kinderbonus !wichtig lesen! danke...amt ist zum ausgleich verpflichtet !

  • Der KU geht direkt auf mein Konto.


    Dann gehe ich mal davon aus das die Beistandschaft nichtmehr besteht,denn sie sagte auch zu mir am Telefon das sie sich dann raushalten wird wenn soweit alles geklärt ist.


    Ich wüsste eh nicht wie ich es ihm mitteilen soll.Da er wohl nie zuhause zu sein scheint.Und weder Handy noch Telefon besitzt.


    Dann werd ich mal abwarten.Wenn der Beistand ihn informiert haben sollte dann bekomm ich ja eh ne Abschrift.



    Danke für die Antwort

  • Hey


    Dann gehe ich mal davon aus das die Beistandschaft nichtmehr besteht,denn sie sagte auch zu mir am Telefon das sie sich dann raushalten wird wenn soweit alles geklärt ist.


    Doch sie besteht..sie besteht nicht mehr, wenn du das schriftlich dem Beistand mitteilst, das du die Beistandschaft kündigst..wenn jetzt etwas ist, mußt du dich an den Breistand wenden, kannst nicht einfach zum Ra gehen, erst müßte die Beistandschaft gekündigt werden.


    Ich wüsste eh nicht wie ich es ihm mitteilen soll.Da er wohl nie zuhause zu sein scheint.Und weder Handy noch Telefon besitzt.


    Öhm, auf postalischem Weg!!!!??? ..ne Briefkasten irgendeiner Art wird er wohl haben.. ;) (keine Behörde würde da auch anders verfahren, als auf dem Weg)


    Gruß
    Jens

  • Also ich Blick das alles nicht mehr!
    Ja es klingt für mich durch aus logisch das KB nicht angerechnet werden darf.


    Nun habe ich vorhin bei der Beistandschaft angerufen und diese hat mir erklärt das die ARGE nicht dazu Verpflichtet ist den abzug des Unterhaltes auszugleichen! Weil das Gesetzt wohl missverstanden wird.
    Aber damit wird der KB von 50€ ja wieder angerechnet. Ich bekomme nun vom Jugendamt nur 26 Euro diesen Monat überwiesen wie sonst 76€.


    Kann/darf/soll ich nun einen dieser Anträge bei der ARGE dann einreichen, wenn ich nur diese 26€ bekomme?