Alleiniges Sorgerecht der Mutter - Rechte des Vaters?


  • Genau das meinte ich ja. War wohl etwas missverständlich ausgedrückt. Wenn der betreuende Elterteil irgendein Problem mit der Art des Umgangs hat, muss er das gerichtlich klären lassen. Erfolg ist da nun wirklich nicht garantiert. Dieses Mittel gibt es ja nicht damit einer den anderen nach gut Dünken bevormunden kann, sondern um zu verhindern, dass das Kindswohl gefährdet ist. Und sollte das der Fall sein, wird ein Gericht versuchen den Umgang so zu regeln, dass das Kindswohl eben nicht mehr gefährdet ist ( begleiteter Umgang o. Ä.).

  • Und sollte das der Fall sein, wird ein Gericht versuchen den Umgang so zu regeln, dass das Kindswohl eben nicht mehr gefährdet ist ( begleiteter Umgang o. Ä.).


    Sorry, aber die weit verbreitete Einstellung über BU (=betreuter Umgang) ist genauso oft falsch wie die oft weit verbreitete Meinung über die Macht u möglichkeiten des JA.


    Kein gericht wird regulierend in den Umgang eingreifen..wie dierser auszusehen hat..


    Wenn ein BU ausgeurteilt wird, hat das andere Gründe, als das den betreuenden Elternteil das was innerhalb der Umganszeit beim Umgangselternteil gemacht wird.


    NHehem wir maml an der Umgangselternteil will während des Umganges mit dem kind regelmößig Open Air konzerte seiner Lieblingsband mit dem Kind besuchen u betrinkt sich dort regelmäßig übermaßen u ermöglicht dem Kind unter 16 regelmäßig dabei auch alkohol zu konsumieren..#
    Dann könnte das eine Sache sein die per Gerichtsurteil untersagt wird..


    Und das wars auch, ein BU wird dabei nicht raus kommen...es müßte also in der Situation eine wirkliche u nachweisliches Kindeswohl Gefährdung vorliegen, dann könnte das unterbunden werden..


    BU ist eigentlich nur gedacht um bei längeren Kontaktabbruch eine begleitetes Annähern wieder atattfinden zu lassen, das dann ausgebaut wird u zeitlich nur begrenztt hat statt zu finden u ansich nur per Urteil durchgeführt werden kann..
    Ferner sollen die Eltern dabei befähigt werden zukünftig den Umgang selbst zu regeln usw. ..


    Ein dauerhafter BU gibt es so gut wie gar nicht... da wären schon massivste Gründe nötig, z.B. wenn er ein massiver Schwerverbrecher ist u wirkliche Gefahr auch für z.B. die Psyche oder gar Gesundheit u Leben des Kindes bestünde..aber das gibt es kaum..
    U wird auch die absolute Ausnahme sein ..


    Gruß
    Jens