Beiträge von Lena_1977

    Es gibt keine klare Definition:


    für mich ist das bei einer Dauerhaften Beziehung
    -mit gemeinsamen Wohnsitz
    -mit gemeinsamen Kindern
    -mit gemeinsamen Konten/Finanzen


    Als nur ein Freund der mal vorbeikommt und auch
    mal übernachtet, aber einen eigenen Wohnsitz hat
    und sich fin. nicht am Lebensunterhalt beteiligt -
    hat nichts mit eheähnlich zu tun.


    EHE-ähnlich sagt ja schon viel aus.....

    Meine Ur-Oma wurde jahrelang von den mobilen gepflegt und dein erster Eindruck täuscht (meist) nicht - egal welcher Pflegedienst ob Privat-Dienstleister oder einer der großen Organisiation.


    Viel Personalwechsel - liegt wohl an der flex. Arbeitszeit und der Bezahlung - Arbeitsbelastung usw.... es gab häufig angeregte Gespräche zwischen Pflegekasse, Mitarbeiter und Pflegedienstleistung - die Kasse zahlt morgen 25 Minuten, der Chef der MA auch nur 25 Minuten - in Wirklichkeit waren es 40 Min - die dann unentgeltlich. Häufig kamen auch nur angelernte Zivi's - wenn nicht gespritzt werden mußte.


    Tja, was tun ? Lächeln, durchziehen und zwischendurch STOP rufen, wenn du wirklich noch unsicher bist - und mit den Unternehmensbedingten Unwegsamkeiten die nächsten 2 Jahre irgendwie durchstehen oder dir noch einen neuen Platz z.B. in einem Altenheim suchen - aber auch da gibt es mittlerweile Splitdienste z.B. 2 x 3 Stunden usw....

    Das ist alles frommer Wunsch. Aber wenn die kids den Pflichtteil erben und der Vater das Sorgerecht hält - wird Deiner Schwester freundlich zugewinkt. Mitspracherecht halte ich für unwahrscheinlich. Und den Aufenthalt bestimmt natürlich der Sorgeberechtigte. Umziehen ist nichts Verwerfliches. Normalerweise nimmt keiner einen seelischen Schaden. Die Kids müssten mit.
    Du tust Deinen Willen kund. Mehr nicht. Die Gesetze beschreiben, wie gehandelt wird. Die Macht bekommt da der zurückgebliebene Elternteil. Und der müsste "silberne Löffel klauen", damit sich daran etwas ändert, wenn ich recht informiert bin


    Das weiß ich - es ist ja nur damit meine Seele ruh hat und ich überhaupt etwas getan habe.
    Und ich habe gute Argumente/Anmerkungen denen jeder Richter nachgehen müßte und die er erstmal wiederlegen müßte, d
    die gegen einen dauerhaften Aufenthalt sprechen und bisher habe ich alle Versicherungsverträge o.ä. auf meine Schwester laufen
    - ok, dann bleibt noch der Pflichtteil. Damit ist aber der fin. Anreiz deutlich gemindert.

    Mehr als den eigenen Wunsch formulieren und begründen kann man wohl nicht.


    Allerdings stellt sich die Frage ob der andere leibliche Elternteil wirklich die Sorge möchte
    und alles dafür tut....


    Wenn meiner ließt das er sich in allen Vermögensfragen dann mit seiner Ex-Schwägerin
    zusammen setzen muss ....


    Dennoch eigentlich ist die Zuführung des Kindes an den verbleibenden
    leiblichen Elternteil wohl das naheliegendste.


    In meiner Sorgerechtsverfügung gibt es drei Kategorien:


    - Sorgerecht
    - Aufenthaltsort
    - Vermögenssorge


    mit den jeweiligen Begründungen/Anmerkungen.
    Das reine SR würde ich ja noch weggeben - aber den Aufenthaltsort und das Vermögen nicht.


    wie funktioniert das mit der sorgerechtsverfügung, mußt du das begründen in der verfügung, warum kind nicht zum kv soll.
    ich wollte vor paar wochen mein testament machen, weil ich ne schwere op hatte und mir sagte die anwältin damals, ich muß das verdammt gut begründen können, auch wenn ich das alleinige sorgerecht habe.


    lg


    Die Entscheidung liegt natürlich beim Gericht - aber ich möchte nicht das blauäugig geurteilt wird.
    Deshalb habe ich ein paar triftige Gründe die gegen einen dauerhaften Aufenthalt sprechen, dort
    vermerkt und auch geschrieben - das wenn diese nachweislich nciht vorliegen - ich natürlich nichts
    dagegen habe ... aber wie gesagt - diesen Hinweisen muss nachgegangen werden ...
    eine 100%ige Sicherheit gibt es natürlich nicht.

    Ich würde mich damit beschäftigen den Traum loszuwerden - gerade wenn der Abtrag jetzt schon über der ortsüblichen Miete liegt.
    Was wenn du keinen oder wniger Unterhalt bekommst - kannst du die fehlende Summe erarbeiten ?
    Was wäre mit größeren Reparaturen die nicht durch das Hausgeld abgedeckt wären ?
    50/50 nach 20 oder 30 Jahren ist nicht gerecht - falls es einen Gewinn gibt - denn du hast dann ja lange alleine gezahlt.


    Ich würde jetzt nach einer endgültigen Lösung suchen. Marktwert - Restfinanierung = ??? Auszahlung....
    Könntest du die Finanierzung alleine z.B. mit deinen Eltern übernehmen ?

    Ich kenne diese Gedanken - was wäre wenn und die Situation ist bei uns ähnlich - ich arbeite - er schlägt sich so durchs Leben.
    Gerade in Bezug auf die späteren Jahre würde ich mein Kind lieber bei meiner Schwester & Mann sehen, als beim Party-Prinzen.
    Er hat kein Sorgerecht und ich habe eine Sorgerechtsverfügung beim JA und meiner Schwester hinterlegt -
    es muss dann zwar immer noch der Familienrichter entscheiden, weil man das Recht nicht so einfach vergeben/vererben kann.
    Ungeklärt ist die Stituation mit meinem neuen Partner - wollten die beiden zusammenbleiben würde es sicher schwer und sp.
    dann würde der Kv auf die Barrikaden gehen.

    Mein Freund hat ein Tochter - mit der Mutter des Kindes hat er nie zusammengelebt und ja er hat damals
    eine Weile gebraucht sich in die Rolle des Vaters zu versetzen. Nun wohnen die beiden auch hunderte km
    entfernt und jeder lebt sein Leben - er zahlt Unterhalt und besucht die Kleine (mittlerweile Schulkind) alle 2-3
    Monate .


    Die Kleine hat einen "sozialen Papa" den sie im 1. Lebensjahr kennengelernt hat, der war sogar
    mit der Mama verheiratet - heute sind sie aber geschieden - viel für ein 7. Jähriges Kind.


    Der soziale Papa der ersten 6,5 Jahre wird Papa genannt - mein Freund beim Vornamen - und das tut
    natürlich weh - auch wenn es keine intensive Beziehung gibt - er ist der Papa....


    das Leben ändert sich - dein KV vielleicht auch/oder dein Lebenspartner - wer weiß....

    der Fehler liegt schon bei "neues" - bloß keinen Neuwagen - max. eine Tageszulassung
    einen unabhängigen Verein gibt es leider nicht - der TÜV kann ein Gebrauchtfahrzeug bewertung (Zustand)


    Was suchst du - wieviel Platz, PS und wieviel Geld willst du investieren ?

    Kleiner Tipp: Such deine wichtigsten Dokumente, Geburtsurkunden, Zeugnisse, Rentenbescheinigungen usw zusammen
    und leg diese oder zumindest Kopien an einen neutralen Ort (Freundin oder so) - falls es mal vorübergehend zu Eskalationen
    kommt, er dich z.B. nicht mehr in die Wohnung läßt oder ähnliches - hast du zumindest alle Dolumente um bei den Ämtern
    weiterzukommen.