Beiträge von Kiki300875

    Deine Lebensjahre x 150 Euro, dann Betrag fürs Kind von 3100 Euro und für dich und dein Kind jeweils 750 Euro Freibetrag.
    Das zusammen ergibt dein Schonvermögen. Biste drüber hinweg, haste ein Problem...


    Deine Lebensjahre x 250 Euro wird nur berechnet, wenn Lebensversicherungs o.ä. bestehen, die zur Rentenabsicherung gedacht sind.




    hi,
    damit ich es richt verstehe,mein großer wird 5 imjanuar und hat knappe 900 auf sein sparbuch und mein kleiner ist 1,5jahre und hat ca 450 euroaufsein sparbuch. ist das dann geschützt? :hae:


    lg nicole

    Die "Allgemeinheit" kann nur für andere zahlen, wenn diese nicht dazu gehören!!!




    Stimm ich dir zu!!


    Kinder sollen die Zukunft sein und Deutschland soll Kinderfreundlich sein und will die Kinderarmut bekämpfen!
    Wo denn, wenn da schon Unterschiede gemacht wird. Welcher Vater/Mutter Unterhalt zahlen kann oder ???
    Es geht soviel Geld in Kriege und Wiederaufbau für andere Kinder, was ich auch nicht abtreiten will, aber wo sind die Kinder hier???
    Wie Unfair ist das ??

    HAB UNTERZEICHNET


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    [s]Text der Petition[/s]
    Der Deutsche Bundestag möge beschließen , das der Unterhaltsvorschuss für Kinder zeitlich unbegrenzt, jedoch höchstens bis zur ersten abgeschlossenen Ausbildung bezahlt wird.


    Begründung
    Die derzeitige Regelung das der Unterhaltsvorschuss nur bis zum 12. Lebensjahr und auch noch höchstens 72 Monate gezahlt wird, ist meiner Meinung nach eine eindeutige Verletzung von §3 GG.


    Es werden hierbei nicht nur die Kinder benachteiligt, wenn ein Unterhaltsverpflichteter nicht in der Lage ist Unterhalt zu zahlen, sondern auch die alleinerziehenden Elternteile.


    Kinder die unterhaltsberechtigt sind, erhalten vom zahlungsfähigen Unterhaltsverpflichteten Unterhalt bis zur ersten abgeschlossenen Ausbildung!!!!!!!


    Nur ein !!! Beispiel zum Nachdenken:


    Ein arbeitstätiger Elternteil von 2 Kinder 12, und 14 Jahre wird alleinerziehend und der andere Elternteil ist nicht in der Lage den Unterhalt zu zahlen.
    Nach derzeitiger Regelung bliebe nur der Gang zum Sozialamt, mit allen Konsequenzen.


    Kinderfreundlichkeit des Staates sollte nicht nur ein Lippenbekenntnis sein.


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    Hallo Andy,
    es ist insoweit ungerecht, da Kinder, dessen Unterhaltspflichtige, die Zahlungsfähig sind bis zur Ausbild usw Zahlen.
    In dem Fall des UV ist, nach ablauf der ganzen 6 Jahre bis spätestens des 12 lebensjahres, der Unterhalt selbstauszubringen.
    es werden somit kinder benachteiligt, die für ihre situation nichts können und unterhalt bekommen auch die kinder, deren mutter oder
    vater arbeiten gehen!
    kann deine aussage nicht nachvollziehen

    Die Vaterschaftsanfechtung
    Die Vaterschaft kann innerhalb von zwei Jahren (gerichtlich) angefochten werden. Die Frist beginnt mit Kenntnis von allen Umständen des Berechtigte die gegen die Vaterschaft sprechen, aber nicht jedoch vor der Geburt des Kindes (Siehe dazu OLG Köln, 1996 [ 37 ], sowie OLG Karlsruhe, 1998 [ 21 ]).


    Die Frist ist somit eine reine Überlegungs- und Entscheidungsfrist, in der der Anfechtungsberechtigte oder (Schein-) Vater nachdenken sollte, ob er das Kind als ein leibliches Kind akzeptiert oder nicht. In dem Zeitraum soll, nach Willen des Gesetzgebers, ein Schwebezustand geschaffen werden, in dem der (Schein) Vater die Vaterschaft beseitigen kann.


    Nach Beendigung des Zeitraumes besteht diese Möglichkeit nicht mehr, da im Kindschaftsstatus eine möglichst detaillierte Zuordnung erfolgen sollte und das Verhältnis von Eltern und Kindern nicht immer wieder zur Disposition der Parteien gestellt werden darf. Der Gesetzgeber wünscht einfach damit eine feste Zuordnung der Eltern zu ihren Kindern zu erreichen.


    Sollte sich Ihnen die Frage stellen, warum eine Frist von zwei Jahren als ausreichend angesehen wird, so geht das Bundesverfassungsgericht [ 25 ] in seiner Entscheidung davon aus, dass diese Frist auf jeden Fall weitreichend genug ist, um eine (Schein-) Vaterschaft anzufechten und deren Tragweite zu überdenken. (Siehe dazu auch BGH, 1953 [ 27 ])


    Die einmal in Gang gesetzte Anfechtungsfrist kann auch wieder entfallen, wenn dem (Schein-) Vater Umstände bekannt werden, die für eine eigene Vaterschaft wieder sprechen oder die das Vertrauen in die Aussagen der Kindesmutter stützen.

    Kochst Du viel mit Zwiebeln ( ist den meisten 4,Monatsgläschen auch schon drin) ?


    Nix für ungut...und von Zwiebeln in Babygläschen hab ich auch noch nie gehört...



    ----------- Es gibt ab den 4 Monat schon Babygläschen wo Zwiebeln mit verarbeitet werden! Etiketten lesen! Auch bei H**P. Meiner hatte Blähungen davon bekommen und darum musst ich selber kochen. Ich weiß wovon ich da rede.


    Es ist von EINEM Fieber(Schmerz)zäpfchen um 3.00 Uhr die Rede, nicht von 3 Zäpfchen um ein Uhr...


    ----- Angenehmer Ton wäre besser ! Man kann auch anders auf Fehler hinweisen! Habe ich zur kenntnis genommen und Sorry.
    Aber trotzdem direkt zu solchen Mitteln greifen ? Das war meine Hauptfrage

    1. Ich hatte bei ihm auf der arbeit angerufen, weil ich da noch nciht das ASR hatte und er auf private anrufe und mails und sms nicht reagierte. malte ist nieren krank!
    2. ich versuche das ABR zu bewirken, so hatte ich es auch geschrieben
    3. ja ich möchte am liebsten keinen kontakt zwischen kind und kv, aber habe immer im sinne des kindes gearbeitet und ihm die zeit gegeben die er brauchte und wollte und trotzdem kam er nie zu seinem kind. er hat die versuch immer ausgeschlagen. auch habe ich immer sehr lange (das bedeutet nicht nur 1 tagen sondern manchmal über 3 wochen) gewartet bis er sich mal meldet. habe ihm spätestens alle zwei tage eine sms über das wohlbefinden des kindes geschickt.
    4. er hält an der ehe fest und kann diese beziehungsebene nicht vom kind trenne
    5. das JA wird bei einer scheidung, wo ein elternteil das ASR einreicht, vom Familiengericht informiert.
    6. der vater war sogar nciht bereit ins kkh zu kommen (er hatte freiwoche!!) wo maltes leben auf messerschneide stand! sogar seine familie war da und er wusste davon!
    7.seine wohnung wurde schonmal als nicht kindgerecht beurteilt. (JA war wegen seinem anderen sohn schon öfters da, auch wg aggressiver gewalt gegen dem kind -psycholgische attest liegen vor - deswegen nur noch schriftlichen kontakt)
    8. ich möchte den kontakt im sinne des kindes nicht brechen und gebe ihm immer noch die chance in maltes zimmer wieder kontakt mit ihm aufzubauen (vertraute umgebung und ich setze mich mit meinem großen ins wohnzimmer und bin immer als AP da - er kennt ihn garnicht, weder rituale noch gewohnheiten)
    9. mir ist egal ob mir eine antwort nicht passt, weil dann darf ich hier auchnicht schreiben und bin nie nachtragend, sondern äussere meine meinung dazu
    10. habe dam JA vor 3 monaten aufgesucht um denen den fall zu schildern und versucht, mit dessen hilfe den umgang, im sinne des kindes, mit dem vater zu erarbeiten.der vater hat sich selbst da nciht gemeldet! keine reaktion auf anrufe oder briefe! er kann sehr gut reden und das wissen die dort auch schon, aber jeder verdacht, muss verfolgt werden. in diesem bin ich die leittragende.
    11. ok, dann lass ich die mutter von anderen kind raus
    12. den begleitenen Umgang möchte ich nciht, weil malte schon genug mit fremden menschen und kkhausaufenthalte zu kämpfen habt und schon alpträume und dann soll er seinen vater wieder richtig kennenlernen mit einer fremden person ? das möchte ich der seele meines kindes nicht antun und da hat das JA auch verständnis für und stimmt meiner entscheidung den Umgang in maltes zimmer, mit camera aufzunehmen, als beweis für mich und den vater ( natürlich versteckt mit dem wissen vom vater ).


    das es in manchen sätze negativ für mich erscheint, kommt wohl daher, das ich einfach stinke sauer bin und der vater mich nicht mehr interessiert und ich auch nicht nachtrauere und werde positiv noch negativ gestimmt bin, was meine person ist, aber als mutter bin ich sauer auf ihn! das gleiche macht er auch mit seinem anderen sohn!
    ich versuche extrem vielund enge ihn dabei auch nciht ein, aber es kommt NIX von ihm und das macht mich so sprachlos und ohnmächtig.
    vielleicht kannst du mich jetzt besser verstehen, das ich den umgang, auch wenn es innerlich garnicht mehr will. im sinne des kindes doch zu stande kommen zu lassen.


    danke ;o)

    Das Problem habe ich nur Teilweise, weil ich einen Doppelnamen habe, da mein Erster nicht von Ihm ist.


    Wenn Du deinen Mädchennamen wieder annimmst und möchtest, das Eure Kinder auch deinen Namen tragen sollen,
    benötigst Du die Einverständnis des Vaters. Erst wenn die Kinder 18 sind, dürfen die selber entscheiden.


    Nur in Härtefälle, kann man es über das Gericht bewirken lassen ohne Zustimmung des Vaters.

    dieses Gel wo auf die betroffene stelle im Mund geschmiert wird... Weiß bloß nicht wie das heißt??!!!


    ----- bestimmt dentinox ?


    warum gibt ihr so schnell solche schmerzmittel ? Es gibt noch andere Mittel. Drei Zäpfchen in einer Nacht finde ich mehr als zuviel.


    Kann es auch nciht schon eine Phase sein, des Druchsetzen ? Mein Kleiner war auch mit 3 Monaten dabei. Er hörte auch nie auf zuweinen und Kreischen.
    Selbst als er seinen Willen bekommen hatte.
    Oder verarbeitet das Kind gerade den Tag ?
    Kochst Du viel mit Zwiebeln ( ist den meisten 4,Monatsgläschen auch schon drin) ?



    Würde aber auch den HNO empfehlen, können auch die Polypen oder sogar schon die Mandeln sein.
    Eine Ferndiagnose ist sehr schwer. Aber auf diese Ibu und Paracetamol dinge würde ich vorsichtiger mit ungehen!
    Es gibt auch beim Zahnen Virbucol Zäpfchen (Homoöpatisch)



    Viel Erfolg Euch !


    Grüsse Nicole

    Hallo Conny,


    auch wenn es Dumm gelaufen ist, Hut ab, das Du dich entschieden hast, das Kind zu bekommen
    und dich Deiner Verantwortung dann endlich stellst!


    Passiert ist "es" in meinem Auto, und das Kennzeichen kenne ich


    Seinen Vornamen hab' ich auch noch behalten...und ansonsten haben wir eher weniger geredet.


    ------- Geh doch schonmal zum JA, wenn Du das Kennzeichen und seinen Vornamen hast,können die Dir da bestimmt weiterhelfen
    und sehen, das Du deine Mitwirkpflicht zur Auskunft über den KV nachkommst!



    Wünsch Euch zwei alles Gute!


    LG Nicole

    Sollte dein EX leichtsinnig den Job verloren haben, dann kann ihm sogar sein letztes Gehalt als Grundlage zur Berechnung des KU, um die Ohren gehauen werden.



    das problem hatte der KV meines großen, er wollte einfach nicht zahlen und hat einen diebstahl in der firma begangen und hat sich über die kündigung gefreut.
    leider wieder UV und mein Anwalt hat der ARGE auferlegt sich ganz dolle um ihn zu bemühen und das taten sie dann auch und nun wird gepfändet, weil er einfach nciht zahlen möchte, obwohl er kann.

    Empfehlenswert wäre -nur um sicherzugehen- auch ein Schutzantrag, den du beim zuständigen Familiengericht hinterlegst. Musteranträge findest du in Internet.



    was soll das bringen ??? das streut nur noch mehr benzin ins feuer und ein klärendes gespräch, wie alle es empfohlen haben, ist immer der erste und beste weg.


    gehts du auch immer direkt so vor ? ich hoffe mal nicht (bitte nicht persönlich nehmen ;o) ) ist halt nur eine frage.


    LG Nicole

    Hallo!



    Nur, es gibt in der Gruppe Kinder, die Filme gucken dürfen, die überhaupt nicht für ihr Alter gedacht ist, und die dann entsprechend an den anderen auslassen. Da sind 3jährige die kloppen sich als wären sie im Teenageralter.


    --- Mein Sohn kommt seit dem KiGa mit Power Rangers und Spiderman an! Auch kam mein Sohn mal an, das er nicht essen möchte, weil er zu Dick wird ( er hatte zu dieser Zeit ein Kilo Untergewicht!) Habe da auch mit dem KiGa geredet und da kam nur, das die es gut fänden das man die Erzieher drauf anspreche, aber die können nicht immer neben jedem Kind stehen (was ich bei 2 Erziehern und ca 23 Kindern gut verstehen kann!)


    In letzter Zeit häufen sich aber ständig die Vorwürfe, und alle sind irgendwie gegen meine Erziehung gerichtet.


    ---- mach dir nichts raus! Suche das Gespräch mit den Betreuern und Schildere Dein Gefühl. Denn nur wenn Du auch gerne hingehst um Dein Kind hinzubruinge und es wieder zu holen, dann wird Dein Kind auch gerne da sein!


    Mein Sohn ist Allergiker, Neurodermitiker und hat seit Juni auch noch in beiden Ohren Paukenröhrchen. Habe immer alles genau erzählt und Sonnenmilch, Nachtisch, Ohrenwatte (Planschbecken im Sommer) usw mitgebracht! Dann kam Herbst und Nüsse zeit, und die Darf mein Sohn nicht mal zu nahe kommen, geschweige einer darf im Raum auch nur eine Walnuss knacken (Atemnot bis zum ersticken), das habe ich denen auch direkt erzählt ... Es kam mir dann so vor, als ob die mir schon versuchen aus dem Wege zu gehen.
    Habe dann das Gespräch gesucht und habe es mir am Ende nur Eingebildet, es wurde im Kiga vieles Organisiert usw, deswegen auch die wenige Zeit usw.


    Lass Dich da nicht Ärgen - Nur Sprechene Menschen kann man Helfen und nur so kann manvieles Regeln!


    Kopf Hoch und durch - Für Dein Kind, die Zeit geht viel zu schnell vorbei und später lächelt man nur noch darüber ;o)


    LG Nicole

    Hallo!


    Habt ihr mal die Polypen kontrollien lassen ?
    Mein Sohn war bis vor 6 Monaten auch dauernd Krank. Kindergartenkind.
    Dann bekam ich den Tip,weil er auch Schnarchte, sollte mal zum HNO.
    Seit Juni hat er garkeine Probleme mehr, haben ihn die Polypen unter Vollnarkose nur abgeschliffen.
    Die Ärzte haben es mir so erklärt, es sind Fäden, wo sich die Baktiern anhängen können und sobald auch
    nur der kleinste Virus dazu kommt,vereinen die sich und wirken dann noch Stärker auf das Immunsystem.
    Der Körper hat so auch nie wirklich die Richtige Ruhephasen.


    Könnte es aber auch an den Schuldruck liegen ? Hat eine Freundin auch mit ihrem Kind, sie ist nun beim
    Psychologen, weil sich das Kind so unter Druck gesetzt hatte aber manche Kinder auch unter Druck gesetzt werde
    ohne das die Eltern es wollen! Auch die Umgebung kann ohne Wissen Druck ausüben.


    Dann mal Gute Besserung!

    DadOfTwo


    das schlimmste ist, das die schonmal bei mir waren, als ich zum erstenmal die scheidung eingereicht hatte und da schon mehr als ein positiven eindruck hinterlassen hätte,so steht es in meiner akte. hatte danach akteneinsicht verlangt.


    habe die scheidung auf seine beteuerungen, sich zu bessern, wieder zurückgezogen, aber nun weißt er, das ich ernst mache.


    das JA ist leider zu sehr von einer Seite überzeugt.


    Der KV hat nichtmal eine Funktonierende Küche (kein Herd, Kühlschrank, nichtmal eine Mikrowelle -> essen machen für den kleinen usw)
    Auch ist kein Ruheplatz (sicherer) bei ihm vorhanden. KV meinte ich müsse es ihm bezahlen, da es vom Unterhalt gekauft werden müsse und ihm sogar das Esse fürs Kind mitgeben müsse (er isst komplett vom Tisch mit!)
    Das JA würde bei ihm erstmal in eine "Räucherbude" kommen, er ist ein Kettenraucher und das mittem in seinem Wohnzimmer ... Das JA hatte damals bei komischerweise garkeine Mängel zur Kinderbetreuung gefunden :hae::hae:


    Würde gerne eine weitere Neutrale Person mit einbeziehen.


    Bringt es was, wenn ich die Mutter von seinem anderen Sohn mit zu dem Termin einlade ? Die hat die Akte bei sich, als Kopie und kann diese gerne demJA SB vorlegen.