt bin? :D

  • Du kannst als Teilzeitbeschäftigte bei dem neuen Arbeitgeber bis zum Ende der Elternzeit arbeiten.
    Google mal, ich meine, die Wochenarbeitszeit ist allerdings begrenzt (zwischen 15 und 30 Stunden?).
    Außerdem müsstet Du mal schauen, ob der bisherige Arbeitgeber der Teilzeitbeschäftigung beim fremden Arbeitgeber zustimmen muss (ich meine nicht, bin mir aber nicht sicher).
    Gruß,

  • also DAS ist was mir gesagt wurde:




    Teilzeitarbeit bei einem anderen Arbeitgeber oder selbstständige Tätigkeit nach Satz 1 bedürfen der Zustimmung des Arbeitgebers. Dieser kann sie nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen schriftlich ablehnen.


    Das bezieht sich aber doch auf die "aktive" Beschäftigung der Mitarbeiterin.
    Sie befindet sich aber derzeit in der Elternzeit ist somit nicht "aktiv" beschäftigt.

  • Du hast ein Anrecht darauf, während der Elternzeit Teilzeit bei Deinem Arbeitgeber zu arbeiten. Soweit ich das in Erinnerung habe, hat grds. jede Person in Elternzeit ein Anspruch darauf, sofern sie mehr als 15 Stunden und weniger als 30 Stunden arbeitet und keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen.

    Meeresstern


    Ich weiss nicht, ob es besser wird, wenn es anders wird.
    Aber es muss anders werden, wenn es besser werden soll.

  • Du hast ein Anrecht darauf, während der Elternzeit Teilzeit bei Deinem Arbeitgeber zu arbeiten. Soweit ich das in Erinnerung habe, hat grds. jede Person in Elternzeit ein Anspruch darauf, sofern sie mehr als 15 Stunden und weniger als 30 Stunden arbeitet und keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen.


    Richtig. Das Recht hat sie und kann es theoretisch durchsetzen.


    So wie ich es verstanden habe, möchte sie dies aber bei einem anderen Arbeitgeber tun (und das Vollzeit).

  • Also dürfte ich wenn ich jetzt nen Job hätte nicht wieder fest angestellt arbeiten gehen,da ich ja noch bei meinem alten Arbeitgeber angestellt bin,oder?


    Ich durfte mit Zustimmung des Arbeitgebers woanders fest angestellt sein. Allerdings nur teilzeit.


    Ohne Zustimmung des Arbeitgeber geht gar nichts.

  • hallo! :winken:
    also, ich habe auch während der Elternzeit n Teilzeit- job angenommen.
    Es dürfen aber nicht mehr als 20 Stunden die woche sein, also keine
    Vollzeitstelle.
    Und nach Absprache mit deinem Arbeitgeber, das der sein ok gibt.
    weil im evtl Konkurenz-laden darfste wohl nicht arbeiten.
    wurde mir in der Personalabteilung so gesagt: 20 stunden ok und nicht im Konkurenz- haus.
    aus eigener Erfahrung kann ich dir aber sagen, da ich auch Zuschüsse von der Arge bekam in der Elternzeit und
    arbeiten ging, damit wir mehr geld zur verfügung haben, würd ichs nicht wieder tun.
    Nicht weil ich unterstützung bekam, sondern weil ich da dann aufgrund der
    nebentätigkeit mit der ArGe nur thaeter hatte, was sich noch bis 4 Monate nach Ablauf
    der Elternzeit und ArGe- unterstützung hingezogen hat. :(


    naja, aber ansonsten ist n teilzeit-job ok
    LG