Das ist meines Erachtens nicht richtig so!
Sie haben beide den Mietvertrag unterschrieben und haften beide, das ist klar! Wenn sie aber kündigt und er nicht, ist das sein Bier! So hat´s mir auch mein Vermieter bestätigt!;o)
Aber auch dafür gibt´s doch bestimmt irgendwo nen Gesetzestext oder sowas, wa?*g*
EDIT:
So, wer suchet der findet! War ja schon immer so!
Das hab ich gefunden:
Zitat
Sind beide Partner Mieter, haben also beide den Mietvertrag unterschrieben, so können sie die Wohnung auch nur gemeinsam kündigen.
Ein bloßer Auszug aus der Wohnung führt nicht zu einer Beendigung des Mietvertrages. Bleibt der andere in der Wohnung und zahlt die Miete nicht, so kann der Vermieter auch von demjenigen, der ausgezogen ist, die volle Miete verlangen. Zwar hat der Betreffende dann einen "Ausgleichsanspruch" gegen den anderen; ist dieser jedoch zahlungsunfähig, so bleibt der Ausziehende möglicherweise auf dem gesamten Schaden "sitzen".
Wer also auszieht, sollte unbedingt den Vermieter bitten, ihn aus dem Mietvertrag - schriftlich - zu entlassen. Zu einer solchen Entlassung aus dem Mietvertrag ist aber auch die Zustimmung des Ex-Partners erforderlich !
Eine Verpflichtung des Vermieters und des Partners, dieser Bitte nachzukommen, besteht nicht.
Dem Ausziehenden verbleibt als letzte Möglichkeit nur, von dem Ex-Partner die Zustimmung zur gemeinsamen Kündigung des Mietvertrages zu verlangen. Dies kann notfalls gerichtlich durchgesetzt werden. Es wird daher dringend empfohlen, bereits bei Abschluss des Mietvertrages mit dem Vermieter und dem Partner (schriftlich) zu regeln, wie im Falle der Trennung der Partner verfahren werden soll.
Quelle: familienrecht-ratgeber.de
Dann war mein Vermieter demnach auch nicht gut informiert, aber nun gut! Ich bin ja auch geblieben und mein Gatte ist gegangen, von daher waren die Grundvoraussetzungen ja ein wenig anders bei uns!
Sanny, sprich doch mal mit deinem Vermieter!