Kosten Kindertagesstätte

  • Hallo,


    vielleicht hatte jemand schon ein ähnliches Problem und kann mir einen Rat geben.


    Ich habe gelesen, dass der unterhaltspflichtige Vater sich an den Kosten einer Ganztagskindertagesstätte beteiligen muss.


    Da die Kosten für einen Halbtagskindergarten mit den Unterhaltszahlungen abgedeckt sind, muss der darüberhinausgehende Betrag anteilig von beiden Elternteilen getragen werden.


    Trägt davon dann jeder die Hälfte oder wird das auch anteilig am jeweiligen Einkommen errechnet?


    Danke für Eure Beiträge.