Beiträge von hermeline

    :wink Ich weiß, daß innerhalb 15 Werktagen der Antrag vom AA fertig bearbeitet sein muß, dann rechnen die nochmal 10 Werktage für die Wohngeldstelle, alles drüber sind sie im Verzug. Das Problem habe ich auch. Du kannst da ruhig Druck machen. Das hat mir heute eine Mitarbeiterin des AA (die ich kenne) bei uns gesagt, da ich nachgefragt habe wie ich am 15. meine Miete zahlen soll, wenn ich noch keinen Bescheid bis jetzt gekriegt habe.


    Lg. melanie


    Dann drücke ich Dir alle Daumen, daß alles gut für Dich läuft. :daumen


    @ cath


    Danke für die schnelle Antwort. ;)


    Lg. Melanie

    Zitat

    Original von cath


    Das hat etwas mit der Zuständigkeit des Gerichtes zu tun! Nur das Familiengericht verhandelt dort wo das Kind wohnt, ansonsten immer dort wo der Angeklagte wohnt!


    Ich mußte auch schon 2 mal in die Stadt des Exemplares. Einmal ließ er sogar den Prozeß platzen! :party


    Heißt das ich muß beim Geltendmachen des rückständigen BU bzw. KU auch noch zum Gericht 700km entfernt hinfahren? :wow
    Weil freiwillig zahlt der eh nicht.

    Zitat

    Original von summerbreeze275
    Am 5.9. hab ich Gerichtstermin wg. ausstehendem Betreuungsunterhalt 300km entfernt.....er hat 600m zu FUSS :kotz


    Wieso mußt Du so weit wegfahren. Gerichtsstand ist doch da wo du und dein Kind wohnt.

    :wink Alouna,


    Mensch, das sind tolle Neuigkeiten. Ich freue mich total für Dich! :tanz


    Ich wünsche Dir am Montag einen super ersten Arbeitstag und viele nette Kollegen nd Kolleginnen.


    Lg. Melanie

    Hallo ihr Lieben,


    ich hätte da mal eine kleine Frage bezüglich des nahenden Gerichtstermins am 17.09.08, dem ich mit gemischen Gefühlen engegensehe. Da der KV meines Kleinen sich schon seit Jan. 08 sperrt, seine Auskunft zu erteilen, sind wir nun letzendlich vor Gericht gelandet. Was ich ja eigentlich vermeiden wollte, aber nun denn. Das Gericht hat nun das persönliche Erscheinen beider Parteien angeordnet. Er wohnt ja 700km von mir entfernt. Sehen wollte ich ihn ja eigentlich nicht, da ich keine Ahnung habe wie ich reagieren werde, denn heute war der 1. Geburtstag des Kleinen und es tut einfach nur weh, daß überhaupt nichts mehr kommt seit Jan. 08. Klar versuche ich keine Emotionen zu zeigen, aber trotzdem ist es das 1. Treffen seitdem ich ihn als Vater angegeben habe. Soweit ich jetzt informiert bin hat er keinen Antrag gestellt, daß er nicht kommen wird. Das könnte er ja wegen der Distanz. Was passiert eigentlich, wenn er nur seinen Anwalt schickt und nicht persönlich erscheint, so wie es angeordnet ist?
    Hat da jemand vielleicht Erfahrungen, wie das vor Gericht abläuft?


    Wäre für jede Antwort dankbar. :anbet


    Liebe Grüße

    :wink,


    du sagst der Vater ist unbekannt. Entschuldige wenn ich es so deutlich frage: Willst Du es nicht sagen oder weißt du es noch nicht? Denn wenn Du in ferner Zukunft Unterhaltsvorschuß beim JA beantragen willst, geht das so nicht, daß Du sagst, der Vater ist unbekannt. Das wollte ich nämlich auch tun und das ging nicht. Du mußt zumindest einen möglichen Vater angeben, den es geht ja um den Kindesunterhalt. Das nur mal so als Hinweis.


    Lg. und eine schöne :schwanger


    Melanie

    :wink und :welcome,


    ich wünsche Dir viel Spaß beim Gedanken- und Meinungsaustausch mit uns Gleichgesinnten. Hier sind viele liebe weibliche und männliche User, die Dir mit Rat zur Seite stehen.


    Liebe Grüße
    Melanie


    @ Kaj,
    D bringst es wie immer auf den Punkt. Genauso denke ich mittlerweile auch über den Vater meines Jüngsten. Ich denke aber trotz allem immernoch, daß er irgendwann begreift, was er getan bzw. nicht getan hat, wenn es vielleicht auch erst in mehreren Jahren ist.


    @ ramonamama,


    bisher hatten wir nicht gerade die selben Meinungen, allerdings hier stimme ich dir voll und ganz zu. :daumen

    :wink andi1965,


    dann habe ich das falsch verstanden. Dachte Du meintest die 20%.
    Am besten du fragst mal bei deinem Anwalt nach, ob man zusätzliche Behandlungen auch als Sonderbedarf geltend machen kann. Ich kann nur aus aus meiner Erfahrung sprechen und bei mir waren jetzt noch keine zusätzlichen Behandlungen notwendig (möglicherweise kommt das noch), daher würde ich mich mal befragen.


    Lg. Melanie

    @ lovrel


    Ja damals war das so, aber heute mußt Du 20% der Gesamtkosten vorstrecken beim Zahnarzt und die jeweiligen Nachbehandlungen und bekommst das Geld erst nach dem erfolgreichen Abschluß, d.h. wenn die Kids keine Spange o.ä. mehr brauchen. Dauert schon ein paar Monate bzw. Jahre. Ist ätzend, aber nicht zu ändern.


    Lg. Melanie

    Hallo andi1965,


    mein Ex-Mann muß auch hälftig die Kosten fürdie Spange meiner Tochter tragen. Ist ein Sonderbedarf. Ich habe mir damals was gegoogled und mir folgendes für meinen Ex-Mann rausgeschrieben, da er eh er zahlt immer alles schwarz auf weiß sehen möchte:


    Als Sonderbedarf wird ein außergewöhnlich hoher Bedarf an finanziellen Mitteln bewertet, welcher durch den regelmäßigen Unterhalt nicht gedeckt werden kann und die eigenen finanziellen Mittel übersteigt. Dieser kann auch nachträglich geltend gemacht werden, auch wenn er unregelmäßig entsteht. Darunter fallen u. a. eine Erstausstattung für den Nachwuchs, Geräte für ein behindertes Kind, Arztkosten, welche die Krankenkasse nicht trägt.......


    Lg. Melanie

    :wink Emma,


    es ist sehr traurig, daß der KV jetzt das alles auf dem Rücken der Kinder austragen will, hört sich für mich so an. Ich denke nicht, daß er weiß was er den Kindern damit antut, wenn er ihnen z.B. sagen will, wer verantwortlich ist für die Misere. Kann ich nicht nachvollziehen, denn das sollte eine Sache zwischen ihm und Dir sein.


    Ich denke deine Anwälin weiß was sie tut und dort bist du sicher gut beraten. Zum Thema JA sage ich besser nichts.


    Ich hoffe das alles gut wird für Dich und deine Kids.


    Ich drücke Dir alle Daumen, die wir haben, sprich so viele:


    :daumen :daumen :daumen :daumen :daumen :daumen :daumen :daumen


    Lg. Melanie

    :wink Astrosternle,


    ja das ist wirklich Erfahrungssache. Es kommt auch ganz auf die Situation an. Wenn er unproblematisch zahlen will und ihr euch gütlich einigen könnt, dann ist das über das JA das beste. Bei mir ist es halt problematischer und der Weg zum Anwalt war eben unumgänglich, obwohl das nicht hätte sein müssen, aber der KV will sich einfach nicht einigen. Pech für ihn. Ich denke der Kindesunterhalt sollte eigentlich außer Frage stehen. :kopf Ich hätte das verstanden, wenn es um BU gehen würde, aber naja wir werden sehen. Ich wünsche jedem, daß er nicht so ein Stress hat wie ich, denn zeitweise geht das an die Substanz. Aber auch diese Hürde nehme ich auf mich. Ich bin wie Unkraut, daß nicht vergeht.



    Lg. Melanie :daumen


    P.S. Wenn Du kein Einkommen hast, dann bekommst du PKV. Ich habe ihn auch bekommen. Bei ner Klage wegen KU ist das Kind der Kläger und somit arm.

    :wink Alouna,


    ich kann Dich gu verstehen. Immer diese Achterbahn der Gefühle. Man denkt darüber nach und will es gar nicht. Aber trotz aller Bemühen kommt es in Situationen, in denen man mal für sich alleine ist, zu diesen Gedanken. Es ist schwer, sehr schwer und es gib keinen Knopf, den man drücken kann, damit es aufhört. In solchen Fällen, tue ich dann immer so Dinge wie hier im Forum zu lesen dazu Schokolade und ne Zigarette oder mit dem Kleinen Türmchen bauen etc. Mir hilft sowas halt. Ablenkung ist die beste Medizin zumindest für mich.
    Du darfst ruhig solche Momente haben, aber denke daran, daß es nur besser werden kann mit der Zeit. :troest


    Kannst Du mir dann bite auch einen mitbacken? ;)


    Lg. Melanie


    @ Alouna
    Geht mir derzeit genauso. Schließ ich mich an! Beistandschaft war bei mir :wand. Mehr sag ich zum JA nicht mehr.


    @ Atrosternle,


    Drücke Dir aber ganz fest die :daumen, daß Du mehr Glück hast.


    Lg. Melanie

    :wink,


    was ich defintiv sagen kann ist daß er sich beispielsweise an Kosen wie Zahnspangen oder Brille beteiligen muß. Aber Sonderausgaben kannst Du googlen. Habe ich auch gemacht, denn wenn es ums Geld geht versteht mein Ex keinen Spaß, in solchen Fällen möchte er es schwarz auf weiß, aber dann hat er es hälftig gezahlt.


    Lg. melanie