Beiträge von Kiki300875

    Hallo!


    Das lachen deines Kindes wird Dich entschädigen ;o)


    Weihnachten ist leider nicht mehr das, was es mal war.
    Genieße die Zeit, denn bald sind die Kinder zu Groß und sind nach der Bescherung immer direkt weg (Disco/Freunde usw)


    Alles hat vor und nachteile ;o)


    LG Nicole

    Die "gemeinsamen"Sparbücher meiner Kidds sind "gesperrt" mit Vermerk das NUR beide Elternteile Geld abheben können,bzw der eine benötigt eine schriftliche Erlaubniss des andern dazu.


    ---die sparbücher meiner kinder sind bis zum 17 geburtstag gesperrt, weil der führerschein sollte schon vor 18 jahren drin sein.




    man kann aber nachträglich ein kennwort auf das sparbuch setzen, und das einfach dem anderen partner nicht geben



    ausserdem, wer an das geld seiner kinder geht, muss verdammt viele schulden haben und zumal garkein gewissen - ausser man "leiht" es sich kurz und zahlt alles wieder zurück in notlagen!


    bei eröffnung
    asr nur bei einem elternteil = negativbescheinigung
    asr bei beiden =unterschrift beider eltern
    so ist es auch wenn es aufgelöst werden soll, bei abhebungen fragen die leider nie! die haftung bei sparbücher ohne sperre oder kennwort, liegt beim inhaber, solange er nicht grobfahrlässig es hat rumliegen lassen!


    eine seite zum vermerkt ist immer die letzte und es wird im system eingetragen, so das bei jeder transaktion es auf demmonitor erscheint. den vermerkt "kennwort" steht leserlich auf der obersten seit und natürlich auch im system/monitor.

    Hallo, ich habe lange überlegt hier was zuschreiben.
    ich bin immer der meinung das das kind ein recht auf beide eltern hat, warum dann nicht beim sorgerecht ?
    viele sehen hier eine gefahr, das der vater nun mitreden darf. wieso auch nicht??? es ist auch sein kind!
    auch wenn die mütter durch die schwangerschaft und geburt eine andere bindung zum kind haben, aber mal
    ganz ehrlich, wie soll auch ein vater, eine bindung zum kind aufbauen, wenn viele (sage nicht alle) der meinung sind
    der vater darf zahlen und nur den notwendigen umgang haben, aber sich nicht auch um die zukunft des kindes gedanken
    und mitentscheiden darf und auch das kind mal öfters sehen darf?
    hand aufs herz, wie viele mütter geben ihre kinder eben nach trennung oder von anfang an ohne partner, ihr kind auch mal zwischendurch
    zum vater ? alleine ich sehe es bei freunden, die müssen was erledigen und die väter haben zeit und würden sich freuen
    und die mütter geben ihre kinder lieber zu freunden oder andere.
    aber zurück zum thema zu kommen, klar sollen die väter auch die pflichten nicht nur dann übernehmen, wenn die kinder gesund
    sind (usw).
    es gibt natürlich auch väter denen das kind nichts interessiert.
    also meine meinung, jedes elternteil sollte das recht haben, den weg für sein kind mitzuentscheiden.





    @ Segelpapa.
    Ich sehe das genauso! Das Kind ist nach der Geburt nicht mehr im Bauch und die Verantwortung und die Belastungen sollten
    auf den Schultern von Mutter UND Vater liegen. Leider sieht der Vater meiner Tochter das nicht so. Er glaubt weil ich die Mutter bin
    hab ich ganz selbstverständlich den Streß und den Alltag und die Schulsorgen und Krankheitstage und er macht jedes zweite Wochenende
    Verwöhnprogramm und hat ansonsten (fast) keine Zeit.
    Ich weiss, sowas gibt es auch bei Müttern und hat sicher nichts mit dem Chromosomensatz an sich zu tun.


    ---------- so solltes es im normalfall auch immer sein, aber die realität ist manchmal anders.


    Gerechtigkeit ist, wenn jeder das Gleiche angeboten bekommt....und nicht der eine alles, und der andere nix.


    ------ Super !!!



    Die Bindung kann mal zum Vater und mal zur Mutter enger sein. Wichtig ist auch die Qualität der Bindung. Klammert beispielsweise eine Mutter überprotektiv ängstlich, dann kann die Bindung nach außen sehr eng erscheinen, im Kern ist sie aber instabil und nicht gut für das Kind.


    -------------- :daumen



    Trotzdem kommt es sicher vor das Väter nur das Sorgerecht haben wollen um ihre Ex zu kontrollieren und Macht auszuüben wenn es um wichtige Entscheidungen geht.
    Ich finde das Generell mit dem Sorgerecht auch die Sorgepflicht kommen müßte, natürlich für Mütter und Väter.


    ----- und was machen viele mütter???? leider genau das selbe!!


    Im Umkehrschluss dürften Mütter aber wegen der weiblichen Querhirne die sich nicht um ihre Kinder kümmern auch kein SR bekommen.


    --------- :daumen:daumen:daumen


    Wenn es um das Prinzip geht finde ich das Urteil richtig, allerdings sollte dann auch die SorgePFLICHT gemeinsam ausgeübt werden.


    --------- es sollte immer von beide elternteile ausgeübt werden, nur viele nehmen da ASR zum anlass den anderen elternteil damit zu unterdrücken und kann sich am ende imme rnur negativ auswirken.

    Mein Kind habe ich getragen bis sie fast 2 war, allerdings im Baby Björn



    --- Die hatte ich auch sehr lange in gebrauch! habe die, die zuletzt auf dem Markt gekommen ist, war sehr gut für meinen rücken. kostet aber neu mal eben 100euro, hab dazu noch den wärmesack. in schwarz
    wenn du noch interesse hast, einfach eine PN an mich.

    Dein Kind hat Schmerzen. Lege Ihn auf deinen Bauch oder mit in dein Bett und lasse Ihn Spüren das seine Mama für ihn da ist.


    Habe da schon Bauchmassage und Kuscheln usw ausprobiert, er wird teilweise so wild. das ich ihn garnicht mehr halten kann. war jetzt nochmal bei kinderarzt ( endlich war meiner wieder von der fortbildung zurück) und er meinte ich solle den klammergriff machen. das bedeute ihn ganz fest, aber ohne ihn zu zerdrücken oder weh zu tun, an sich festhalten. es ist besser geworden, das er nicht mehr schreit sondern nun klopft er an sein bettchen


    Mein Sohn hatte als Baby auf einmal auch Nachts immer so Schreianfälle und nach vielem dies und das sind wir dann darauf gekommen, dass er sich vor den großen (Comic)Bildern an der Wand fürchtet


    da hätte ich schon eine idee, habe vor vier monate schöne kinder bilder aufgehangen. werd die mal abhängen



    Lieben Dank!!! :thanks::thanks::thanks::thanks::thanks::thanks:

    So, bei dem Unterhalt den du vom Vater bekommst, bekommst du von der ARGE noch obendrauf 1,50€ !!
    Aha, 949 € Unterhalt + 164 € KG + 1,50 € ALG2 = 1114,5 €
    Wow...das echt wenig für zwei Personen
    Total wenig...




    Da muss ich Jens Recht geben!!!!
    Ich lebe mit zwei kleinen Kindern von mtl 1450,-- Euro und davon muss ich Miete & Co bezahlen und meine Kinder haben alles, auch Schuhe von Ricosta usw.
    Lieber habe ich was weniger in der Tasche als von der ARGE immer unter Kontrolle zu stehen! Man ist so schon ein Gläsener Mensch in der Gesellschaft und diese Erniedrigung muss ich mir nicht geben!

    HAHA Jens !!!


    Das Kind ist Ehelich!
    Also geteiltest Sorgerecht und geteiltes Aufenthaltsbestimmungsrecht!
    Also, das ASR habe ich erst später bekommen, aber habe es nun.
    Das ist aber nicht gleich, das man direkt das ABR hat, das muss man sep. beantragen !!


    Erst denken dann schreiben ;o)


    Von JensB2001:
    "Und, da ja keiner gefragt hat, ausser ich, warum willst du das ABR beantragen u was versprichst du dir dann davon?
    Was denkst du was dir das bringt..bzw. was meinst du was dir das in der Sache genau bringt u was du damit machen kannst..
    (wenn wir mal davon absehen das du das ABR eh schon längst hast)"



    Steht schon alles oben ;o) LESEN IST EIN VORTEIL ;o)

    Sohni ist 2 1/2 und er kennt seinen Erzeuger nicht...er hat ihn seit 9-10 Monaten nimma gesehen...



    ------------ Das ist in dem Alter eine Ewigkeit !!! So kann auch keine Vater-Sohn Bindung aufgebaut werden. Mein Sohn ist 19 Monate und der KV hat den seit über 3 Monaten nicht mehr, von sichaus, besucht! Er kennt seinen Vater auch nicht.


    ich habe einfach angst um mein Kind....


    --------- Das Argument zählt bei mir leider nicht! Der KV hatte mich und meinen Großen geschlagen, darf sein anderes Kind,weil er da auch Aggressiv wurde, wie beim JA gespräch nur noch Schriftl. und Telefonischen Kontakt haben, aber das JA sagt, es muss immer eine Chance fürs Kind geben. Und was ich noch frecher finde "es ist doch lange nichts mehr passiert"



    Kopf Hoch und tief durchatmen, Du bist da nicht alleine *leider*

    Würdet Ihr gründlich (und wohlwollend) lesen statt über Begrifflichkeiten herzufallen ... Hättet Ihr das getan, dann wäre Euch vielleicht schon mal aufgegangen, dass die TS von der alleinigen Gesundheitsfürsorge schreiben könnte. Diese hat sie wohl schon vor der Scheidung übertragen bekommen, nachdem dem schwer nierenkranken Kind Unterschriften verweigert worden sind.


    Wäre sie in Begrifflichkeiten und Sorgerechtsfragen so perfekt wie so manch andere Leute hier im Forum, hätte sie keinen Fragebedarf. So naiv und unglaubwürdig, wie sie hier hingestellt wird, ist sie deswegen noch lange nicht.



    --- ich hatte beim familiengericht, die klage auf das alleinige sorgerecht für die gesundheitsfürsorge, nach genauer prüfung hat das familiengericht mir sogar das GANZE sorgerecht überschrieben.
    danke, das du wenigstens einer der wenigen ist, der erst genauer fragt, als nur mit einer weiteren person sich den spass zu machen einen zu zerpflücken!!

    Was Du Dir sparen solltest, sind verbale Angriffe auf den Vater - also alles die Dinge, die auf der Paarebene noch nicht abgeschlossen sind. (Suche hier mal nach den vielen Beiträgen zu Elterneben / Paarebene)


    ---- das mache ich auch garnicht. ich rede wie mit jedem anderen auch mit ihm, sachlich und ruhig auch wenn die kinder dabei sind. denn das bringt garnichts.



    danke für deine tips.


    war heute wieder beim JA und habe da alles zu Protoll geben und wurde von mir gegengezeichnet. nun will das JA den umgang mit dem Vater in angriff nehmen.


    bei mir standen und stehen auch immer alle türen auf, auch wenn ich es innerlich manchmal nicht möchte, aber ich bleibe immer sachlich und ruhig ( auch wenn ich abends, wenn die kinder schlafen, ins kissen beißen könnte) ich werde weiterhin alles im sinne meiner kinder machen.

    U ich denke du wirst weiter alles auf der Grundlage des anderen Kindes begründen, ohne das du wirklich weißt was Sache ist.. u merkst dabei nicht, was da wirklich schon läuft..!!
    ---------- das tue ich nicht, aber das JA, denn die haben die akten aus duisburg angeordnet ohne, das ich was dazu gesagt hatte.


    *edit


    Hole dir dringenst externe Hilfe in Form von z.B. Erziehungs u Eheberatung/Trennungsberatung .. das empfehle ich dir, u mach die Augen auf..denn du bist auf dem falsche Weg!


    ----- ich brauche keine hilfe, das thema ehe/beziehung ist für mich abgeschlossen, wie geschrieben. das JA findet meinen weg sehr gut und wird den KV anschreiben und mein hausbesuch ist vom tisch......... tja, austeilen auf alle kosten aber das geschriebene mehrfach in frage stellen ........


    ach jens.........
    warum filmen mit einverständnis und auf rat des JA? damit man was verbessern kann und KV und mutter zusammen es besser besprechen können...... aber das zusammen reden und einen weg finden scheint dir irgendwie fremd......



    zum wohle des kindes, auf grund meiner bedenken, wurden der BU gestrichen. Alpträume sind für dich kein grund ? klar lernt er immer neue menschen kennen, aber dann direkt den KV und eine ganz fremde person ?




    ich fasse dann mal zusammen, du hast am ende die hälfte nicht verstanden aber prangst mich an
    das JA hat mir recht in meinen denken und handeln geben und arbeite nun mit denen zusammen - aber in deinen augen wieder falsch
    du bist der meinung das ich nicht wüsste was das ABR und ASR bedeuten ?? ich kenne deren beutung und meine pflichten!


    vielleicht solltest du dir vorher mal überlegen wen du versuchst hier zu zerlegen???

    Zitat von »Kiki300875« ich versuche das ABR zu bewirken, so hatte ich es auch geschrieben
    ----deswegen weil der KV das kind zu sich holen möchte und damit ich nach stuttgart ziehen kann um dort zu arbeiten und meinen kindern eine bessere zukunft bieten kann. klar muss ich dann zu den fahrtkosten was beisteuern usw.... also so dumm wie du mich hälst bin ich nicht jens!!


    Wenn du schon das alleinige Sorgerecht hast (ihr seit verheiratet, wie kam es denn dazu?), dann hast du auch das ABR.


    ich habe schon das ASR, weil es dementsprechende vorfälle gegeben hat! ja sowas gibt es auch ;o)


    Zitat von »Kiki300875« gebe ihm immer noch die chance in maltes zimmer wieder kontakt mit ihm aufzubauen
    ---- sorry habe es falsch ausgedrückt, aber innerlich denkt man doch so, aber sagen sollte man es anders, das weiß ich


    Finde ich schwierig. Zum einen wegen der Formulierung: Du hast ihm keine Chance zu geben. Rein rechtlich ist es nunmal deine Pflicht (auch wenn ich deine Gefühlslage sehr gut nachvollziehen kann). Diese Wortwahl suggeriert allerdings, dass du dir darüber nicht im klaren bist. den eindruck könnte ein JA-Mitarbeiter oder Richter gewinnen, verstehst du?


    ---------- das mache ich nun auch, ahbe dort einen termin ausgemacht


    das das so schon ein Jahr läuft..


    --------- malte ist nierenkrank und ich brauche öfters unterschriften von ihm und er verweigerte diese mir immer wieder, auch ein grund das ich das komplette ASR habe



    Jens, halte andere für dumm, aber mich nicht, ich habe das gefühl du unterschätzt mich zu sehr! steht schon oben!


    und ausserdem ich arbeite nun mit dem JA zusammen und die filmaufnahmen sind auch für den KV und mich, damit wir danach über alles reden können und zusammen mit dem JA mit weiterarbeiten könne, habe auch geschrieben in einverständnis des KV, also keine heimlichen aufnahmen, warum dann diese aufregung ???

    Zu Dir: Von daher fällt mir dieser Tipp ansich schwer, da es um Deine Kinder geht, aber Du kannst locker mehrere Monate überbrücken ohne dass Dir jemand auch nur irgendwas kann....


    ab den tag, wo die unterlagen eingefordert wurden, und dann am ende mal ausgerecht werden konnten, bist du verpflichtet nachzuzahlen! das hatte ich bei meinem nochehemann. dann darf es sogar per gerichtsvollzieher eingeklagt werden. ich mache nichts übers JA, die wissen manchmal nicht was die selber da machen. macht alles mein anwalt für mich.

    Ich glaube, da hasr du bezüglich des UVG etwas falsch verstanden. der KV macht damit nicht automatisch Schulden beim Jugendamt sondern nur, wenn er zahlungsfähig ist. Und zwar während der Zeit des Unterhaltvorschussbezugs.
    Wenn also der Unterhaltspflichtige nur den Selbstbehalt verdient und das Umgangselternteil UVG bezieht, entstehen keine Schulden, da der Unterhaltspflichtige nicht leistungsfähig ist. Auch wenn sich seine Einkommensverhältnisse bessern, wird nicht rückwirkend Geld gefordert.


    Ich kann aber was ganz anderes zu berichten. Der leibliche Vater meines Großen, konnte zeitweise nicht zahlen, weil er arbeitslos war.
    da ist di UVK eingetreten und nun geht er wieder arbeiten, aber muss die summe in raten an die UVK zurückzahlen, denn die sind für den KV nur in vorkasse gegangen.