Trennungsunterhalt

  • Hallo,


    nachdem bei uns das Trennungsjahr abgelaufen ist hat mir mein Ex für Januar nur noch KU (Kids sind 7 + 11) unter Vorbehalt überwiesen, für mich nix mehr. Kann das sein?


    Ich fange erst im Sommer wieder zu arbeiten an und bin in der Zwischenzeit schon noch auf Unterhalt angewiesen.


    Weiß jemand Rat?

  • Hi,


    wurde denn irgendwas mal von einem Anwalt ausgerechnet mit Zeitraum usw?


    Solange wie die Scheidung läuft und du nicht berufstätig bist steht Dir Trennungsunterhalt zu soweit ich weiss.

  • Von den Anwälten wurde der Trennungsunterhalt berechnet. Sein Anwalt ist der Meinung das er nach Ablauf des Trennungsjahres für mich nichts mehr bezahlen muss, könnte ja wieder arbeiten gehen. Es hat aber schon einen kindbezogenen Grund warum ich erst im Sommer wieder in meinen alten Job einsteige.


    Geschieden sind wir noch nicht. Außer der Ankündigung im November das in den nächsten Tagen der Scheidungsantrag kommt ist bisher nichts passiert.

  • Hat Dein Anwalt das mal so geschrieben das es erst im Sommer klappt mit dem Arbeiten wg.dem Kind?


    Ansonsten müsstest Du denke ich zum Amt und Dir da das holen was Dir jetzt fehlt.

  • Sein Anwalt ist der Meinung das er nach Ablauf des Trennungsjahres für mich nichts mehr bezahlen muss, könnte ja wieder arbeiten gehen.


    Das ist so richtig. Nach 1 Jahr gibt es die Obliegenheit eine Tätigkeit aufzunehmen.



    Es hat aber schon einen kindbezogenen Grund warum ich erst im Sommer wieder in meinen alten Job einsteige.


    Der ist natürlich zu berücksichtigen. Ob dieser Grund als kindbezogen anerkannt wird, oder nicht, kann nur der Richter entscheiden. Daher vermutlich auch die Zahlung unter Vorbehalt.

  • Mein Ex weiß das ich bis zum Sommer beurlaubt bin. Er wollte damals auch nicht das ich wieder arbeiten gehe wenn die Kleine eingeschult wird sondern noch zuhause bleibe um zu sehen wie es mit der Schule überhaupt klappt. Aber davon wird er jetzt natürlich nichts mehr wissen.

  • Mein Ex weiß das ich bis zum Sommer beurlaubt bin. Er wollte damals auch nicht das ich wieder arbeiten gehe wenn die Kleine eingeschult wird sondern noch zuhause bleibe um zu sehen wie es mit der Schule überhaupt klappt. Aber davon wird er jetzt natürlich nichts mehr wissen.


    Ist das verwunderlich? Nun gehts ihm ums Geld. Jetzt wird ihm bewußt was da dauerhaft für Kosten auf ihn zukommen!

  • Ein Kindbezogerner Grund ist es nur dann wenn Du keine Ganztagsbetreuung bekommst. Dann musst Du auch nicht ganztags arbeiten.
    Bei Dir gilt das gleiche wie für alle. Kind ab 3: Frau muss arbeiten gehen. Ausnahmen nur in bestimmten Fällen.


    Es streiten sich aber noch die Gerichte ob es im 2. Jahr eine Ganztags oder Halbtagsstelle sein muss.
    Wenn man vorher nicht gearbeitet hat dann muss man keine Ganztagsstelle antreten.
    Es ist aber auch noch zu berücksichtigen ob es Dir überhaupt möglich ist eine Stelle anzutreten.

    Einmal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • So ganz verstehe ich das nicht.


    Ihr seid doch noch nicht geschieden, also muss er Dir Trennungsunterhalt bezahlen. Oder habt Ihr eine Trennungs/Scheidungsfolgevereinbarung aufgesetzt?
    Ansonsten kann er doch nicht einfach Zahlungen einstellen, wovon sollst Du denn leben?


    Was sagt denn DEIN Anwalt oder hast Du keinen?


    LG,colli

  • So sehe ich es auch...... ist noch keine Scheidung erfolgt , dann muss der Trennungsunterhalt doch weitergezahlt werden.... Man lebt doch noch in Trennung... Frag mal deinen Anwalt..


    Ein Trennungunterhalt muss auch gezahlt werdn wenn zb die Frau während des Trennungsjahres arbeitet , aber eben wesentlich weniger verdient als der mann - Der soll doch gerade dies Gefäääe ausgleichen... ich zb bin seit mehreren Jahren getrennt - arbeite ganztags und könnte natürlich Trennungsunterhalt beanspruchen.. Hat mir jedenfalls der Anwalt gesagt..

    Einmal editiert, zuletzt von Laetitia ()

  • Ansonsten müsstest Du denke ich zum Amt und Dir da das holen was Dir jetzt fehlt


    Das sehe ich nicht so und das Amt bestimmt auch nicht!!!


    :kopf Das wäre ja noch schöner das der Ehegatte das alles auf die Allgemeinheit abwälzen kann.


    colli

  • Da sie scheinbar eine Arbeitstelle hat obliegt ihr nach dem ersten Trennungsjahr eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit.
    Sollte sie da um einiges weniger verdienen (oder noch einige andere Dinge) dann bekommt sie das natürlich weiter. Die Umstände können aber nur die beiden wissen. Einfach nur sagen: "Ich arbeite erst im Sommer" geht nach dem neuen Recht nicht.

  • Ein Kindbezogerner Grund ist es nur dann wenn Du keine Ganztagsbetreuung bekommst. Dann musst Du auch nicht ganztags arbeiten.
    Bei Dir gilt das gleiche wie für alle. Kind ab 3: Frau muss arbeiten gehen. Ausnahmen nur in bestimmten Fällen.


    Es streiten sich aber noch die Gerichte ob es im 2. Jahr eine Ganztags oder Halbtagsstelle sein muss.
    Wenn man vorher nicht gearbeitet hat dann muss man keine Ganztagsstelle antreten.
    Es ist aber auch noch zu berücksichtigen ob es Dir überhaupt möglich ist eine Stelle anzutreten.



    Es steht auf dem Blatt das die Exfrau zum arbeiten *verdonnert werden kann aber mehr auch nicht.Vom meinem LG die Ex sitzt seit 2 Jahren zuhause und reibt sich die Hände und nix mit arbeiten auch nicht nach anwaltlichen Schreiben usw :kopf und somit zahlt er Monat für Monat weiter. Das durchzusetzen das die Mütter *arbeizen gehen müssen* ist ne langwierige Sache-und die Kids sind 7 Jahre alt und werden 8!


    Das sehe ich nicht so und das Amt bestimmt auch nicht!!!


    :kopf Das wäre ja noch schöner das der Ehegatte das alles auf die Allgemeinheit abwälzen kann.


    colli


    Colli@ was sollte sie sonst tun?


    Da sie scheinbar eine Arbeitstelle hat obliegt ihr nach dem ersten Trennungsjahr eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit.
    Sollte sie da um einiges weniger verdienen (oder noch einige andere Dinge) dann bekommt sie das natürlich weiter. Die Umstände können aber nur die beiden wissen. Einfach nur sagen: "Ich arbeite erst im Sommer" geht nach dem neuen Recht nicht.


    ---> wie schon gesagt sehr schwer durchzusetzen :schiel:crazy

  • @nic2709


    Ich meine, ich kann mir nicht vorstellen das das Amt zahlt wenn es einen Ehegatten gibt der Unterhalt zahlen kann.
    Sie sind doch noch verheiratet!


    Natürlich kann sie nicht einfach sagen das sie erst im Sommer arbeiten geht, vielleicht geht es aber gar nicht anders.
    Wahrschenlich muss sie sich bemühen, kann man ja auch mit einem 6J. Kind.


    Mein Kind geht auch in den OGT damit arbeiten gehen kann, das war auch schon im Kindergarten so. Auch wenn es kein Ganztagsjob
    ist reicht ein normaler Betreuungsplatz nicht aus. Und ein Ganztagsplatz reicht nicht für einen Vollzeitjob!


    Mein damaliger Mann war damal ziemlich stinkig darüber, hätte lieber gehabt ich wäre nicht arbeiten gegangen. Heute wäre er froh wenn er für mich keine Aufstockungsunterhalt mehr zahlen müsste.
    Tja, so ändern sich die Ansichten wenn man auf einmal kein Bock mehr auf Familie hat. :kopf


    colli

  • Hi Colli,


    ich gehe auch Fulltime (9.30-18,30Uhr) arbeiten und meine Tochter geht in den Ganztag was ganz praktisch ist. Die restlichen 2 Std. ist sie beim reiten oder mal allein zuhause was gottseidank super klappt weil ich eben NICHT zu irgendwelchen Ämtern rennen wollte um irgendwas zu beantragen...Was die allein schon alles wissen wollen :rolleyes: hilfe...


    Und hier ist doch der Fall das sie noch nicht geschieden sind ergo muss doch der Trennungsunterhalt weitergezahlt werden...

  • Hallo,


    stecke in der gleichen Situation! Trennung erst Ende Mai 2009. Das Jahr ist also noch nicht rum!
    Ex hat diesen Monat nur den Unterhalt für die Kinder (8,13,17) überwiesen.


    Ich selbst hatte einen Job gefunden von August - Mitte Dezember. Habe mich so darüber gefreut. Sollte auch bis Okt. 2010 gehen.


    Aber:
    War aber leider "nur" Leiharbeit. Dann im Dezember Kündigung weil keine keine Aufträge da wären (denke die Weihnachtsfeiertage waren dem Auftragsgeber zu teuer ?!?).


    Jetzt sitze ich hier mit dem Unterhalt für die Kinder + Kindergeld, welches aber erst am 10. d.M. gezahlt wird.


    Wenn ich alle Kosten abziehe bleiben mir ca. 60 Euro pro Woche für 4 Personen für Lebensmittel, Schuhe, Kleidung etc.


    Morgen habe ich Termin beim Anwalt um mich schlau zu machen. Kann mich dann ja noch mal melden, was er gesagt hat.


    Erschwerend kommt noch hinzu,das EX kein Wort mehr mit mir spricht, weil er ja so viel zahlen muß! :hae:


    O-Ton seiner Anwältin: Ich könnte ja 1500 Euro netto verdienen wenn ich Vollzeit arbeiten gehen würde. Somit setzt sie diese Summe auch fiktiv ein.


    Soll sie mir doch Job geben. Mache ich dann sofort!!


  • Hallo
    So lange ihr noch nicht geschieden seit, muss dein mann dir den TU zahlen, ob er will oder nicht der kann den doch nicht einfach einstellen.
    Geh sofort zur arge und beantrage dir Hilfe. meistens geht die Arge dann sogar selber zu deinem Ex und sagt sie zahlen nicht mehr, dann müssen sie uns das gezahlte Geld was wir ihrer Frau Überwiesen haben zurück zahlen.

  • Trennungsunterhalt (und das Trennungsjahr) gelten bis zum Vollzug der Scheidung. Hier gibt es allerdings noch eine 3-Jahres-Regelung... zumindest habe ich mal was davon gelesen.
    Das Jugendamt hilft bei der Regelung mit dem Unterhalt, wenn die Kinder unter 12 sind.
    Bei der Arge war ich mal ... die erklärten mir, dass ich nichts bekomme, bevor ich nicht Klage gegen meinen Mann erhoben habe. :frag


    Die Arbeitspflicht hängt auch ab vom Gesundheitszustand von Mutter und Kind und ob sich überhaupt eine Stelle findet (abgesehen von der Betreuung).

  • Hallo,


    war heute beim Anwalt.


    Erst einmal hat er den KU neu berechnet, wg. neuer Düsseldorfer Tabelle. Ist für die drei fast 150 Euro mehr. Dann sagte er mir um den KU brauche ich mir keine Sorgen machen da ich einen Titel dafür habe. Jetzt soll er binnen 1 Woche nachzahlen sonst wird vollstreckt. (Hört sich voll furchtbar an, oder?)


    Was meinen TU betrifft bleibt dann nicht mehr viel für mich über. (ca. 100 Euro) . Soll in der gleichen Frist nachgezahlt werden.


    Mal sehen ob's klappt. :frag


    Aber: Morgen habt ich ein Vorstellungsgespräch!! :D :D :D :D :D :D


    Drückt mal die Daumen!! Kann ich nämlich gut brauchen.