Naja, klar - du hast einen Antrag gestellt - deshalb gibt es einen Termin.
Ggfls. wird die Prozesskostenhilfe aufgehoben, wenn der Antrag keine korrekten Angaben hatte.
Das der Vater im Ausland lebt war die ja bekannt und ist unbestritten.
Naja, klar - du hast einen Antrag gestellt - deshalb gibt es einen Termin.
Ggfls. wird die Prozesskostenhilfe aufgehoben, wenn der Antrag keine korrekten Angaben hatte.
Das der Vater im Ausland lebt war die ja bekannt und ist unbestritten.
jetzt sagen alle, dass es bei dem Richter gar nicht gut ankommen wird , dass ich das nicht erwähnt habe
das du nicht erwähnt hast das er im Ausland lebt?
ja, denn damit ist das Verfahren quasi hinfällig
Mich wundert das dein Anwalt den Antrag überhaupt eingereicht hat - einen im Ausland lebenden Elternteil zum Wechselmodel zu zwingen ist unmöglich.
An welcher Stelle ist das interessant?
Mach dich doch nicht fertig.
Was hat deine Anwältin genau beantragt?
Aber kann ich mich darauf einstellen, dass er es tatsächlich schafft nur noch alle 3 Wochen Umgang wahrzunehmen? Das wäre fatal...
Nein, vielleicht sagt er auch spontan ab
Er muss auch nicht zwingend den Umgang wahrnehmen.
Er muss Unterhalt zahlen.
Wird er nicht.
Er kann leben wo er will.
Und du und auch der Richter werden ihn nicht zwingen können…
Gibt es bei 50 % Mitschuld überhaupt Schmerzensgeld?
Den Unfallgegener hätte ich auch nicht um Hilfe gefragt - hast du gar kein soziales Umfeld?
Das sich der Unfallgegner nach Nennung des Anwalts nicht mehr meldet, finde ich nicht verwunderlich - da würde ich auch die Kommunikation einstellen.
Also trägst du die Wohnkosten zur Zeit und für die nächste Zeit für Sohn und Freundin alleine?
KM2 oder KM3 ?
ggfls. Sprach-/Verständins Barrieren?
Interessant - getrennt lebend = nicht geschieden?
Das Enttäuschung saß tief das es keine Unterstützung nach dem KH Aufenthalt gab - kann ich verstehen - geht hier aber vielen so - zur Not muss es gehen.
Aber was ist nun mit der Verhältnismäßigkeit?
Hat sich der Kampf gelohnt?
Hat das Kind einen Profit aus dem Schmerzensgeld?
Naja, aber bevor man diesen Schritt geht, prüft man doch ob der Aufwand zum erwarteten Ergebnis passt.
Schmerzensgeld geht in der Regel bei kleineren Unfällen nicht über ein Gericht, sondern wird vom Anwalt gefordert und von der Versicherung dann angeboten.
Ist das verhältnismäßig?
Welche Summe an Schmerzensgeld erhoffst du dir?
Hat das Kind etwas von der Zahlung?
Nicht dein Ernst!
Von welchem Betrag reden wir?
Wobei eigentlich wäre ein Verfahren gar nicht so schlecht … wenn sich jemand das Theater anschaut.
Nein, musst du nicht und du hast ein Widerrufsrecht
Das lässt sich doch schnell klären und ich kann mir nicht vorstellen das ein WA Zugang vorausgesetzt werden kann
Meine Schwägerin hat tatsächlich „Einkaufszeiten“ zur Materialbesorgung für die Kita angerechnet bekommen. Das ist allerdings schon einige Jahre her.
natürlich - warum auch nicht
Bei uns läuft das Einloggen in die Betriebssoftware über private Smartphones.
Also das gehört ja quasi dazu...
LG
oha, das würde bei uns auch gehen - ist aber streng verboten
Find ich normal, in vielen Firmen (Gesundheitswesen und Automobil Industrie) gibt es extra Scmartphone Spinde außerhalb der Arbeitsbereiche - Hauptargument Datenschutz / Fotos und Hygiene