ZitatAlles anzeigenOriginal von Mela
Hallo mecelle,
dann wäre die ganze Sache noch übler als sie eh schon ist...
Bisher wurde es dementiert, das Elterngeld auf Sozialleistungen anzurechnen, allerdings steht der Gesetzesentwurf noch nicht (soll noch vor der Sommerpause fertig sein) und es gab ja schon öfter negative Überraschungen...
Was ich nicht verstehe... was meinte sie mit freuen??
LG
Mela
Na ja...mit "freuen" meinte sie einfach nur die Tatsache, dass ICH mich gefreut hatte, weil ich ja dann wesentlich mehr Geld zur Verfügung hätte, wenn der 2. festgelegte Geburtstermin stimmen würde (10.01.) Für mich wäre DAS die wesentlich bessere Situation. Natürlich ist ein wesentlich er Nachteil, dass ich dann "nur" 14 Monate Erziehungsgeld bekäme und bei der Geburt bis zum 31.12. könnte ich ja 2 Jahre Erziehungsgeld beziehen. ....haben wohl beide Regelungen ihre Vor- und Nachteile.
Ich möchte mich allerdings nicht zu sehr mit diesem Thema verrückt machen. Am Anfang hatte ich echt Angst davor, wie ich das finanziell schaffen soll, aber inzwischen weiß ich, dass ich es in jedem Fall gut schaffe - egal ob mit "neuem" oder "alten" Erziehungsgeld.