Beiträge von blossom

    hi
    ich habe meinen sohn in der 5.klasse vom Gymnasium genommen auf anraten der klassenlehrerin vor 2 jahren, so um diese zeit war das gespräch und ihn für nach den weihnachtferien auf der realschule angemeldet, ohne den kindsvater zu fragen.....die aussage der lehrerin war eindeutig und der KV hätte und hat es bis heute nicht verstanden, weil er auch das schulsystem nicht versteht
    ich habe es ihn nur mitgeteilt das s so das beste für unseren sohn nach aussage der lehrer sei

    muss mich auch mal einmischen


    ich habe das GSR und habe mich 2001 vom KV getrennt und habe im internet meinen jetzigen mann kennengelernt
    habe mir mit viel druck eine Einverständniserklärung vom Ex besorgt, das ich wegziehen darf,hat er auch nach langen diskus. unterschrieben
    ich bin mit Kind 460 km weggezogen erst 2003 zur scheidung bekam ich das ABR
    es ist nicht richtig, das der KV sich die Kosten für den Umgang vom unterhalt abziehen kann, es gibt aber ein urteil das er es bei den richtigen stellen erstattung beantragen kann
    du kannst also wenn du das ABR hast wegziehen um den umgang mit KV aber gewähren zu können musst du deine Anschrift bekanntgeben, sonst gibt es da ärger
    es sei denn dem KV wird aufgrund der geschilterten situation, das umgangsrecht entzogen

    musste aber erstmal in einem anderen Therd schreiben
    und stelle mich jetzt mal vor. Hallo an alle.....


    bin 36 Jahre und wohne in Kiel ......bin seit 5 1/2 Jahren geschieden und habe aus dieser Ehe einen 12 1/2 jahre alten Sohn mit welchem ich nach der Trennung von Halle nach Kiel gezogen bin. Mit dem KV gibt es nur ärger immer wenn ich denke jetzt läuft es für uns ganz gut, kommt von ihm der nächste knüppel
    Ich bin wieder verheiratet und habe noch 2 Kinder 5 1/2 und 3 1/2 Jahre

    Ich habe letzten Dienstag eine Anzeige wegen Nichtzahlung des Unterhalts nach $ 170 StGB gestellt.


    Am 1.11.08 bekam ich einen netten dicken Brief, den ich schon in die Tonne werfen wollte, sah nach Werbung auf. Habe dann aber doch reingeschaut und ich war fertig danach. Eine Abänderungsklage für den Kindsunterhalt, normal 365€ weil mein grosser schon 12 jahre ist er aber nur 247 € zahlt auf 150€ und ich darf ihm noch 97€ zurückzahlen wegen ungerechtfertigter Bereicherung. und da dachte ich dann ich fall vom Glauben ab. Aber der Hammer kamm dann am 04.11. als dann auch kein Unterhalt mehr einging.
    Was heisst ungerechtfertigte Bereicherung...... ich komme für alle Kosten auf der KV hat höchsten 1 mal im Monat telefonischen Kontakt. Ich habe keine Forderungen für Klassenfahrten, Schulgeld ect. gestellt. Lediglich einmal um eine monatliche Beteiligung von 15€ für die Zahnspannge gebeten die mir ( seinem Sohn) verweigert wurde.
    Aber er versucht jetzt auf krank zu machen.... muss mann sich ja erstmal nicht um die passende Arbeit kümmern......
    und ich koche.... habe leider erst am 17. einen Termin bei Anwältin...