Umgang mit EX-Schwiegereltern

  • Hallo
    Ex-Schwiegereltern wollten am WE ihren Enkel haben und das von Fr bis So, da ich aber Fr schon was vor hatte mit meinem Sohn willigte ich ab Sa bis So ein.
    Dazu muss ich auch noch sagen das das vorige WE mein Sohn bei der KM war und dies jetzt mein WE eigentlich wäre und ich des Frieden willen auch noch davon die hälfte abgebe.
    Jetzt rufte mich die KM an und führt sich t ierisch am Telefon auf warum ich nicht den Sohn schon Fr zu ihren Eltern bringe so nach dem Motto das ich zu springen hätte wenn sie es wollen, dabei hatt sie ihren Sohn verlassen und ist nicht einmal in der lage ihn mal unter der Woche anzurufen oder auch mal zu besuchen und jetzt stellt sie Vorderungen aber im Sinne ihrer Eltern.Ebenso hält sie es nicht mit den Umgang ein und holt ihn sporadisch für´s WE, nach dem letzten WE sagte sie auf die Frage des Sohnes wann sie ihn denn wieder holen will ,"weis ich noch nicht mus ich mal sehen" dabei musste ich aber von ihren Eltern hören das sie ihn nach den WE bei ihren Eltern schon wieder holen möchte blos ich stehe hier völlig im Dunkeln und kann dadurch nicht die WE mit meinen Sohn planen.
    Wie soll ich mich da verhalten ich habe einen solchen Hals, ab wan kann ich den Umgang verneinen ohne gleich als egoistischer Vater dazustehen.
    Wie sieht es vom Gesetz aus wen die Großeltern den Sohn verlangen und ihn regelrecht von mir Herausfordern.
    Da ich jetzt die Scheidung einreiche (10 monate nach Trennung) mache ich mir Sorgen das die KM jetzt doch noch den Sohn zu sich holen will und da her gehe ich ständig kompromisse ein auch um den Wohl des Sohnes aber das wird mir jetzt langsam zuviel und ich will auch mal nein sagen ohne gleich die Karten zu verlieren bei der eventuellen Frage des bleiberechtes des Sohnes bei mir.
    Also was könnt ihr mir da Raten?

  • Hallo Majoh


    der Sohn lebt also bei Dir?
    Wie alt ist er?


    Rechtlich haben Großeltern generell ein Umgangsrecht. Könnten dieses also auch gerichtlich geltend machen.


    Rein von der generellen Seite aus, sieht es so aus, das der Umgang oftmals auf die 14 tägliche Regelung fällt.


    Hieße jedes 2. WE bei seiner Mutter.
    Die Umgangszeiten bei Großeltern muß die Mutter nicht von ihrer Zeit abknapsen, sondern da solltest Du eine Regelung mit den Großeltern treffen.


    Wenn derzeit keine feste Regelung besteht, so wie ich das bei Dir herauslese......so legt zusammen (Mutter und Du) eine Regelung fest.
    Könnt Ihr Euch nicht einigen, könntet Ihr mal Gespräche beim Mediator machen, der wird Euch helfen, Lösungen zu suchen.


    Mit den Großeltern würde ich mich an Deiner Stelle selbst zusammensetzen, und mit ihnen auch eine Lösung suchen. Sie könnten Ihr Enkel ja auch mal unterhalb der Woche nehmen, oder?


    Verweigern oder Umgang verneinen, rate ich Dir von ab, das könnte arg nach hinten los gehen.


    Allerdings brauchst Du Dich auch nicht zum "Affen" machen lassen.


    Also sind gemeinsame Gespräche nicht möglich, erkundige Dich bei dem Jugendamt, wer bei Euch solche Mediationsgespräche führt (das ist von Ort zu Ort unterschiedlich). Und suche dort das gemeinsame Gespräch mit der Ex, zum Wohle des Kindes.

  • Hallo Silvershadow
    Mein Sohn ist acht Jahre und lebt bei mir.
    Danke für deine Antwort, gut nun muss ich mal sehen wie das denn so weitergeht, dachte ich hätte irgendwo gelesen das die Großeltern einen Tag im Monat ein Umgangsrecht haben.
    Allerdings verstehe ich mich mit den EX-Schwiegereltern ganz gut und will auch nicht einen Abbruch nur ist es immer so das ich so gefragt werde als wenn ich nicht auch mal was vorhaben könnte.

  • Zitat

    Original von Majoh
    Hallo Silvershadow
    dachte ich hätte irgendwo gelesen das die Großeltern einen Tag im Monat ein Umgangsrecht haben.


    Hallo Majoh,


    ist durchaus möglich, das Du irgendwo so ein Urteil gelesen hast. Jedoch sind alle Umgangsverfahren und deren Urteile einzelfällige Entscheidungen.


    Es gibt keine festen Gesetze, die besagen der Umgangsberechtigte hat alle 14 Tage das Recht, und sowas gibt es auch nicht für die Großeltern.


    Das Umgangsrecht ist durch sogenannte Leitregeln geregelt, die jeder Richter (wenn es zu einem Verfahren käme) im Auge hält, aber durchaus von abweichen kann.