Na dann hoff ich mal das ich auch so eine Richter/in bekomme. Obwohl ich sagen muss, ich weiss das es meinem Noch nicht ums Geld geht. Er würde sich eher schämen von mir Geld zu nehmen ! Also da kann ich kein Haar auf ihn kommen lassen.
Zwangsscheidung ?
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Das ist auch Falsch. Nicht der Antrag bei Gericht sondern die Zustellung des Antrages ist Stichtag.
Erst wenn der Gatte davon erfährt.
In vielen Fällen ist das sicher nicht relevant ob jetzt ein paar Tage später oder nicht. Was aber wenn man im Lotto gewinnt.
Hier geht es nicht nur um Tag sondern auch noch um die Zeit.Meinst mit Geld bekommen, Ehergatten unterhalt?
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Ich meinte zwar Anteile von der Rente, aber auch Ehegattenunterhalt würde er nicht wollen. Er ist der Mann, er versorgt sich allein :lach
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Die Rentenanteile könnt ihr nicht beeinflussen außer ihr schließt Versorgungsausgleich durch Notar aus.
Da wirst Du ihm was abgeben müssen. -
Meine Anwältin meinte das er freiwillig darauf verzichten könnte...............ist das dann nicht erledigt ?
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@ vatertochterduo
Ich hätte auch abgeben müssen aber wie schon erwähnt muss ich ihm nichts abgeben .
Das ist aber von Fall zu Fall auch anders.
Habe 4 kinder im Alter von 9,8 und die Zwillinge von 5 Jahren.
Meine Renten-Anteile die ich in der Ehe erwirtschaftet habe kamen zum größten Teil aus Erziehungszeiten.
Und da hatte er nun mal nichts mit am Hut. -
Nein ist es nicht. Der Versorgungsausgleich muss von Getz wegen gemacht weden. Die Rentenasprüche müssen bei der Scheidung feststehen. In bestimmten Fällen könne Sie vom Scheidungsverfahren abgetrennt werden.
Mit freiwillig meinte sie vermutlich den Ausschluß. Dem muss der Richter aber nicht zustimmen wenn es gegen die guten Sitten ist.
Da könnte der viel Verdienende Mann ja so auf seine frau einwirken das sie es ausschließt und später steht sie als Sozialfall da.Edit: Ja Mama38j. Der Richter kann muss es nicht akzeptieren wenn man den Versorgungsausgleich durch Notar ausschließt. Es ist egal wo die Rentenanteile herkommen. Es gibt eben nur den Ausschluß durch Notar oder eben bezahlen.
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@ vatertochterduo Der Richter kann muss es nicht akzeptieren wenn man den Versorgungsausgleich durch Notar ausschließt.
Ich hatte keinen Notar. Kann dir gerne das Scheidungsurteil mal Scannen und zuschicken.
Im Regelfall hat gemäß $1587 Abs. 1 BGB ein Ausgleich der in der Ehezeit erworbenen Versorgungsanwartschaften zu erfolgen.
Im vorlirgrnden Fall findet jedoch ausnahmsweise gemäß $1587c BGB kein Ausgleich der Versorgungsanwartschaft statt.
Die Anrechte der Ehefrau stammen überwiegend aus der berücksichtigung von Kindererziehungszeiten.Der Versicherungsverlauf des Antragsgegners ( meinem EX) konnte nicht vollständig geklärt werden.ebenso ist nicht suszuschließen,dass er weitere Versorgungsanwartschaften erworben hat.Unter diesen Umständen wäre eine Durchführung des Versorgungsausgleiches zu lasten der Ehefrau grob unbillig.
Das ist ein Auszug meines Scheidungsurteils.
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§1587c ist der Ausschluss des Versorgungsausgleiches.
Dieser kann ja auch auf Antrag erfolgen. Notar ist ja nur wenn es beide wollen.