Alles anzeigenDas Verfahren vor dem Amtsgericht läuft, weil der Umgang geklärt werden muss. Der Verfahrenspfleger ist geflogen. Nach Beweisführung vom Richter veranlasst. Der Kindsvater ist absolut ausgeflippt. Er hat allen vors Knie getreten, die erreichbar waren. Du schreibst von einem Richter, der in Deinen Augen mit großer Langmut dies alles ertragen hat und dann letztlich nicht einmal zu einem Entscheid fähig war. Er habe einzig den Umgang für ein halbes Jahr ausgesetzt und einen Gutachter beauftragt. Das erscheint Dir wenig.
Doch der Richter hat etwas ganz anderes gemacht. Der Richter baut gerade ein sehr wasserdichtes Verfahren, dass der Kindsvater keinen Umgang mehr mit dem Kind haben wird. Weil der Richter von der Kindsgefährdung ausgeht. Gerade deshalb hat er noch kein Urteil gesprochen. Sondern ein halbes Jahr Zeit schon einmal herausgeschunden. Hätte er ein Urteil gesprochen, würde der KV direkt zum OLG gehen, ein Eilverfahren anberaumen. Und er hätte große Chancen darauf, dass das Eilverfahren eingesetzt wird.
Mit der jetzigen halbjährigen Frist, die den Nichtumgang erst einmal festschreibt, wird das Damoklesschwert des Eilverfahrens von Deinem Kopf weggenommen. Selbst wenn in einem halben Jahr ein Gerichtsentscheid kommt, den der KV anfechtet - ein Eilverfahren wird er vor dem OLG kaum durchsetzen können. Dazu hat sich das jetzige Verfahren zu lange dann hingezogen.
Der Richter - ich bin überzeugt davon - hat schon eine sehr dezidierte Meinung. Aber er zieht bereits jetzt einen Gutachter hinzu. Um seinen Gerichtsentscheid wasserdicht zu machen. Ist nämlich kein Gutachten erstellt worden, kann das OLG sehr gut hingehen und den Amtsgerichtentscheid aufheben. Es sei nicht gut genug der Nachweis erbracht worden... In einem Gutchten jedoch wird jetzt eine Menge von dem Verfahrensverlauf einfließen und eingebracht werden. Dies kann der Amtsrichter mit seinen eigenen Erfahrungen füttern und bewerten. Dann wird er sein Urteil fällen. Dieses Urteil wird derzeit lauten: Kein Umgang. Abgesichert durch ein Gutachten.
Sollte der KV vors OLG ziehen, wird dort einzig und allein geprüft, ob der Familienrichter am Amtsgericht sauber gearbeitet hat und alle Beweismittel und -möglichkeiten richtig gewichtet einbezogen hat. Das wird dann der Fall sein. Also wird das OLG die Klage des Kindsvaters abweisen.
Nun hat der KV einzig die Möglichkeit, eine erneute Klage auf Umgang einzureichen. Dafür ist aber dasselbe Amtsgericht zuständig wie derzeit. Und vermutlich derselbe Richter. Der hat die Fakten natürlich nicht nur in den Unterlagen, sondern auch im Kopf ...
Das meine ich mit der Goldenen Brücke. Hier baut das Gericht derzeit einen absoluten Schutzwall um Dich. Ich denke mal, dies hat der Anwalt des KV seinem Mandanten auch genauso gesagt. Und genau aus diesem Grund gibt es für den KV derzeit nur eine Chance: Wenn Du so (sorry) dumm wärst, diesen Schutzwall zu durchbrechen und den Kontakt des KV mit dem Kind zulassen würdest. Dann kann Dir und dem Kind eigentlich keiner mehr so richtig helfen. Dann wird es zu einem Umgang in irgendeiner Form kommen müssen - mit allen nicht einschätzbaren Folgen.
So sehr ich sonst - Du weisst es - sehr für Aussöhnung und Chance erteilen bin - in diesem Fall mit meinem Halbwissen ein ganz deutliches und klares Nein. Aus den oben genannten Sachgründen.
Schreibe dieses Zitat in deine Worte um und schicke es deinem RA.
Oder, noch besser, hau es ihm um die Ohren. (Verbal)
Es ist ja unfassbar was der da von sich gibt.
Halt die Ohren steif und las dich nicht unterkriegen.
LG Lille