Frage zu Arbeitsverträge und Unterhalt

  • Ich habe in einem Schreiben von meinem Anwalt erfahren, daß mein Ex


    1) Gewerkschaftsmitglied ist und daher diesen Beitrag (u.a.) von seinem Nettolohn absetzt - welche Gewerkschaft weiß ich nicht
    2) ab Juli angeblich wegen der wirtschaftliche Situation mit reduzierte Arbeitszeiten und entsprechend weniger Gehalt


    Das Ergebnis wäre, ihm bleibt haargenau den Selbstbehalt vom Nettolohn übrig, und mein Unterhaltsanspruch theoretisch ins Leere laufen würde. Noch ist auch zu beweisen, daß er eigentlich mit seiner Lebensgefährtin zusammenlebt - dies hatte der Richter ihm Februar auch unterstellt - und daher weniger Selbstbehalt beanspruchen kann.
    Ich habe selber herausgefunden, daß ver.di Mitglieder der Diakonie, wo mein Ex arbeitet, in Mai eine Streikwoche bundesweit für mehr Lohn veranstaltet haben.


    Wie wahrscheinlich ist es, daß der Kampf um mehr Lohn in Arbeitsverträge mit reduzierten Arbeitszeiten resultiert?

    Think in the morning. Act in the noon. Eat in the evening. Sleep in the night. - William Blake

  • Hallo Terrilein,


    der Mitgliedsbeitrag bei Gewerkschaften ist abzugsfähig und wird ihm bei der Berechnung deines Unterhalts anerkannt.


    Wenn dein Ex-Mann ab Juli in Kurzarbeit kommt, verändert sich sein bestehender Arbeitsvertrag nicht. Die Kurzarbeit wird vom Arbeitgeber gezahlt und das AA bezuschusst diese Zeit mit Kurzarbeitergeld (schau mal hier ), damit die Differenz zum jetzigen Nettoverdienst nicht zu hoch ist.


    Der Streik um mehr Geld und die Kurzarbeit sind vollkommen unabhängig voneinander.

  • Achtung!


    Es ist nicht von Kurzarbeit die Rede, sondern von reduzierten Arbeitszeiten.
    Reduzierte Arbeitszeiten können in Absprache mit dem Betriebsrat in Krisenzeiten angeordnet werden.
    Es reduziert sich dann nicht nur die Arbeitszeit, sondern auch das Gehalt - und das Arbeitsamt bezuschusst das nicht.


    Zur Zeit bei vielen Firmen der Fall übrigens.

  • Terri, musst halt kucken, was es nun tatsächlich ist.


    Und falls es die reduzierten Arbeitszeiten sind, wird der Ex sicher gerne nachweisen, dass nun wirklich weniger auf dem Gehaltszettel steht UND dass er das nicht vermeiden konnte. Es kann ja immerhin noch sein, dass in seiner Firma die Sache auf freiwilliger Basis umgesetzt wird.

  • Also, im Schreiben von seiner Anwalt steht nur "reduzierte Arbeitszeiten" und "Änderungsvereinbarung zum Dienstvertrag". Mein Verdacht ist, daß er diese Vereinbarung mit seinem Arbeitgeber ausgedacht hat, damit er kein Unterhalt mehr leisten muß. Schließlich wird bei denen links und rechts geklüngelt.

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  • Also wenn die Arbeitszeiten flächendeckend über die ganze Firma reduziert werden, gibt es keine Änderungsvereinbarung.
    Für mich sieht es so aus, als hätte sich da jemand freiwillig reduzieren lassen.

  • Also wenn die Arbeitszeiten flächendeckend über die ganze Firma reduziert werden, gibt es keine Änderungsvereinbarung.
    Für mich sieht es so aus, als hätte sich da jemand freiwillig reduzieren lassen.


    Mal wieder nach oben schieben.
    Soa, der Ex hat sich nun einen neuen Anwalt ausgesucht und nun steht's schwarz auf weiß, daß es sich dabei um reduzierte Arbeitszeiten und keinen Kurzarbeit handelt. Wie praktisch für ihn! Wenn die verkürzte Arbeitszeiten flächendeckend sind, warum gibt es dann keine Änderungsvereinbarung? Und darf er freiwillig seine Arbeitszeiten kürzen, damit er (nur mir ggü) keine Unterhalt leisten darf? Mit den verkürzten Arbeitszeiten und fehlenden Kurzarbeitergeld kommt er auf seinen Selbstbehalt runter.
    Ich habe morgen den nächsten Gerichtstermin - eigentlich den ersten seit der Scheidung - und bin mal gespannt und nervös.


    Edit sagt: ich glaube, er hatte bereits vor der Scheidung den Laden gewechselt - er wollte schon Anfang 2008 als ich noch in der Klinik war eine andere Stelle suchen. Gibt's irgendwelche Möglichkeiten herauszubekommen, ob er eigentlich woanders arbeitet? Auf Google-Stalking habe ich echt keine Lust.

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    Einmal editiert, zuletzt von terrilein ()

  • Wenn es eine Änderungsvereinbarung gibt, dann war es eine beidseitig freiwillige Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Der Mann hat also einer Reduzierung zugestimmt, wo er es nicht hätte müssen.


    Wäre es flächendeckend gewesen (wogegen er nichts hätte machen können, also keine freiwillige Gehaltsreduzierung) hätte es keine Änderungsvereinbarung gegeben.


    In meiner Firma wurden die Arbeitszeiten reduziert. ALLE Arbeitnehmer hatten von einem auf den anderen Tag weniger Wochenstunden und weniger Geld. Keiner der Arbeitnehmer hat was unterschrieben.


    Fragt also morgen nach, ob ALLE Arbeitnehmer diese Reduzierung haben (dann kann der Arme nichts dafür, dass er weniger verdient) oder ob diese Änderungsvereinbarungen individuell für die Arbeitnehmer einzeln jeweils ausgehandelt und vereinbart wurden ... dann hat der Herr freiwillig unterschrieben, verdient also absichtlich weniger Geld.