Beiträge von *Mausebär*

    Darum geht es mir eigentlich nicht. Das ist mir klar, das er mich nicht mehr losläßt, eben weil er auch weiß, dass er mich dann erst wieder später sieht.
    Muß ich wirklich hinnehmen, dass sie mir meinen Sohn jede Woche entziehen kann und nur noch alle 14 Tage bewilligt? Bzw. dass sie die Tage festlegen kann (vom Gericht jeden Mittwoch festgelegt und sie macht 14 tägig Donnerstag draus) und das die ganzen Kosten auf mir lasten - sie also gar nicht mehr fahren will, obwohl das Gericht was anderes dazu gesagt hat ???

    Meine Ex hat mir das Umgangsrecht "gekürzt".
    Vom Gericht wurde einstweilen festgelegt, dass ich meinen Sohn jede Woche Mittwoch und 14tätig von Freitag bis Sonntag sehen darf. Da der kleine dann immer ein riesen Theater veranstaltet hat, wenn er zurück zur Mutter mußte, meinte meine Ex gegenüber der Gutachterin, dass sie gern hätte, dass unser Sohn nur noch alle 14 Tage am Donnerstag bei mir ist und ich ihn dann am Freitag morgen im Kiga abzugeben habe und dann eben alle 14 TAge am WE, wobei ich ihn dann am Montag morgen wieder im Kiga abgeben muß.
    Wobei ich sagen muß, dass ich jetzt nur noch die ganze Fahrerei und die damit verbundenen Kosten zu tragen habe und sie nicht mehr fahren tut und der Kiga 1 Stunde von mir entfernt liegt.
    Sie hat jetzt nun nicht mehr das Geschrei unseres Sohnes, dass er zu ihr zurück muß, das ist schon richtig. Dafür hab ich aber jetzt jeden morgen im Kiga das Problem, dass er genau weiß, dass am Nachmittag dann die KM kommt, um ihn abzuholen und er mir da Theater hermacht.
    Sie hat ihn auch nie bei mir zu Hause abgeholt, wie es auch vom Gericht festgelegt wurde, sondern ich mußte immer irgendwo hinfahren, um unseren Sohn abzugeben. Das sie ihn bei mir zu Hause abhoen muß, dass wollte sie wahrscheinlich mit ihrer regelung auch umgehen.
    Kann ich denn wirklich nichts dagegen unternehmen, muß ich mich damit abfinden, wenn ich meinen Sohn überhaupt noch sehen möchte, das so akzeptieren muß - meine Anwältin meint Ja, aber das kann es doch nicht sein ???
    Ich habe derweil erstmal zugestimmt, meines Sohnes wegen, weil ich ihn nicht verlieren möchte und die Gutachterin dies auch für besser hielt.
    ICh werde dieses Thema aber auf jeden Fall beim Dreiergespräch mit der Gutachterin ansprechen, weil ich damit eigentlich nicht wirklich einverstanden bin.
    Hilfe, wäre echt dankbar über ein paar Antworten, weil ich echt verzweifelt bin.

    Hallo.


    Und gleich wieder mal ein paar vlt. blöde Fragen von mir - ist leider alles Neuland für mich.


    Wir haben ja für unseren Sohn das gemeinsame Sorgerecht, waren nicht verheiratet und kind lebt momentan bei der KM bis entschieden wurde, wer das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekommt.


    Was muß mir die KM mitteilen ???

    Kann sie das Kind ohne mein Einverständnis in einer anderen Stadt anmelden nach umzug ???


    Kann sie ihn im Kiga ohne meine Unterschrift anmelden ???


    Muß sie mich von Kiga-Festen in Kenntnis setzen ???
    (Sohn erzählte mir, dass ein Fest war, wo ihm eingetrichtert wurde, dass er Papa nichts sagen darf, dass da nur Mama und Oma hingehen dürfen !!!)


    Kann die KM Urlaub im Ausland machen ohne mein Einverständnis dafür eingeholt zu haben ???




    IRgendwie werd ich nämlich von der KM über nichts informiert und würde gern mal wissen wollen, was ist Pflicht, von was muß sie mich unbedingt unterrichten und was ist ihr überlassen.



    Ich danke euch schon mal für eure antworten.

    Lieben Dank für eure Antworten.


    Da mir wohl am Ende nicht wirklich eine andere alternatve bleibt, werde ich mich morgen nochmal mit meiner Anwältin beraten, die mir allerdings schon zu einer Titulierung geraten hat.
    Auch wenn ich mir nicht sicher bin, ob das der richtige Weg ist.


    Allerdings läßt mir die Gegenpartei nur noch diese Woche Zeit mich selbst zu entscheiden, was ich tue, dann .... .

    Da sich meine Freundin von mir getrennt hat und wir beide um das Aufenthaltsbestimmungsrecht kämpfen, hätte ich eine Frage wegen der Titulierung.


    Erstmal ein paar Angaben zu mir und meiner Situation:


    Wir haben zusammen einen Sohn mit 3 1/4 Jahren, beide das Sorgerecht und waren nicht verheiratet.


    Momantan lebt er bei ihr, da der Richter ihn in erster Instants ihr zugesprochen hatte. Da man mir es negativ ausgelegt hatte, dass ich mich vorher erkundigt hatte, ob ich als nicht verheirateter Vater überahupt Chancen hätte, meine Sohn zu bekommen. Da ich nicht unnötig an ihm ziehen wollte, wenn man mir von vornerein sagt, ich hätte nie und nimmer Chancen. Außerdem hatte sie ihn in einer Nacht und Nebelaktion aus dem Bett raus und ist zu ihren Eltern gezogen, wo sie schon 4 Wochen waren, bis der Gerichtstermin war und der Richter dann diese Situation auch für unseren Sohn dann erstmal nicht mehr ändern wollte - was ich natürlich auch verstehen kann, da sich unser Sohn ja eh schon nicht mehr auskannte.


    Ich war die 3 Jahre in Elternzeit zu Hause, während sie arbeiten war - sie hatte nicht die Möglichkeit in ihrem Beruf in Elternzeit zu gehen, da sie aus ihrem Beruf sonst draußen gewesen wäre.
    Um mich selbst über Wasser zu halten habe ich in dieser Zeit für mich nebenbei auch etwas Geld verdient, während unser Sohn von meinen Eltern betreut wurde (welche im Haus wohnen), da ich von meiner Ex nur sehr wenig in finanziellen Sachen unterstützt wurde und schauen mußte, wie ich finanziell zu recht kam (hab vom Kinder-, Erziehungsgeld und meinem dazuverdienten gelebt).


    Momentan ist bei uns eine Gutachterin zu Gange, welche eben entscheiden soll, wo unser Sohn nun bleiben soll.





    Nun zu meiner Frage:


    Muß ich mich während des laufenden Verfahren schon zu einer Titulierung zwingen lassen - ich zahle schon freiwillig Unterhalt (es ist schließlich mein Sohn, für den ich auch jederzeit da sein werde), obwohl ich unter der Einkommensgrenze liege.
    Sie will mich nämlich jetzt über ihre Anwältin bis nächste Woche zwingen, dass ich eine Titulierung beim Jugendamt abgebe.


    Was bedeutet überhaupt die Titulierung für mich?
    Muß ich sowas überhaupt machen?
    Muß ich das jetzt schon machen oder kann ich das auch dann erst machen, wenn ich meinen Sohn evtl. nicht zugesprochen bekomme und er bei meiner Ex leben muß - also wenn das Verfahren per Gericht abgeschlossen ist und die Gutachterin ihr Gutachten erstellt hat?



    Wenn noch Fragen zu uns da sind, um meine Fragen evtl. besser beantworten zu können, dann fragt mich ruhig. Ich werde versuchen, diese so gut wie möglich zu beantworten.


    Danke schonmal für eure Antworten und Ratschläge


    LG Mausebär


    P.S. Ich hoffe, das ganze war jetzt nicht zu chaotisch formuliert und ihr versteht was ich meine.