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Deine Frage war, wie man bisher einvernehmlich stattfindende regelmäßige Umgänge "kürzen" kann. Da wirst Du "starke" Argumente vorlegen müssen. Zum Beispiel, dass die bisher übliche Rückbringung Sonntags um 23 Uhr so spät ist, dass die Kinder am Montag nicht wach werden, um in Kiga und/oder Schule ausgeschlafen gehen zu können.
Dabei müssen es Argumente sein, die wesentlich für das Wohl der Kinder wichtig sind. Dinge, die Dich persönlich belasten - "Wäsche muss immer spät noch gewaschen werden, das stört mich" - hat da wenig Relevanz.
Nun ist es ja so, dass es oft vielerei Gründe sind, die zu so einer streitigen Auseinandersetzung führen. Daher ist es wichtig, dass Du die Gründe herausfilterst, die bei einer gerichtlichen! Auseinandersetzung Gewicht haben. Und die außen vor lässt, die eher vielleicht elterlicher Rosenkrieg sind.
...ich nehme mal den Absatz von Volleybap.
Ich würde mal stark von mir behaupten, dass ich meine Tochter nicht beeinflusse.
Ich achte sehr darauf, dass meine Emotionen bei mir bleiben.. weil ich sie eben nicht beeinflussen möchte und nicht will, dass die für sie eh schon besch**** Situation noch blöder wird.. und ich weiß, was für sensible Antennen Kinder haben.
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Was wäre, wenn ich glaube, bzw mir zu 95% sicher bin, dass mein Ex toxisch/narzisstisch ist.. zumindest eine ganze Menge narzisstischer Züge hat.. und da liegt die Angst.. dass meine Tochter ihm ausgeliefert ist.. und das Gefühl habe ich ja bereits.
Hallo Maiblume21,
aus meiner fernen subjektiven Perspektive, wäre es wohl hilfreich genau so eben nicht zu argumentieren.
Hilfreich wäre für mich vor Gericht, wenn das beteiligte Jugendamt oder ein Verfahrensbeistand kristallwasserklar darstellen können, daß Du den Umgang förderst und gezielt Hilfe kompetenter Dritter hinzu genommen hast, da Du als Mutter nicht ausschließen kannst, eben nicht vollkommen neutral zu sein.
Kommunikativ ist der Absatz 1 ein Paradoxon.
Das bedeutet nicht, zumindest für mich, daß er nicht wahr ist.
Ebenso wie der Schlusssatz. Weder Dein Gefühl, noch Deine Wahrnehmung kann Dir jemand absprechen. Gleichzeitig muss Deine Wahrnehmung von dritten auch als wahr angenommen werden, wenn Du Dein Kind hier schützen willst.
Meine Erfahrung ist:
Obwohl der BET i.d.R. der Verfahrensbeteiligte ist, der den UET am Besten kennt, wird seine Expertise am wenigstens als nur am Kindeswohl orientiert wahrgenommen. Im besten Fall merkt das Familiengericht von selbst durch das Verhalten des Vaters und/oder den Bericht des JA, wo die Gefährdung des Wohls eurer Tochter liegt.
Ob die Reduzierung um einen Tag Alltag an dem Eure Tochter überwiegend fremdbetreut ist langfristig wirklich zielführend ist?
Was wäre, weil Du mit der Frage rechnen musst, denn Deine Vorstellung, den Umgang zu gestalten?
Ein, für mich, starkes Argument für Veränderung könnte z.B. die Übergabesituation sein.
Wie ist die denn jetzt?
vg von overtherainbow