Fühl dich gedrückt
Rede morgen mit ihm.
Alles wird wieder gut
Fühl dich gedrückt
Rede morgen mit ihm.
Alles wird wieder gut
Paragraf 543 Absatz 2 Nr. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) räumt dem Vermieter das Recht der fristlosen Kündigung ein, wenn der Mieter mit zwei Monatsmieten im Rückstand ist. Der Mietrückstand entsteht, wenn die Miete nicht spätestens zum fälligen Termin überwiesen wurde.
Ich habe die Situation Mal bei Google eingeben. Ein Anwaltet antwortete...es ist auch ohne Zahlung der ersten Miete und Kaution zustande gekommen. Da Janne, glaube ich jetzt Mal, 2x keine Miete erhalten hat, kann sie fristlos eine Kündigung aussprechen bzw. schriftlich übergeben
Also ich denke nicht, dass die Dame es bewusst macht, etwas plant...wenn sie psychisch angeschlagen ist, reagiert man auf Kritik eben so. Wahrscheinlich weiß sie sogar im Inneren, dass das so nicht weiter laufen kann.
Wir wissen ja nicht, was der Sohn so über die ganze Sache denkt. Ich kann mir schon vorstellen, dass Janne es schwer fällt, sie einfach rauszuschmeißen - eben wegen ihrem Sohn. Ich kenne das nur zu gut, mir fällt es ja auch sehr schwer bei meiner Tochter Nein zu sagen (können die Kinder bei dir bleiben). Aber ich bin da inzwischen hart und sage es.
Das fände ich sehr gut. Denn es ist nicht leicht, seine Ängste ständig dem Kind gegenüber zu verstecken.
Zweiter Absatz...kann natürlich sein, dass das JC die Freundin mit der Begründung abgewimmelt hat. Rechtens wäre es nicht. Es besteht keine Rechtsgrundlage, dass Janne für Ernährung und sonstiges aufkommt für die Freundin des Sohnes
Die Antragsstellerin oder der Antragssteller allein wird schon als Bedarfsgemeinschaft bezeichnet. Lebt sie oder er mit anderen Menschen zusammen und übernehmen alle eine wechselseitige Verantwortung füreinander, bilden sie gemeinsam die Bedarfsgemeinschaft.
Janne übernimmt keine Verantwortung für die Freundin des Sohnes. Wenn besteht eine BG zwischen Sohn und Freundin. Sohn ist nicht fähig die Freundin zu unterstützen, somit bekäme die Freundin Bürgergeld, wenn sie es beantragt
Das Arbeitsamt hat Verständnis für dich...du schiebst doch das Forum auf die Rolle. Berichte bitte, wie es ausgegangen ist 😜
Sofort den Untermietvertrag kündigen. Du musst da echt hart sein, auch wenn dein Sohn mit dir sauer ist. Was will er machen? Auch ausziehen? Sofort? Wo will er hin? Der Untermietvertrag war natürlich ein Fehler, den du sofort beheben musst durch eine Kündigung. Denn, sie wäre eine Bedarfsgemeinschaft mit deinem Sohn. Da dein Sohn sie nicht unterstützen kann, würde sie den vollen Bürgergeldsatz erhalten. Sogar auf diesen § berufen, im ersten Jahr muss er nicht für sie einstehen. Also würde sie definitiv Bürgergeld plus Miete erhalten.
Nimm dir deinen Freund zur Seite und übergebe ihr die Kündigung. Am Auszugstag soll dir dein Freund auch Beistand leisten.
Weil man ihn einfach nicht zwingen kann.
Verzwickte Situation. Du könntest dich nun weiter reinhängen und der Freundin deines Sohnes helfen. Jedoch scheint sie sich im Moment nicht gerade mit Ruhm zu bekleckern. Du oder dein Sohn sind ihr gegenüber nicht unterhaltsverpflichtet. Wo ist sie überhaupt gemeldet? Ich würde sie an deiner Stelle nicht anmelden in deinem Haus. Du könntest es tun, ihr einen Untermietvertrag ausstellen für ein Zimmer, aber dann hast du sie an der Backe. Klar, wenn sie sich um Gelder kümmert, hättest du Einnahmen durch die Untervermietung, aber ob sich das bei dieser Dame lohnt? Du stehst im Konflikt, da es die Freundin deines Sohnes ist. Vielleicht solltest du dich mit ihm alleine hinsetzen und reden. So kann es ja nicht weiter gehen. Wenn Sohn einsichtig ist, kann er dann mit seiner Freundin reden. Wenn sie bei ihrer Mutter gemeldet ist, kann sie ja trotzdem Bürgergeld beantragen und die Mutter muss sich vor dem Jobcenter rechtfertigen bzw. Einnahmen und Mietvertrag zur Verfügung stellen.
Ich kann nicht einschätzen, ob es sich lohnt, der Dame zu helfen. Wie schon erwähnt, rede mit deinem Sohn und entscheide dann, wie es weiter gehen soll. Wenn du dich in deinem eigenen Haus nicht wohl fühlst, würde ich ihm schon knallhart sagen, sie muss gehen.
Oh, der Franzl
Einfach nur traurig
Ok, es ist ihr Entscheidung. Unterstütze sie, so gut du kannst.
Ich hatte damals nur 1 bis 2 mal erwähnt, dass sie einen Abbruch machen könnte und sie hat es total abgelehnt. Ich musste mich so zusammen reißen, es dann nicht mehr zu erwähnen, damit ich sie bloß nicht von mir weg treibe und sie sich völlig von mir zurück zieht. War echt schwer für mich. Sie zog trotzdem in eine Mutter Kind Einrichtung.
Ich wünsche deiner Tochter alles Gute und dir viel Kraft
Dem kann ich nur zustimmen. Ich habe es gemacht, als meine Tochter 15 1/2 Jahre war und sich für das Kind entschieden hat. Sie hat überhaupt nicht in Erwägung gezogen, dass Kind nicht zu bekommen.Jetzt ist sie 25 J. und hat sogar ein zweites Kind und 5 Jahre Ausbildung gemacht
Unterhalt kann definitiv eingestellt werden. Jedoch wird sie kein Bürgergeld erhalten, so lange sie im Haushalt eines Elternteiles lebt.
Alles Liebe und Gute zum Geburtstag. Ich wünsche Dir viel Glück für Dein Studium, viel Kraft und Gesundheit
Damenperücke Kurzhaar für Kopfumfang 53. Nur für das Foto getragen. Blond/Grau gesträhnt.
Ich hätte gerne 150 Euro plus versicherten Versand. Kann auch ein Foto per PN senden, wie ich sie für ein Foto getragen habe. Leider ist das Foto zu groß
Kind 4 Jahre soll ihren Vater kennenlernen. Was würdet ihr vorschlagen? Welchen Zeitumfang?
Tochter ist ja erst 25 J. und schon zu ihrer Grundschulzeit wurden die Grundlagen der Mathematik im Schnelldurchlauf absolviert. O-Ton...lass es dir Zuhause erklären.
Jetzt bei der Enkeltochter 9 J. ist es genauso.
Dann der fehlende Respekt. Die Unruhe in den Klassen. Habe mal der Enkeltochter was im Gang in Spind gelegt. Und weil aus allen Klassen eine Lautstärke war, ein Moment verweilt...puh, eine Geräuschkulisse vom Feinsten und die keifenden Lehrerinnen. Meine Tochter sagte öfters, heute war es wieder so laut.Die Kinder haben garantiert auch nicht mehr die Aufnahmefähigkeit wie vor Jahrzehnten.
Und die Klassengröße kann es ja nicht sein, wir haben es ja früher auch geschafft.
Gerade wurde Verkehrssicherheit gelernt. Was für Verkehrsschilder gelernt werden sollten, da sage ich als Nichtautofahrer...puh, Holla die Waldfee. Ob das jetzt schon nötig gewesen wäre. Auch wenn heute das Fahrrad einen anderen Stellenwert hat.