Gesetzentwurf zur Einführung eines Eltergeldes

  • In unserer Mandanten-Information, die wir jeden Monat vom Steuerberater bekommen, habe ich heute folgendes gefunden:


    Das Elterngeld soll zum 1.1.2007 eingeführt werden. Der Gesetzentwurf sieht Leistungen für volle zwölf Monate vor. Zwei zusätzliche Partnermonate sollen insbes. für Väter einen Anreiz bieten, Elternzeit zu nehmen. Alleinerziehende erhalten das Elterngeld volle 14 Monate lang, sofern sie das alleinige Sorgerecht haben (Anm. meinerseits... ist ja auch wieder sehr schlau :wand ).


    Generelle Voraussetzung für den Elterngeldbezug:


    Eine ausgeübte Berufstätigkeit muss für die Kinderbetreuung unterbrochen oder auf höchstens 30 Wochenstunden reduziert werden. Das Elterngeld beläuft sich auf 67% des bisheringen Nettoeinkommens des erziehenden Elternteils.
    Höchstbetrag des Elterngeldes: 1.800,- €. Ein Mindestelterngeld von 300 € erhaltne alle erziehenden Elternteile, auch wenn sie vor der Geburt nicht gearbeitet oder weniger als 300 € verdient haben.


    Anders als beim Erziehungsgeld gelten für den Elterngeldbezug keine Einkommensgrenzen. Die 300€ werden auch nicht mit anderen staatlichen Transferleistungen z. B. Arbeitslosengeld II, Wohngeld oder dem Kinderzuschlag verrechnet. Eine Anrechnung mit Sozialleistungen erfolgt erst bei einem Elterngeld oberhalb von 300 €.


    Bezugsdauer
    Eltern können frei wählen, wer von beiden wann Elterngeld in Anspruch nimmt. Ein Elternteil kann jedoch höchstens für 12 Monate Elterngeld beantragen. Zwei Monate stehen dem anderen Partner zu. Die max. Bezugsdauer beträgt damit 14 Monate. Eltern können auch zeitgleich Elterngeld beziehen. Dann verkürzt sich der Bezugszeitraum entsprechend z. B. auf sieben Monate für beide Partner. Der Bezugszeitraum des Elterngeldes kann aber auch auf 24 oder 28 Monate verdoppelt werden. Die Monatsbeträge werden dann jeweils halbiert. Bei der Geburt eines weiteren Kindes innerhalb von 24 Monaten wird zusätzlich zum neuen Elterngeld ein Geschwisterbonus gezahlt. Bei Mehrlingsgeburten werden für dasd zweite und jedes weitere Kind zusätzlich zum Elterngeld je 300,- Euro gezahlt. Diese 300 Euro pro Kind sind grundsätzlich anrechnungsfrei auf staatliche Transferleistungen. Die Regelungen der Elternzeit bleiben im Wesentlichen erhalten.
    Das Elterngeld ist steuer- und abgabefrei. Es unterliegt allerdings dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Elterngeld wirkt sich auf den Steuersatz für die übrigen Einkünfte aus.


    Quelle Mandanten-Information August 2006

  • Guten Morgen liebe Sunny,


    das heisst ich bekomme, wenn ich in Bayern lebe, 67% meines letzten Nettogehaltes als Arbeitnehmer?
    das heisst aber trotzdem das dieser Gesetzentwurf noch nicht ganz durch ist?


    lieben gruss vom zm und ein schönes Wochenende! :wink