und es gibt nach der Scheidung doch Unterhalt für die Ex-Frau

  • Eine gute Nachricht an alle die wie ich der Meinung sind dass der Ex-Frau nach der Scheidung Geld zusteht wenn er gut verdient ha (in meinem Fall reden wir hier von 2500 Euro netto) da sie ihm in der Ehezeit den Rücken frei gehalten hat, sie wegen der Kinder daheim geblieben ist, ihren Job und ihre Karriere aufgegeben hat etc. pp. auch wenn das neue Unterhaltsgesetz ab 1. Januar gilt.
    Und auch an alle die meinten sie könnten mich voriges Jahr als ich die Frage stellte klein schreiben :-) und vehement der Meinung waren dass es "bei einer neuen Beziehung sowieso nichts mehr gibt".


    Das Gericht hat entschieden dass ich obwohl meine Tochter inzwischen 6 Jahre alt ist nachwievor den gleichen Unterhalt wie im Trennungsjahr bekomme. Und wir reden hier von 500 Euro.


    Also, Frauen, schnappt Euch einen guten Anwalt und kämpft. Lasst Euch nicht von den Männern unterkriegen die denken sie könnten sich nach der Trennung mit dem Geld zu dem Ihr, liebe Frauen und Mütter, während der Ehe auch beigetragen habt - und das nicht wenig - einen schönen Lenz machen. Und lasst Euch vor allem nicht von den neuen Freundinnen dieser Männer was vom Pferd erzählen. Wir kriegen immernoch Geld!!! Nicht nur für die Kinder.


    Ich bin froh dass ich gekämpft habe und spreche hiermit allen Müttern und Ex-Frauen Mut und Kraft zu.


    Lieben Gruß. :D

  • Glückwunsch!! Diese neue Regelung ist ja auch so nicht durchführbar. Gibt es vom Gericht denn einen festgesetzten Zeitraum bis wann Dein Ex zahlen muss?


    :daumen