Beiträge von Hope76

    Ich komm ja aus dem Süden und würde sooooo gerne am Meer leben:-( Guck doch mal hier http://www.ferienpark-bischofsmais.de. Für die Kids ist das ganz toll, wobei Deine halt schon recht groß sind... Denn Bayrischen Wald find ich persönlich sehr schön


    Ansonsten kann ich hier unten noch das Bayerische Meer (Chiemsee) anbieten, der Tegernsee ist zwar schön, aber ziemlich teuer. Oder vielleicht Starnberger See (aber wahrscheinlich auch teuer)? Von dort kann man mit der S-Bahn in schätzungsweise 30 Minuten in die Münchner City fahren...


    Wie es da mit AEs aussieht, kann ich Dir leider nicht sagen, weil ich da wenn nur für nen Tagesausflug hinfahre:-(

    Naja, aber offentsichtlich gibt es ja den Titel, warum sollte man dann wieder klagen? Wenn keiner weiß wo und ob er arbeitet, was will man dann pfänden? Dann muss vorab erstmal ein ZV-Auftrag gemacht werden, um diese Infos überhaupt zu erhalten...und sollte nix zu holen sein...hmmm...dann würd ich ihn zumindest die EV abgeben lassen ;)

    Warum pfändest ihn nicht einfach selbst? Weiß gar nicht was das soll, das JA schaltet ja bestimmt auch keinen RA für die Pfändung ein... oder gilt die PKH dann auch für die GV-Kosten?? Hmmm... Oder holt sich da eine staatliche Stelle wieder Geld von einer anderen :nanana


    Ne Pfändung (Gehalt, Konto usw.) kann man selber machen, da gibt es keinen RA-Zwang genau wie vor den Amtsgerichten...


    Falls er noch immer in der gleichen Firma arbeitet...eine Pfändung bleibt ja bestehen...also sobald er pfändbares Einkommen erwirtschaftet, muss es der Drittschuldner (hier: Arbeitgeber) an den Gläubiger auszahlen.

    Sorry, ich hab mir jetzt nicht den ganzen Thread durchgelsen, aber ich seh es so...


    Variante 1: Wenn zwischen beiden eigentlich eine Vertrauensbasis, s.h. längere Beziehung herrscht und die Frau dem Mann sagt, sie würde verhüten und es doch nicht tut, ist das für mich ein ganz armer Kerl!!! Und ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass das nur gaaaaanz selten vorkommt!!! Ich - wäre ich ein Mann - würde da niiiiiiiiiiiiiiiiemals einer Frau vertrauen!!! Und wäre unter diesen Umständen dann wahrscheinlich auch nicht bereit KU zu zahlen...


    Wenn beide zu lässig mit dem Thema Verhütung umgehen, ist es noch immer die Frau, die am Ende das Zepter in der Hand hält.


    Mal angenommen der Mann hätte das Kind aber gerne und wäre sogar bereit es ggf. als AE aufziehen - wenn die Frau nicht will - er hat keine Chance!!!


    Variante 2: Wenn der Mann wiederum weiß, dass die Frau nicht verhütet und ihm ists egal und es entsteht ein Kind, das er nicht will, die Frau aber schon...tja dann muss er mit den Konsequenzen auch leben!!!


    Variante 3: Ich würde unbedingt ein Kind wollen und mir "rein" dafür einen Mann suchen...


    Hab mir darüber schon viel Gedanken gemacht, weil mir die Männer bei dem Thema schon manchmal auch leid tun :hm...


    Für mich persönlich gibt es das Thema Abtreibung nicht, aber ich finde...Variante 1 würde ich nie tun, Variante 2: Tja... Variante 3: Dann wäre es allein meine Angelegenheit!


    Kleine Anmerkung: Die Unterhaltspflicht gilt nicht nur für Väter, sondern für den zahlungspflichtigen Elternteil. Kann also auch Mutti sein. Aber das tut finde ich nicht viel zur Sache hier bei.


    Natürlich!!! Drück es nur der einfachheithalber immer so einseitig aus...


    Aber ich hoffe, dass ich hier in diesem Forum auch mal den Wunsch äußern darf, dass meine Kinder (umgesetzt durch die Mutter) hoffentlich nie einen Titel gegen mich erwirken müssen und das sich in schwierigen Situationen immer eine vernünftige Lösung finden läßt.


    Grüße von el sol :strahlen[/quote]


    Das wünsch ich Dir/Euch auf jeden Fall!!!

    Naja, solche Schreiben, sollte um ganz sicher zu gehen zumindest 1x per ESR oder Fax schicken...Dann gibts keine Zweifel, aber wenn er mehrmals angeschrieben wurde und kein Schreiben als unzustellbar zurückging... Deine Anwältin hat ja Kopien. Hatte sich in der Zwischenzeit seine Adresse geändert? Ansonsten...naja wenn ihn die Klage erreicht hat, dann ja wohl auch die Schreiben der Anwältin :aetsch

    Der Anwalt kann nicht nur sondern MUSS nach RVG abrechnen (außer es gibt ne anderweitige Vereinbarung, die es bei PKH aber sowieso nicht gibt), die BRAGO gibts schon ein paar Jahre nimma. Familiensachen sind abrechnungstechnisch leider sehr speziell, da kenn ich mich nicht so richtig aus...aber wennst vielleicht genauer sagst, was er gemacht hat (nach Deinem Wissen) und nach welchen §§ er welche Gebühren und nach welchen Gegenstandswert er abgerechnet hat?


    250 pro Sitzung naja - gut möglich, wenn der Ex ne Honorarvereinbarung abgeschlossen hat...

    Aber man kann/sollte doch schon grundsätzlich ab Geburt beim JA eine Unterhaltsurkunde unterzeichnen lassen! Mit dieser kann man bei Nichtzahlung sehr wohl sofort vollstrecken! Ich habs damals nämlich leider nicht gemacht... und warte noch immer auf meinen Unterhaltstitel...


    Wenn der KV die Vaterschaft anerkannt hat, ist er ja sowieso zum KU auch verpflichtet und auf dieser Grundlage kann man sehr wohl diesen Titel von Anfang an erstellen! Nur die vollstrecken kann man natürlich erst dann, wenn der KV in Verzug ist...

    ok, also Liebe ist nicht mehr im Spiel, sondern es geht um rein praktische Überlegungen für den KV. Also ich würde es nicht tun! Wenn dem einen SB der Umgang gereicht hat, wie kann dann der nächste auf Heirat oder GSR bestehen?? Es gibt doch dafür gesetzliche Grundlagen?? Habt ihr schonmal versucht, einen höhergestellten der Behörde zu kontaktieren und eine Erklärung für die unterschiedlichen Handlungsweisen seiner SBs zu erhalten?


    Ich persönlich würde ansonsten nichts an der Situation ändern, um am Ende nicht vielleicht doch selbst Probleme zu kriegen, die ich mir in eigener Regie eingehandelt hab.


    Aber die Situation ist echt verzwickt - nur zu verlieren habt ihr ja nix, also würd ichs erstmal über den Vorgesetzten versuchen! Die neue SB scheint dem KV ja eh schon nicht besser als nötig gestimmt zu sein...

    Bin jetzt ein bißchen verwirrt - stünde denn das Thema Heirat für Dich zur Debatte oder nicht??


    Wie wäre es denn bei GSR, wenn er irgendwann doch zur Ausreise gezwungen wird - bekommst Du dann wieder ganz einfach das ASR?? Das ist so ne Frage, die ich mir stelle. Weiß zwar nicht wie GSR ihm helfen soll, hierbleiben zu dürfen - da kenn ich mich zuwenig aus... Ansonsten würde ich es einfach beim ASR belassen, denn in der Praxis handelt ihr doch sowieso wie beim GSR, also wo liegt denn für ihn der Unterschied? Außer dass seine rechtliche Position gestärkt würde?

    Grundsätzlich bekommt in diesem Fall automatisch der 2. ET das Sorgerecht, es sei denn man hinterläßt eine sog. "Sorgerechtsverfügung". Dann wird das Vormundschaftsgericht dies bei seiner Entscheidung berücksichtigten. In dieser Verfügung sollte man aufführen, was dagegen spricht, dass das Kind beim KV aufwächst und welche Gründe dafür sprechen, dass das Kind dort aufwächst, wo man es im Fall der Fälle gerne hätte.


    Man muss dazu nicht zum Notar, aber die Verfügung muss komplett handschriftlich verfasst sein (wie auch beim Testament). Hinterlegen kann man es auch bei jeder Person seines Vertrauens, meine liegt ebenso wie mein Testament im Original bei mir und in Kopie bei meinen Eltern. Solltest Du schon eine Beistandschaft haben, kannst Du die Verfügung auch ans JA schicken, die sie dann zu ihren Akten nehmen. Es geht ja nur darum, dass die Verfügung im Falle des Todes auch aufgefunden wird!


    Mach mir nämlich gerade diesselben Gedanken:-)


    LG
    Hope

    Lavini: Wenn man sich aber gut versteht und als Eltern zusammenarbeitet - auch nach der Trennung sollte doch eigentlich die Sorgerechtsverteilung sowieso nur theoretisch sein und man entscheidet zusammen. Ich hab damals auf das ASR bestanden und dachte mir "aber natürlich wird der KV in Entscheidungen bzw. Entscheidungsfindungen dennoch miteinbezogen..." Tja, soweit die Theorie... Wollte er dann nämlich gar nicht...


    Ich finde die Sorgerechtsthematik kommt doch eben nur wirklich zum Tragen, wenn es zwischen den Eltern nicht mehr funktioniert. Finde auch da kann man nicht sagen die Mütter wenn verletzt sind und ASR haben, können das dann voll ausspielen, denn genauso kann der Mann dann beim GSR der Frau "Knüppel zwischen die Beine werfen". Das Kind lebt zwar bei Dir, ich kümmer mich nicht wirklich drum, aber Du brauchst bei allem mein Einverständnis...


    Abgesehen davon es gibt halt nicht nur ein SorgeRECHT, sondern auch eine FürsorgePFLICHT...

    @Laetitia
    Das ist mir schon klar, aber dennoch wird ja nunmal das Risiko Gebärmutterhals gemindert! Genauso wie Probleme mit dem MM durch eine Konisation erhöht werden... Bei mir war halt eben wirklich was, deshalb war auch die OP notwendig und die Sch..Angst die ich hatte zwischen den ganzen Tests... ich war 26 und erst nach der OP konnte erstmal soweit Entwarnung gegeben werden, dass vierteljährliche Kontrollen reichten - aber ein Rest der Angst bleibt mir bis heute...


    Das muss am Ende natürlich jeder für sich entscheiden - aber da ich es erlebt habe, würde ich jede Chance nutzen das Risiko zumindest zu mindern...

    Gut, meine Tochter ist erst 3, aber ich würde bzw. werde sie wohl zu gegebener Zeit impfen lassen. Würde es bei mir noch gehen, würde ich mich auch impfen lassen. Hab die Erfahrung schon gemacht...erst verdächtiger Abstrich, dann erst mal ordentlich zahlen, für eine genauere Diagnose und dann ins KH und eine Konisation machen. Diese Konisation hat dann wohl auch dazu geführt, dass meine Entbindung schrecklich schwierig war, weil eben der MM sich oft nicht mehr so leicht öffnete weil eben vernarbt...


    Ich würde schon versuchen, dies alles - soweit möglich - meiner Tochter zu ersparen.. Aber ich habs halt selber schon erlebt:-(