@ Alle
Möchte mal in die Runde fragen.
Was können denn noch an zusätzliche Kosten, außer dem Kindes Unterhalt auf mich zukommen?
Wie z.B. Studium bzw. Ausbildung?
Muss ich da zu dem allgemeinen Kindes Unterhalt den ich bereits schon zahle noch für die Wohnung ect. fürs Kind zahlen.
Wenn ja, was bekommt man dann in der Steuer wieder als außergewöhnliche Belastung zurück?
claudius