Hallo!
Also einerseits stimmt das schon mit dem Unterhalt, aber andererseits soll sie sich nicht zuviel Hoffnung machen, dass sie dann wirklich EU bekommt. :Hm Denn oh Staun, so schnell der KV erfährt, dass er auch noch EU zahlen muss, verdient er plötzlich nicht mehr so viel, dass es auch noch für die Mutter reicht. Schnell mal am A-Vertrag gedreht oder als Selbständiger Verlust gemacht, oder gar arbeitslos geworden. Ach, was für ein Zufall aber auch! :batsch
Helfen kann ein RA für Familienrecht :brille , aber auch da Achtung: der am Anfang errechnete Unterhalt geht von den Zahlen aus, die vom Mann geliefert werden, ist aber der arme Mann dann mal schnell (14 Tage darauf) seinen Arbeitsvertrag ändern gegangen und es bleibt kein Unterhalt für die Mutter dann übrig, so muß sie dennoch den Anwalt prozentual zur ersten Berechnung bezahlen: die wollen ja auch leben! Ob Du den Unterhalt dann wirklich bekommst ist ganz eine andere Sache.
Ich spreche aus eigener Erfahrung. Gesetz ist eine Sache und die andere, wie sich der Unterhaltspflichtige herauswindet.
Auf alle Fälle würde ich schon mal bei der Familienberatung vorbeisehen und mich informieren.
Alles Gute Dir und Deiner Freundin