Beiträge von Lena_1977
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Habe ich auch immer gedacht - aber letztens irgendwo gelesen das eheähnliche Gemeinschaften nicht dazugehören.
Wird oft verwechselt mit der Steuerklasse II - die steht dir nicht mehr zu wenn du mit einer Person ü. 18 zusammenlebst.
Kannst du nachlesen unter -
Tja, die Frage habe ich mir in den letzten jahren auch oft gestellt. gerade wenn es um Fahrtkosten (2000 km im Monat) oder die Freibadkarte geht - die ich nicht ermäßigt bekomme weil es unter 100 € ALG II sind. Papierkram hab ich so auch ne Menge und verdammt wenig Zeit dafür. Ein Mensch aus Glas bin ich für die Behörden eh - das macht mir nichts aus.
Arbeiten gehen soll sich lohnen Jaja...
Es lohnt sich - für meinen Job, den ich 16 Jahre mache (davon 1 Jahr EZ) und den ich noch über 30zig Jahre machen muss. Nach 3 Jahren voller EZ hätte ich nur noch einen Dummy-Job bekommen (Gesetze hin oder her) und ich hätte Jahre gebraucht um wieder auf den Level zu kommen.
Deshalb der Spagat, das frühe Aufstehen, ein Kind zur Tamu bringen das noch nicht laufen kann, oder 1 Woche zu meinen Eltern um ein Firmenevent zu organisieren - ja, irgendwo lohnt es sich schon - man darf sich nur nicht umschauen..... und ich hoffe auf den Tag wo ich dafür belohnt werde.Danke an meine Arge-SB die mir Termine weit vor 8 Uhr gibt - damit ich es ins Büro schaffe und Danke für den Bonuspunkte "Arbeitende AE" bei der Kiga-Platzvergabe U3 - das war aber auch schon alles an Hilfe in den letzten Jahren. Und 3 x Danke für 1 Jahr EG.
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Ich denk mir dann immer was besser ist - den Kindern vorzuleben das man lieber schweigend aneinander vorbeilebt, die Sucht des Partners aktzeptieren und damit leben muss usw. es gibt noch viele Beispiele - aber das ist auch nicht das was sich die Herren Therapeuten unter trad. Familie vorstellen - oder doch ?
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Gibt es vielleicht eine zentrale Terminvergabe ?
Warum kannst du jetzt noch Nachweise aus dem letzten Jahr einreichen ?
Ich muss meine Bescheide innerhalb einer Woche abgeben. -
In einem Monat endet meine Elternzeit und meine 20 Stunden Teilzeit - ja, ich hätte mit ALG und Co. in der EZ genausoviel Geld gehabt und hätte auf der Couch sitzen können - teilweise sogar noch mehr Fahrtkosten usw.) - aber es lohnt sich - bald sind es wieder 40 Stunden und es bleibt wieder etwas über
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Also, zum Thema Urlaub - weder du kannst ihm etwas verbieten, noch er dir - das nur mal so.
Zu den beiden Urlaubsländern in denen ich auch schon mehrfach war.
Der Unterschied ist wirklich überhaupt nicht gegeben - Thailand ist ein tolles Land - auch für Kinder.
Viele Eltern verbringen dort einen Teil ihrer Elternzeit d.h. das Kind ist noch ein Säugling.
Mein Ziel ist es vor der Einschulung mit meinem Zwerg auch mal 3 Wochen hinzufliegen - alleine mit Kind (ob das geht *schmunzel*)
Klar, die Türkei scheint auf den 1. Blick näher zu sein, aber jeder der schon mal da war weiß das man auch 8-12 Stunden braucht,
bis man sein Hotelzimmer hat.
Großer Vorteil der Türkei - man kann deutsch sprechenIhr solltet aber mal grundsätzlich klären wer, wann, was erwartet....
Natürlich ist das Leben beim Papa ein anderes - aber in der Regel überleben die Kinder es
Fällt mir auch manchmal schwer, ist aber so. -
Ich fürchte "heranziehen" klappt nicht - entweder freiwillig oder nicht.
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Hast du die Leistung denn auch gekündigt und eine Bestätigung bekommen ?
Kommt die Rechnung vielleicht online an eine Mailadresse ? -
Das muss wohl ein Anwalt klären - je nachdem wer, wann, was unterschrieben hat.
Das Auto würde ich als erstes verkaufen - dann ist das ein Streitpunkt weniger -
Bei mir waren die Ämter recht fix - alle Zahlungen angepaßt - UVG Bescheid kam letzte Woche.
Ich denke ich würde mich aber auch Endes des Monats melden, wenn ich den noch nicht hätte.
Die SB's haben ja ein bißchen zu tun.... -
Ja, es wird angerechnet und du mußt es der Elterngeldstelle melden - wenn du noch im EG-Bezug bist.
Du bekommst nur 67 % der Differenz des fehlenden Gehalts.
Das rechnet der Elterngeldrechner auch aus - google mal nach Familienministerium / Elterngeldrechner.Vorher 1.200 netto
Jetzt 400 netto
fehlen dir 800 - bleiben ca. 500 € ElterngeldEin e Grenze gibt es nicht die nicht angerechnet werden - aber mind. 300 € Sockelbetrag EG bleiben dir.
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@Lena1977 also sollen die Eltern jetzt dafür bestraft werden, das ihr Sohn nciht zahlen kann? Und was wäre, wenn Euer Kind bei deinem Ex leben würde? fändest du es richtig, dsa deine Eltern mit zum Unterhalt herangezogen werden, wenn du ihn nicht leisten kannst?
Ja, da ich Fälle kenne in denen die Großeltern die Machenschaften des Kindes decken und Einkommen verschleiert wird. Außerdem ist es ja manchmal auch so, das der Unterhaltszahler sich überhaupt nicht bemüht ein Einkommen zu erwirtschaften. Ich hoffe da eher auf den positien Druck - so nach dem Motto - bevor meine Eltern dran glaube müssen besorg ich mir doch mal einen Job (oder Nebenjob).
Ich kenne sogar Großeltern die freiwillig zahlen - weil sie die Verantwortung (für die Erziehung ihres Kindes) anerkennen oder es ihnen zu peinlich ist.Hamburg hat vor Jahren mal Parkkrallen an die Luxusschlitten von Nichtzahlern gemacht - finde ich auch ok. Warum sollte jemand ein Auto für 40.000 € und mehr auf seinen Namen anmelden sollen, kann aber keine 200 € Unterhalt zahlen ?
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Naja, vielleicht schreibt die Beistandschaft ja die Großeltern an
Rentenbezüge lassen sich vielleicht nicht so gut verschleieren
und sie können dann ja immer noch ihrem Kind in den A... treten (ein 400 € Job) hat noch niemanden geschadet. -
Deshalb endet die EZ ja auch meist am 1. Geburtstag des Kindes - dann kommt die letzte Zahlung zwar 4 Wochen vorher - weil EG am Anfang des Monat und Gehalt erst am Ende des Monats ausgezahlt wird - d.h. zwischen den Zahlungen liegen 7-8 Wochen.
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http://www.olg-hamm.nrw.de/ser…ammer_leitlinie/index.php
Verstehe ich das richtig 21.3.4 - die Großeltern können belangt werden ?
Hat jemand Erfahrung bzw. schon mit einem Jugendamt/Anwalt gesprochen ? -
Oh Großeltern Sehr gut - ich kenne da einige die eh schon alles über die Großeltern laufen lassen (Auto anmelden usw)
Ob eine Beistandschaft das auch soweit durchsetzt ?Ich mach dazu mal einen neuen Theard auf.
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Soll er doch einen Nebenwohnsitz anmelden - es bringt ihm nix....
An deiner Stelle würde ich es wie gesagt nicht kommetieren - max. mündlich..... -
Naja, Steuerklasse II bringt ihm bei 2000 € brutto gute 30 € im Monat - und fliegt beider Steuererklärung Anlage Kind/Unterhalt auf.
ich würds an seiner Stelle mit einem Nebenjob (400 €/Tankstelle oder so). oder einen zahlenden neuen Lebenspartnerin probieren - Platz hat er ja in seiner Wohnung. Evtl. Untervermieten - bei 1,5 Personen und 4 Zimmern sollte das drin sein.... -
Bereite doch schon mal vor:
Elterngeldantrag
Kindergeldantrag
Meldung an die Krankenkasse
Elternzeitbrief an den AG
so das du nur noch das Geburtsdatum eintragen und die Urkunde beifügen mußt,
das ganze ab in die KH-Tasche und gleich am nächsten Tag abschicken (lassen)
- Porto und Briefumschlag schon mitnehmenVersuch schon einen Termin beim Jugendamt wegen Unterhaltsvorchuß/Beistandschadft
zu bekommen - vielelicht reicht es denen dann auch wenn du die Geburtsurkunde nachreichstMit etwas Glück hast du dann Kindergeld & Elterngeldbescheid innerhlab von 2-4 Wochen.
Lass dir einen Termin bei der ARGE geben mit Hinweis auf AE und Neugeborenes (Wartezeit/Schweinegrippe usw.)
und dann ab mit dem Antrag.