Beiträge von Xela76

    Hallo :wink


    Kommt mir bekannt vor...
    Mein Ex hat sich über 7 Jahre nicht um sein Kind gekümmert. Mein Sohn ist jetzt 8 Jahre. Vor einiger Zeit fiel dem KV ein, daß er einen Sohn hat und sich auf einmal kümmert wollte.
    Ich war auch dagegen, weil ich schon seit Jahren eine neue Partnerschaft habe und er auch die Vaterrolle übernommen hat.
    Vor ein paar Monaten hat der KV mich verklagt... Er hat sein Umgangsrecht eingeklagt...
    Ich hatte einen guten Anwalt und einen guten Richter. Aber der KV hat natürlich ein Recht auf Umgang bekommen. Er darf seinen Sohn jeden zweiten Samstag von 10 bis 18 Uhr sehen. Das ist sehr wenig Umgang. Eigendlich wäre jedes zweite Wochenende von Freitag bis Sonntag normal. Ist aber vom Richter abhängig.


    Letzte mal war mein Sohn am 6. Dezember bei seinem Vater. Man sollte meinen, daß er vielleicht einen kleinen Schokoladen-Nikolaus für ihn gekauft hätte. War aber nicht so. Es ist ja auch keine Pflicht, aber er ist mit ihm noch zu seine Nichten und Neffen gegangen und die haben ganz viel vom ihm zum Nikolaus bekommen. Und mein Sohn nichts. Das finde ich ganz schön unfair. Entweder alle oder keiner.
    Mein Sohn war natürlich traurig. Und ich finde so etwas auch traurig.
    Tja, was nicht alles dem Wohl des Kindes dient...


    LG Xela

    Hallo


    Einen Kredit würde ich nicht aufnehmen.


    Mit dem Verzicht auf Kindesunterhalt um die Schulden abzustottern, wäre eine Idee.
    Aber es ist rechtlich nicht erlaubt. Der Vater des Kindes ist dazu verpflichtet, dem Kind Unterhalt zu zahlen.


    Die 250 Euro sind ja eigendlich für´s Kind und nicht um die Schulden zu bezahlen.


    Es wäre vielleicht eine Lösung, aber keine gute...


    LG

    Hi


    Kaj hat Recht, für mich sieht es auch so aus, daß das Kind verdonnert wird, jede freie Minute mit seinen Vater zu verbringen.


    Das dient nicht dem Wohle des Kindes, sondern eher dem "Wohle des Vaters". Und so sollte es nicht sein...


    Es ist toll das du den offenen Umgang förderst und nicht im Wege stehst. Aber der Vater übertreibt es etwas...


    Er möchte ja auch das ASR. Er strengt sich sehr in Moment an um gut vor Gericht da zu stehen...


    LG

    Hi


    Keine Sorge. Du hast doch das alleinige Sorgerecht. Dein Ex hat keine Chance es einzuklagen. Gegen deinen Willen geht das nicht. Und es kann dich niemand dazu zwingen.


    Mein Partner und ich (wir sind auch nicht verheiratet) haben ein gemeinsames Kind. Als die Vaterschaft anerkannt wurde, mußte der Urkundebeauftragte uns auch über das Sorgerecht aufklären. Er hat ganz klar gesagt, daß wenn man nicht zum Zeipunkt der Geburt verheiratet war, kann der Vater des Kindes das geteilte Sorgerecht nur erhalten, wenn die Mutter freiwillig zustimmt. Sie kann auch nicht dazu gezwungen werden.


    So hat man es mir bei Jugendamt erklärt.


    Dein Ex hat keinen guten Anwalt... Ein guter Anwalt müßte darüber bescheid wissen...


    Mach dir darüber keine weitere Sorgen.


    LG

    Hallo


    Ich habe ja zwei Kinder, von zwei verschiedenen Männern... :rotwerd


    Mit dem Papa vom Kleinen (eine 9-monatige Heulboje :schnuller ) lebe ich zusammen. Ich habe das alleinige Sorgerecht. Mein Partner wollte kurz nach der Geburt ein Sparbuch bei einer Bank eröffnen. Er durfte es nicht. Ich mußte zur Bank, weil sie die Unterschrift von der Erziehungsberechtigten Person brauchten.


    So ist das bei uns gewesen.


    LG

    Hi


    Ich habe heute erst Kontoauszüge geholt und es erst gemerkt. Gerade habe ich noch mal versucht dort anzurufen. Geht wieder keiner ran.


    Ja, ich denke auch, daß es ein Fehler von der Kreiskasse ist, sonst hätten sie mich vorher schriftlich informiert.


    Schön wäre es ja trotzdem... :brille


    LG

    Hallo zusammen.


    Ich bin´s wieder. :wink


    Habe heute Kontoauszüge geholt. Letzten Monat wurde mir am 10.Oktober von der Kreiskasse 245 Euro Unterhalt überwiesen, ganz normal, wie immer. Aber am 23.Oktober wurde mir noch mal 54,40 Euro von der Kreiskasse überwiesen.


    Am 13.November bekam ich wieder 245 Euro.


    Verstehe irgendwie nicht, wieso die auf einmal 54,40 Euro extra überweisen? War noch nie. Könnte das ein Fehler sein? Eine Änderung des Unterhaltes hätten sie mir bestimmt schriftlich mitgeteilt.


    Ich habe schon versucht dort anzurufen, aber es ist keiner zu erreichen...


    Na, ich freu mich natürlich über mehr Geld :D , wer nicht. Aber ich denke es ist ein Fehler. Ist das jemanden von euch auch schon ma passiert?


    LG Xela

    Hallöchen :wink


    Die Flasche Sekt wirkte Wunder... :D :strahlen


    Emmchen: :wow was? Deine Schwiegereltern beschweren sich, weil du kein HALLO sagst? :radab Wird wohl seinen Grund haben, warum du sie nicht grüßt.


    Und wollen dir den Umgang mit deiner Mutter untersagen, weil sie zu oft bei dir ist??? Boah, das ist echt Platz 1 auf der Liste der UNVERSCHÄMTHEITEN!

    Hi babbedeckel


    Habe gerade den Beschluss vom Gericht rausgesucht.


    Da steht unter Punkt 3:


    ..Falls am Samstag ein Fußballspiel stattfindet, an dem XXX (Name von meinem Sohn) teilnehmen will, soll als Ausweichtermin der folgende Sonntag von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr stattfinden.


    ...Gründe: Die vorstehende Umgangsreglelung wurde nach eingehender Erörterung mit den Eltern und nach Anhörung des Sohnes XXX getroffen und entspricht auch dem § 1684 BGB. Diese Regelung entspricht auch dem Wohle des Sohnes XXX, da er sich hiermit einverstanden erklärt hat.



    Ich überlege schon, ob ich meinem Sohn beim nächsten Treffen einen Zettel mitgeben soll, in dem steht, daß er bzw. seine Anwältin sich den Spielplan aus dem Internet kopieren können. Auf der Homepage unseres Fussballvereins sind auch alle Termine, Orte und Uhrzeiten aufgeführt, wo welche Mannschaft zu spielen hat.


    LG Xela

    Hallo Leute


    Oh man, ich bin echt depremiert, sauer, böse... Es ist zum :kotz .


    Die Vorgeschichte: Der Vater meines Kindes (8Jahre) hat sich über 7 Jahre nicht gekümmert. Vor einiger Zeit klagte er auf einmal sein Umgangsrecht ein. Der Richter entschied: Jeden zweiten Samstag von 10-18 Uhr darf er ihn abholen. Da mein Sohn Fussball spielt und viele Spiele Samstags stattfinden, kann der Umgangstermin ohne weiteres auf Sonntag verlegt werden. Der Richter fragte ihn auch, ob er dann mit ihn zu den Fussballspielen fahren möchte, aber der KV sagte nur: Er hat keine Lust Taxi zu spielen und hat auch kein Interesse an Fussball.


    Also fahren wir (mein Partner und Ich) mit meinen Sohn und der Mannschaft zu den Spielen, die fast immer Samstags sind.


    Also gebe ich meinen Sohn im vorraus schon ein Schreiben für seinen Vater mit, daß der Termin am Samstag nicht eingehalten werden kann, weil er ein Fussballspiel hat. So hat der Familienrichter es auch entschieden.


    Ich muß zugeben, daß viele Umgangstermine in letzter Zeit auf Sonntag umgeändert werden mußten. Aber der Richter sagte auch zum Vater, das der Fussball eher da war. (Harte Worte, aber ich finde es sehr fair vom Richter, vor allen, weil sein Sohn sie ersten 7 Jahre nur Luft für ihn war.)


    Jetzt kommt es:


    Gestern kam ein Brief von seiner Anwältin. Sie schrieb, daß ich die Umgangstreffen extra behindern würde, indem ich sie kurzfristig auf Sonntag umändern ließe. Es wird auch um einen Spielplan vom Fussball gebeten, weil ihr Mandant glaubt, ich würde lügen und es gäbe keine Fussballspiele...


    Boah, ich rege mich so auf... :wow :kopf :crazy :angry


    Am liebsten würde ich einen dicken bösen Brief zurück schreiben, aber davon habe ich nichts...


    Ich halte mich an die Absprachen, die der Richter beschlossen hat. Ich verstehe nicht, warum er wieder eine Anwältin einschalten muß? Ist es langeweile? Oder braucht er den Stress?


    Mein Partner meint, ich soll den Spielplan kopieren (die Adressen und Telefonnummern der anderen Kinder verdecken) und einfach zur seiner Anwältin schicken. Dann haben die den Beweis, das es nicht GELOGEN ist und wir hätten unsere Ruhe...


    Ich werde es auch wohl so machen, aber es ärgert mich. Ich ärger mich darüber, daß ich mich rechtfertigen muß.


    Sorry, das es so lang geworden ist und danke für´s durchlesen.


    Gruß Xela

    Hi


    Mein Sohn hat seinen Vater langsam beim Betreuten Umgang kennengelernt.


    Jeden ersten Samstag im Monat haben sie sich in einem Kindergarten getroffen. Die Treffen gingen von 14-17 Uhr. Eine Mitarbeiterin vom Jugendamt war immer dabei. Es waren viele Väter und Kinder dort.


    Ich habe dort aber viele Streitereien zwischen den getrennt lebenden Eltern mitbekommen... die Kinder auch...



    LG :wink

    Hi


    Ich habe mir mal deine Beiträge durchgelesen und ich finde, daß du mit 20 Jahren echt unreif bist. Hey, Hallo!!! Du wirst im Januar Mutter, da muß man sich nicht mehr wie im Kindergarten benehmen...


    Du beschwerst dich hier, er würde null Verantwortung übernehmen. Vielleicht solltest du erst mal damit anfangen, Verantwortung zu übernehmen!


    Und lass seine Mutter in Ruhe. Sie hat nichts damit zu tun. Du machst dich nur lächerlich damit.


    :kopf

    Hi :wink


    Von mir auch ein nettes :welcome .


    :wow Der Brief ist echt unterste Schublade. Und das mit dem Siezen... :radab


    Ich würde den Brief erst mal ignorieren, falls er wirklich Interesse an das Kind hat, soll er sich noch mal vernünftig melden und das dann mit dir besprechen. Auf so etwas Unverschämtes würde ich nicht reagieren.


    Die Großeltern scheinen ja ganz nett zu sein und auch Interesse zu haben. Das ist doch schön für´s Kind. Die Einladung zum "behutsamen Kennenlernen" finde ich sehr gut.


    LG Xela

    Als der Vater meines Kindes auf einmal nach über 7 Jahren Kontakt zu seinem Kind haben wollte, versuchte auch das Jugendamt zu vermitteln. Er wollte, ohne das Kind zu kennen, auf einmal Umgang von Freitags bis Sonntags, so stand es im Brief von seiner Anwältin. Ich war damit nicht einverstanden, aber das Jugendamt sagte zu mir: Ich sollte mich nicht so anstellen, das würde eine Menge arbeit sparen...


    Also habe ich mir auch einen Anwalt genommen. Mein Anwalt hat mir auch erklärt, daß das Jugendamt nur Vorschläge machen darf, wie etwas gemacht werden könnte. Wenn man damit nicht einverstanden ist, muß man es nicht. Ein Familienrichter hat den Umgang dann geregelt. Mein Ex mußte sich erst mal mit den Betreuten Umgang zufrieden geben und darf den Jungen jetzt jeden zweiten Samstag für einige Stunden zu sich holen.

    Hi


    Dein Ex benimmt sich echt daneben. Natürlich kannst du einen Betreuten Umgang verlangen, daß würde ich an deiner Stelle auch machen. Wie alt ist denn dein Kind? Das ist jetzt nicht böse gemeint, aber kann es sein, daß der KV auch noch nicht so alt ist? Ich meine wegen den Satz: er boxt dir eine...


    Hast du einen Anwalt?


    LG Xela

    Hi Emmchen


    Oh, das ist aber sehr unfair von dem KV gewesen. So etwas macht man nicht! Schämt er sich denn gar nicht? So kann er doch nicht an sein "Recht" kommen...


    Einen Rat kann ich dir leider nicht geben, aber ich würde deine Tochter erst mal nicht mehr dort übernachten lassen. Auch wenn der KV wieder eine SMS schreibt, daß die Kleine bei ihn schlafen möchte. Nach dieser Aktion kann man ihn nicht mehr vertrauen. Echt schade. Er hat es aber selber vermasselt.


    LG Xela :wink