Beiträge von JaLa

    Also mein Sohn hatte als säugling ganz extreme Schorfbildung, der ganze Kopf war dick verkrustet. Ich habe auch fleißig mit Babyöl einmassiert und mit einem Läusekam versucht aus dem Haarschopf das Abgelöste herauszuholen.


    Naja, ging nach und nach weg, aber heute ist er fünf und an vereinzelten Stellen sitzt der Schorf immer noch! :frag Kann man nix machen!
    Stört die Eltern (mich auch :D ) wohl mehr als die Kinder...

    Ok, ihr habt das gemeinsamme Sorgerecht, dann kannst du die Kinder auch holen und der Kindergarten muß sie dir auch mitgeben! Da kann er sich auf den Kopf stellen!
    Ich selbst wollte nur, dass mich der Kindergarten kurz anruft, sollte mein EX die Kinder ohne mein Wissen abholen (sag immer Bescheid, wenn jemand anderes kommt). Aussage der Leitung, das gehe nicht, wegen des gemeinsamen Sorgerechtes, dann müßten sie auch immer ihn anrufen, wenn ich die Kinder hole.
    Ihr solltet vielleicht mal an ein klärendes Gespräch bei einer entsprechenden Stelle denken, denn Streit vor den Kindern ist garnicht gut, wie ihr selbst wisst.

    Ich habe nicht alle Beiträge gelesen, also entschuldige, wenn ich etwas wiederhole.


    Ich denke, wenn deine Tochter zu deinem Freund ein gutes Verhältnis hat und ihr euer Leben zusammen verbringt, sollte er auf alle Fälle dabei sein!
    Es ist ein wichtiger Tag für sie, den will sie vielleicht auch mit den Leuten verbringen, die sie liebt.


    Ich kann es garnicht verstehen, dass man überhaupt daran denkt, nicht zu kommen nur weil man auf eine Person trifft, die man so garnicht sehen will und damit den Wunsch (wenn es diesen äußert) des Kindes einfach irnoriert, find ich echt zum :flenn


    Es geht doch hier um deine Tochter und nicht um ihren Vater, alle, die wegen ihm nicht kommen, bestrafen doch sie und nicht ihn. Denken diese Erwachsenen vielleicht auch mal daran, wie sich die Kinder dabei fühlen :motz:


    Ich persönlich will meinen EX auch nicht sehen, aber deswegen würde ich doch nicht die Einschulung meines Kindes versäumen!


    Deine Eltern sollten sich vielleicht mal fragen, wer erwachsen ist und für wen sie kommen würden. Sie können ihn ja ignorieren!!!

    Also, ich habe meinem Sohn (gerade 5) auf anraten einer Freundin diese Woche ein Handy mit Prepaid-Karte besorgt.


    Hauptgrund dafür ist nicht, dass ich ihn erreichen kann, sondern, dass er mich anrufen kann, wenn er oder seine kleine Schwester mich brauchen.
    Also auch nur Für den Notfall!!! :nawarte:


    Grund ist eigentlich, weil Opa sie oft abholt und mit siebzig nicht mehr der jüngste ist und vor allem, weil sie am Sonntag von Papa kamen und mir ganz beiläufig erzählten, dass sie allein auf dem Spielplatz waren, mit Roller, Starße überquerend, ganz weit weg, Papa keine Lust hatte :wow


    Es ist für mich ein wenig beruhgender, er kann mich erreichen, wenn was ist, und ich denke für ihn auch!


    werde ihm einschärfen, dass er es nicht rumzeigen soll, damit die Gefahr ein wenig gebannt ist, dass wegen des Handys es zu Übergriffen kommt :bet


    Später finde ich es in der schule aber auch ganz praktisch, wenn irgendwas sein sollt, Unterricht ausgefallen oder so...


    Ach, ich weiß auch nicht, aber es scheint mir das kleinere Übel. :flenn

    :flenn:flenn:flenn


    Naja, es hat sich schon angekündigt, aber ich habe gehofft, es wird nicht so schlimm!


    Meine Kinder sind beide infektiös krank....Streptokokken :mussweg


    Wir werden dementsprechend nicht kommen können :motz:


    Wir wünschen Euch aber ganz viel Spaß! Nach dem Regenaufzeichnungen von RTL wirdes aber vor 14 Uhr nicht regnen


    JaLa

    Ich kenne dieses Gefühl, man will es wegschieben kann es aber nicht. :flenn


    Frage dich, wie lang du schon mit diesem Gefühl lebst, ob es nur Phasen sind oder ein Dauerzustand.
    Gibt es dafür einen Bestimmten Grund, kannst du diesen benennen? (beruflicher Streß, eine bestimmte Situation, die bald wieder vorüber ist?)


    Wenn dieses Gefühl nicht mehr weggeht oder immer schneller wiederkommt, könnte dir vielleicht eine Therapie weitzerhelfen :frag

    Also. ich habe sowohl Junge als auch Mädchen, und ich war bei ihm, weil erster viel vorsichtiger, :schwitz
    aber ich bin ihm nicht hinterhergerannt, damit das arme Kind sich nicht ständig weh tut.
    Ich denke, es kommt auf die Eltern an (bis zu gewissen Bereichen),ob sie einen Raufbold :nawarte: oder einen Prinz :engel haben.
    Dabei ist weder das eine noch das andere schlecht. Es kommt halt darauf an, wie man sich wohlfühlt.
    Meines Erachtens ist es aber eine bewehrte Taktik, auf normales Hinfallen mit "Nix passiert" zu reagieren.
    Also Lara hat ständig blaue Flecke, klettert überall hoch und springt mit ihren drei einhalb von Steinen, dass mir das Herz stehen bleibt :wow . Bei uns ist im bereich TOBEN nix mit Prinzessin!

    Wir haben einen Berg Spiele: Memory, und die gängigen Spiele von Ravensburger (Billy Biber z.B.)... Dann noch Lernspiele wie zum Beispiel Zahlen-Zauber.
    Seit Neustem spiele ich wieder "der Fuchs geht um", "mein rechter rechter Platz ist frei" und all die Spiele, die wir selbst gespielt haben, als wir klein waren. :lach

    Erst mal ein herzliches :welcome auch von uns!


    Und nun laß dich mal :troest , ich glaube diese Ängste hat jeder hier schon mal gehabt.


    Ich habe mich immer mit einer Trümmerfrau verglichen, mußte erstmal alle Steine zur Seite räumen, um wieder anfangen können zu bauen. :schwitz
    Die ersten Bauversuche sind kläglich gescheitert, auch wenn ich mir immer eingeredet habe, dass das Haus hält :bldgt:


    Hat lange gedauert, bis die statik des Hauses gestimmt hat... :flenn ... aber jetzt steht ein stabiles Haus vor mir. :rainbow:


    Blöder Spruch, aber die Zeit heilt alle Wunden.

    Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Umgang kann nicht erzwungen werden, dies läuft auch dem Wohl des Kindes zuwider.
    Will der Vater partou keinen Umgang, würde das Kind die Ablehnung seiner Anwesenheit bei einem erzwungenen Umgang spüren und könnte daran Schaden nehmen.

    Kann schon sein, dass die Mutter ihr Kind wirklich bei sich haben will,


    Aber: Nicht auf eine solche Weise!


    Sie hat keinen Deut nachgedacht und war in ihrem Handel nicht verantwortungsvoll. Sie war egoistisch und hat nicht daran gedacht, dass sie dem Kind damit schaden kann. Sie hatte sich damals dazu entschlossen, dass sie das Kind nicht will, entscheidet sie sich um, muß sie den dafür viorgesehenen Weg über das FamG gehen. Mann muß dem Kind die Möglichkeit lassen, auf die neue Situation vorbereitet zu werden. Die Aktion war einfach nur schwachsinnig und zeugt nicht von Verantwortungsbewußtsein! :motz:

    Es kann schon sein, das sie noch Unterhalt von dir bekommt, sofern sie bedürftig ist. §§1570, 1577, 1602 BGB.


    Dadurch, dass sie mit einem neuen Patner in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt, ist der Unterhalt nach § 1579 BGB herabzusetzen. Eine Versagung wird meines Erachtens nicht in Betracht kommen, da sie sich wahrscheinlich nur die durch das gemeinsame Wohnen geringeren Kosten anrechnen lassen muß.

    :Hm Schwierig zu beantworten.


    1. Dein Ex hat noch das Sorgerecht, somit wäre er mit deinem Tod Alleinsorgeberechtigt!


    2. Wie alt sind die Kinder?


    3. Wie wäre es das Alleinige Sorgerecht anzustreben?


    4. Testament gemacht? Könntest hierin verfügen, dass auf den Willen der Kinder Rücksicht zu nehmen ist, die Kinder zusammen bleiben sollen, die Großeltern oder den Lebensgefährten als Vormund benennen (auch beim Famgericht als solche vorschlagen...aber dafür brauchst du das alleinige Sorgerecht)

    Ich bin gan fridays72 Meinung.


    Sag genau das, was gewesen ist.


    Und selbst wenn es vor Gericht gehen sollte (!) und der Richter die Körperverletzung für erwiesen halten sollte (!), hast du nicht viel zu erwarten, maximal eine Geldstrafe unter 90 Tagessätzen, damit wärst du auch nicht vorbestraft. Du hast keinerlei Vorstrafe, schon gar keine einschlägigen, die "Verletzung" war nicht gravierend und hatten keine großen Auswirkungen...


    Also keine Panik, ich gehe davon aus, dass das Verfahren eingestellt wird. :troest


    Ich habe das dringende Bedürfnis ihm körperlich wehzutun und das nicht zu wenig :wand


    Oh, dass gefühl kenne ich auch nur zu gut... :nawarte:


    Aber dieses Gefühl wird nach und nach weniger, irgendwann kann man vielleicht sogar lächelnd in der Tür stehen und denken: Du armes .... :bet

    Entscheidung OLG "schlag mich tot" Grundsätzlich hat der Umgangsberechtigte die Kosten zu tragen.


    Es sei denn, es ist dem anderen Elternteil zumutbar sich zu beteiligen und der Umgang wäre finanziell defakto für den Berechtigten nicht durchführbar, womit das Geschriebene Umgangrecht nur auf dem Papier bestünde.