Beiträge von hermeline

    :wink Hallo,


    fühl Dich mal gaz doll :troest von mir.
    Ich kenne das auch sehr gut und nach 1 1/2 Jahren geht mir das manchmal auch noch so, daß ich keine Lust auf nichts habe und mir alles irgendwie sonstwo vorbeigeht. Dann versuche ich mich abzulenken indem ich mich mit Freunden treffe und mit den Kindern etwas unternehme. Abends bin ich hier im Forum unterwegs und sehe mir de Beiträge an. Somit weiß ich, daß ich mit meiner Situation nicht alleine bin. Die Menschen hier sind wirklich lieb und haben jederzeit ein offenes Ohr. Das ist das tolle daran und hilft mir.
    Es ist am Anfang ganz sicher sehr schwer, gerade wenn das ganze erst 3 Wochen her ist, aber ich verspreche Dir mit der Zeit wirds besser.
    Und ich finde das Trauern wichtig, denn dann verarbeitet man das alles und verdrängt es sich.


    Ich wünsche Dir viel Kraft und alles Liebe.


    Gruß Melanie

    Zitat

    Original von Loewenherz
    ... die ARGE, oder das Sozialamt sind verpflichtet zu helfen. Da gibts nen Paragraphen dafür....


    Hallo :wink,


    genau so weiß ich das auch. Du hast Kinder und ihr alle müßt auch essen etc. Ich weiß wie sch.... das ist. Anfang des Monats und Geld schon alle. Ich gehe mittlerweile zu "APPEL und EI" meine Lebensmittel einkaufen. Vielleicht kennt das jemand und ich muß sagen, ich komme seither so besser mit meinen paar Kröten über die Runden. (Reichen zumindest fürs Essen. Da dort alles so wenig kostet z.B. Joghurt € 0,10, Babynahrung € 0,20 usw. entlastet mich das enorm). Möglicherweise gibt es sowas auch in eurer Nähe. Naja es kostet schon den einen oder anderen Überwindung hinzugehen, aber mir war das egal. Und du kriegst den Ausweis nur wenn Du bedürftig bist. Zur Überbrükung einer Notlage allemal zu empfehlen.


    Viele Grüße
    Melanie

    :welcome und :wink,


    fühl dich mal ganz doll von mir gedrückt.


    Ich kann Dich gut verstehen. Vielleicht tröstet es Dich, daß ich auch allein entbunden habe. Meine Cousine hat mich hingefahren und wollte bleiben, aber ich wollte es alleine durchziehen. War schwer, aber ich habe es auch geschafft.
    Im Moment solltest Du dich so gut - wie es eben hochschwanger geht - ablenken. Also bitte keine Liebesfilme o. ä. angucken, denn das ist nix. Sag das aus eigener Erfahrung. Falls möglich triff Dich mit Freunden oder lade sie ein und meide das Thema "MARKUS" vorerst. Du brauchst deine ganze Kraft für das Kind und das sollte jetzt Priorität für Dich haben. So schwer es auch ist, halt Dich fern von ihm. Er tut Dir nicht gut, wenn er so was macht. Du wirst sicher die erste Zeit darunter leiden, da Du ihn ja liebst, aber ich verspreche Dir, das geht auch wieder vorbei. Ich habe sehr gelitten, aber heute bin ich froh, daß ich es durchgezogen habe. Ich denke heute nur noch an die schönen Zeiten mit ihm und fertig.
    Was machst Du eigentlich bezüglich der Vaterschaft?


    Liebe Grüße
    Melanie

    Zitat

    Original von dolphingirl2
    In dieser Situation wünsche ich mir nicht viel, ich will einfach nur noch meine Ruhe und das würde meinem Kind auch gut tun. Warum versteht der KV das nicht und lässt uns einfach unser Leben leben :heul Ich habe das Gefühl ich kann nicht mehr.


    :wink


    fühl dich erstmal von mir gedrückt :troest.


    Ich habe damit zwar keine Erfahrung, aber ich schließe mich meinen Vorredner an. Besprich das mit dem Anwalt und ich bin sicher er kümmert sich darum. Bezüglich JA sag ich jetzt nichts, da ich nicht wirklich gute Erfahrungen gemacht habe. Ich glaube aufgrund der ganzen Situation ist - falls überhaupt Umgang mit dem KV irgendwann in Frage kommen sollte - nur betreuter Umgang in Erwägung zu ziehen, sofern es dem Kindeswohl dann nicht widerspricht. Es ist schwer hier ne Prognose zu erstellen, da ich eben keine bzw. noch keine Erfahrungen dieser Art gemacht habe.
    Sei Dir aber sicher, daß ich mit Dir fühle und hoffe, daß alles gut wird und drücke Dir alle Daumen, die ich habe.


    Liebe Grüße
    Melanie

    Hallo Rabea,


    muß jetzt kurz nochmal nachhaken. Hast Du ihn bereits aufgefordert für Dich Unterhalt zu zahlen? Den rückständigen Kindesunterhalt kannst Du ab dem Zeitpunkt, ab dem er die Vaterschaftsanerkennung bzw. den Vaterschaftstest hat, rückwirkend geltend machen. Da du ab April 08 ja Unterhalt von der UVG bekommst, habe die ihn sowieso angeschrieben und aufgefordert Auskunft zu erteilen. Bei mir ging das so:
    Ich bin nach erfolgloser Beistandschaft :angry zu RA, der hat von der UVG-Kasse das Schreiben an den KV verlangt. Ich habe dann auch - so blöd wie ich war - in wegen meines Unterhaltes nicht extra in Verzug gesetzt und somit erst durch meinen Anwalt. Du kannst wirklich erst mit Verzugssetzung - am besten durch deine Anwalt - deinen Unterhalt geltend machen. Mit dem Kindesunterhalt ist er ja sowieso in Verzug.
    ich habe nur einen Fehler gemacht. Mein Sohn ist im Aug. 07 geboren und ich bin erst im Dez. 07 - aus persönlichen Gründen - zum JA. Die haben gefragt, ob ich Unterhalt von Aug. 07 bis jetzt oder erst ab Dez. 07 geltend machen will und ich habe gesagt ab Dez. 07. Blöd nicht? :nudelholz Hätte ich gewußt wie der sich verhält, dann hätte ich das nicht gemacht, aber egal. :wand
    Jetzt noch ne Frage hinterherschiebend: Wie alt ist denn deine Kleine?
    Da er ja die Vaterschaft angezweifelt hat, gibts nämlich auch die Möglichkeit der Erstlingsausstattung als Sonderbedarf nachträglich geltend zu machen. Habe ich nämlich bei meinem Anwalt schon geltend gemacht. Wir müssen, aber erst sehen, was er verdient. Er hält es ja bis 17.09. (Gerichtstermin) unter Verschluß. Also ich bin nicht rachsüchtig, aber nach den Aktionen von ihm, nehm ich auch noch die Erstlingsausstattung mit, wenn er es zahlen kann.
    Falls Du noch irgend eine Frage hast, kannst du mir gerne mailen. Mittlerweile glaube ich kenne ich mich verhältnismäßig gut aus. Das liegt wohl daran, daß mir mein Anwalt immer alles erklären muß und ich finde er ist top!


    Liebe Grüße
    Melanie

    :wink Hallo Rabea,


    du kannst mir jederzeit mailen, wenn du magst und wenn ich dir helfen kann. ;)


    Ich werde auf jedenfall am 10.09. an Dich denke und ich hoffe das alles gut wird. Kannst mir bzw. uns allen dann ja berichten, wie es war. Würd mich freuen!!!
    Ist der Test bei dem Institut jetzt eigentlich mit Identitätsnachweis oder ohne?


    Liebe Grüße
    Melanie

    :wink Hallo Chantal,


    ich bins wieder. Hast wohl im Moment ähnliche Dinge wie ich, die Dir Sorgen bereiten. Also ich habe heute zufällig mit meiner JA-Tante darüber gesprochen, habe das hier im Forum mal gelesen (ich glaube cath wollte das wissen, wenn ich mich nicht irre) da ich ja auch das alleinige Sorgerecht habe. Die hat gesagt, daß ich etwas handschriftliches (sehr wichtig) aufsetzen soll, am besten beim Notar hinterlegen - muß aber nicht sein - und der Person, bei der das Kind bleiben soll ebenfalls.
    Ich kann MIMILI nur Recht geben. Der Wunsch wird berücksichtigt.


    Liebe Grüße und bis bald.


    Melanie

    Hallo ihr Lieben,


    danke für eure Daumen!!! :sonne


    @ Alles ist möglich


    Also, jetzt krieg ich ein bißchen Bauchweh. Soviel ich weiß kann er, da er ja 700km weit weg wohnt, bei seinem Gericht separat angehört werden. So sagte mir das die nette Dame bei Gericht. Er muß sich ausreichend entschuldigen, warum er nicht persönlich hierher kommen kann. Ob er kommt oder es vorzieht sich zu entschuldigen, weiß ich nicht. Das persönliche Erscheinen ist zumindest vom Gerichtn mal angeordet worden. Mal sehen! Wohnt dein KV in deiner Nähe oder weiter weg?

    ich schließ mich meiner Vorrednerin an. Der AG kann nicht gezwungen werden, er nimmt dann einfach jemand anderes, der Schicht arbeiten kann. Leider ist das heute so. Man kann keine Forderungen stellen auf dem "guten Arbeismarkt". Aber vielleicht kannst Du ihm ja anbieten so Schicht zu arbeiten, daß deine Mutter das Kind nehmen kann, wenn sie gerade keine Schicht hat. Wenn das überhaupt machbar ist. Einfach mal als Dekanstoß. Kannst ja mal anfragen.

    :wink Hallo,


    ich steh wahrscheinlich etwas auf der Leitung, aber was für Gesetze meinst Du jetzt? Bezogen auf deine Arbeit oder auf die Kinderbetreuung?
    Ich habe bis vor der Geburt auch im Schichtdienst (3-Schicht-Betrieb) gearbeitet. Bei meinem Arbeitgeber habe ich kürzlich angefragt, ob ich nach der Elternzeit vielleicht nur noch Frühschicht arbeiten kann. Und mein Arbeitgeber war einverstanden. Ich denke Du solltest mal bei deinem Arbeigeber anfragen, ob es möglich ist z.b. nur früh zu arbeiten.


    Liebe Grüße


    Melanie

    :wink Hallo Chantal,


    danke Dir. Aber wenn er nicht kommt ist das auch nicht schlimm, denn ich möchte ihn gar nicht sehen. Ich hätte wohl dann die ganze Zeit Lust drauf ihn zu erwürgen, denn wenn ein Vater nicht einmal für sein Kind zahlen will, ihm das so egal ist, ob es dem Kind gut geht oder nicht, weiß ich nicht, ob er kommt. Das Gericht entscheidet aber auch ohne ihn hat mein Anwalt jedenfalls gesagt. Er wohnt ja auch 700m weit weg. Wird ihm sicher ne passende Ausrede einfallen, wie immer, aber diesmal kann er damit Gott sei Dank nichts mehr verzögern.


    Ich berichte euch dann wie es war.


    Liebe Grüße
    Melanie

    :wink Hallo ihr Lieben,


    nach langer Zeit ist der heißersehnte Gerichtstermin wegen des Unterhaltes am 17.09.08. Der KV hat ja bis jetzt alles boykottiert :angry. Ich habe bis heute noch nie einen Cent von ihm bekommen. Er hat selbst dem Gericht, bei dem ich erstmal die Einstweilige Anordnung bewirken wollte, nicht binnen Fristsetzung seine Auskunft erteilt. Ich kann es nicht verstehen, da er ja so wie er behauptet nicht zahlungsfähig ist. Was ich aufgrund seines Boykotts langsam nicht mehr so recht glauben kann. Naja wir werden sehen. Ich hätte mich gerne außergerichtlich mit ihm geeinigt, aber bitte, wenn er es nicht will. :kopf
    Jedenfalls werde ich euch dann berichten wie es lief.
    Hoffe ihr drückt mir alle die Daumen. :anbet


    Viele Grüße


    Melanie

    :wink Hallo Doris,


    also ich schließe mich den Vorredner an. Eine einstweilige Verfügung bewirkt, daß der KV eine Auskunft über seine Einkommensverhältnisse gibt und aufgrund dessen der Unterhalt für Noch-Frau und Kinder festgelegt wird. Der Beschluß, der ergeht ist dann ein Titel, den man vollstrecken kann, sollte er nicht zahlen.


    Hier habe ich mal einen Link über die Einstweilige Verfügung rausgesucht, den ich kürzlich gelesen habe:
    http://www.scheidung-aktuell.d…rhalt-geltend-machen.php.


    Liebe Grüße und toi, toi, toi. :daumen


    Melanie

    :wink hallo Rabea,
    also hier läuft es schiefer als schief. Mal zu deiner Frage wegen des Testinstitutes. Also mein KV hat ja gerade einen machen lassen. Paß hier ja auf, daß du einen Test mit Identitätsprüfung machst, d.h. mit Fotos und Personalausweis. Außerdem sollte es ein seriöses Institut sein, deren Test auch beim Gericht anerkannt werden. Ich kann dir http://www.dna-planet.de empfehlen. Ist absolut zuverlässig und kostet mit Identitätsprüfung €199,00, was natürlich der KV zahlen muß. Wir haben das übers Jugendamt abgewickelt. Der KV hat es an die Tante vom JA geschickt und die hat es geprüft und an meinen Arzt geschickt. Der hat die Test gemacht und an das Institut weitergeleitet. Wichtig ist hier für Dich zu wissen, daß den Arzt der Autraggeber des Tests zahlen muß, da das die Krankenkasse nicht übernimmt. Das als Hinweis, worauf mein Arzt mich hingewiesen hat. Ich habe auch die € 10,00 Quartalsgebühr nicht zahlen müssen, da ich in diesem Quartal noch nicht beim Arzt war.
    Das Institut bzw. die Vertreter können bei Schwierigkeiten vor Gericht geladen werden, das weiß ich deshalb, da mein KV den Test erst nicht rausrücken wollte und mein Anwalt dann im Institut angerufen.


    Ich drücke dir die Daumen!


    Liebe Grüße
    Melanie

    Zitat

    Original von bibi_73
    Unterhaltszahlungen verjähren nicht...ergo kannst du Unterhalt rückwirkend einklagen.Rückwirkend ausstehende Unterhaltszahlungen werden zivilrechtlich eingeklagt,laufende Zahlungen strafrechtlich.


    Viel Erfolg


    :wink Hallo Rabea,


    erstmal zu dem Zitat von bibi_73: Das ist richtig, aber Unterhaltszahlungen müssen erst schriftlich vom KV gefordert werden, eh man ihn rückwirkend einklagen kann. Erst dann hat man die Möglichkeit z.b. vollstrecken zu lassen.


    Also zu deiner Frage wegen des rückständigen Unterhalt erst mal ne Gegenfrage: Erhälst Du vom JA UVG?
    Wenn ja kannst Du erst nach der Vaterschaftsanerkennung rückwirkend Unterhalt einklagen, dh. um das mal zu erklären:
    Das JA zahlt Dir ja die 1. Stufe = € 125,00 (lt. Düsseldorfer Tabelle ist der Mindestunterhalt € 202,00 für das Kind.) Das JA setzt in dann in Verzug, fordert ihn auf seine Einkünfte mitzuteilen, ob er zahlungsfähig ist, wobei hier ja mehrere Faktoren eine Rolle spielen, ob er es ist oder nicht. Naja gehen wir davon aus er ist, dann könntest Du - aber erst nach der Vaterschaftsanerkennung - die € 202,00 (den UV holt sich dann das JA bei Dir oder dem KV zurück) einklagen.
    Wenn Du ihn noch nicht in Verzug gesetzt hast- auch wegen des Unterhaltes für Dich-, dann solltest Du das schnell nachholen lassen. Erst ab diesem Zeitpunkt steht er dir dann zu. Dein Anwalt kann Dich da sicher beraten. So war es bei mir nämlich auch. Ich bekomme - hoffentlich bald - den rückständigen Unterhalt auch erst mit dem Monat, in dem ich ihn in Verzug gesetzt habe. So hat mir mein Anwalt das erklärt.


    Viele Grüße und ich drücke dir ganz fest die Daumen!!!

    Hallo Astrosternle :wink,


    ich denke es kommt nich auf das Geschlecht, sondern auf die Erfahrung etc. an. Mein Anwalt beispielsweise ist jünger als ich, aber er ist spezialisiert auf Familienrecht und hat viele erfolgreiche Prozesse geführt. Die Zusammenarbeit ist einwandfrei. Letzendlich kommt es auch darauf an, ob du mit dem Anwalt/Anwältin klarkommst. Es nützt dir nichts, wenn Du nicht auf einer Wellenlänge mit ihm bist. Mit einem Anwalt in Familienangelegenheiten sollte man einen guten Drah haben, da diesen Angelegenheiten emotional gelagert sind.
    Das ist meine Meinung.


    Viele Grüße
    Melanie

    Hallo melvinmama :wink,


    ich hatte diese Probleme mit meinen beiden Großen auch. Habe Unmengen von sinnlosen Tips aus dem Bekanntenkreis bekommen und da ich ja um Rat gefragt habe naürlich brav ausprobiert. Nach dem letzten Tip habe ich aufgegeben. Ich bin einfach durch die Zeit gegangen, habe abgewartet und irgendwann hat sich das Problem alleine gelöst. Hätte es sich nicht gelöst, wäre ich wohl auch zu eine Spezialisten gegangen. Ich habe mich nicht mehr verrückt gemacht, denn ich meine, daß jedes Kind anders ist. Pauschal kann man das einfach nicht sagen, selbst wenn es auf Tests mit mehreren Kindern beruht. Deshalb funktioniert das Buch "Jedes Kind kann schlafen" auch nicht bei jedem. Ich erkläre mir das immer mit den verschiedenen Schlafphasen der Kleinen. Sie verarbeiten ja auch den ganzenTag im Schlaf, wenn ich das richtig verstanden habe.
    Ich pflichte "Allesistmöglich " bei. Jede Mutter/Vater tut instinktiv das Richtige für das Kind! (hoffe ich natürlich auch)
    Ich meine, daß Du das vielleicht noch ein bißchen beobachtest und wenn Du dann immer noch unsicher bist einen Arzt zu Rate ziehst.
    Sorry, aber mehr fällt mir nicht ein. :frag


    Lg Melanie

    Hallo iceshine,
    du hast recht, aber es war in den letzen Monaten einfach zu viel für mich. Ich kämpfe momentan nur an der Unterhaltsgeschichte, da er ja seit Geburt noch nie gezahlt hat. Ich bekomme "sagenhafte" € 590,-- Elterngeld (2 Monate war ich arbeitslos und das fiel in die Berechnung, hatte vorher € 1350,00 monatlich). Jobmäßig kann ich wieder zurück in die Firma, aber erst wenn der Kleine im Kiga ist, da ich ja keine Eltern mehr habe und bei uns auf dem Land ist das mit der Kinderbetreuung schwierig. Ich gehe zwar putzen auf € 400,-- Basis (2x in der Woche für 1,5 Std.). In der Zeit passt meine Bekannte dann auf. Ich bekomme noch Wohngeld, UVG, Kindergeld. Das ist mein Existenzminimum. Es reicht gerade so.
    Ich hatte die Sache mit dem "Umgang" nur mal mit reingeworfen, da Aussenstehende manchmal besser urteilen können. Ich habe hier noch nichts unternommen, sondern wollte nur eine Meinung dazu, ob es jetzt noch sinnvoll ist, wenn er sich so verhält.


    Viele Grüße
    Melanie


    P.S. Meine zuständige JA-Mitarbeiterin ist wirklich nur ne Halbtagskraft.

    Hallo,
    du hast recht, aber es brennt finanziell sehr, denn ich habe ja 3 Kinder und mir würde ja auch noch Unterhalt zustehen. Naja, mß wohl einfach mal abwarten was passiert. Habe gedacht, vielleicht kennt sich ja jemand mit der A.E. besser aus und hat da schon Erfahrung wie lange das dauert. Das Jugendamt - zumindest, das bei uns (ich will nicht alle über einen Kamm scheren)- hat das einfach so zur kenntnis genommen.
    Als ich die Beistandschaft wegen der Einschaltung eines RA beenden mußte, war das auch okay. Die Frau war sicher froh, denn sie hat hunderte von Fällen für die sie allein zuständig ist und hat auch noch eine Traumarbeitszeit von 8:00 bis 12.00 Uhr. Außerhalb dieser Zeit, kann dir niemand mehr Auskunft geben, toll nicht! ?(
    Ich hoffe, daß klingt nicht unhöflich, aber wie hast Du alles geregelt?