Beiträge von Volleybap

    1. Beistandschaft und Anwalt geht nicht parallel
    2. Du hast aber schon "Titel". Da müsste normalerweise das JA sagen: "UVG ja, wenn der KV nachgewiesenerweise nicht zahlt. Beistandschaft nein, ziehen Sie den Titel über den Gerichtsvollzieher. Mehr können wir ja auch nicht machen..."
    3. Ist eine Frage der Psychologie a) es kann sein, dass Dein Anwalt Dich loswerden will. Denn: Viel Arbeit, wenig Geld ...
    b) vielleicht bekommt Dein Ex Angst vor dem Schreiben des JA . Ist aber unwahrscheinlich. Der Gerichtsvollzieher ist die Nummer härter. Wenn er auf den schon nicht reagiert...
    4. Reagiert er nicht aufs JA/Beistandschaft, fangen die da an, wo Du jetzt längst bist. Heißt: Es geht viel viel Zeit verloren.


    Mein Tipp deshalb: Splitten. UVG über JA beantragen (dann fließt ein bisschen Geld). Pfändung weiter über Anwalt vorbereiten lassen.

    Das wird er schwerlich durchsetzen können.


    Pferdefuß ist, dass Du es von ihm abkassieren musst. Und Du musst ggfls vor den Kadi, weil Dein Vermieter bei Dir auf der Matte sterhen wird und von Dir die Kohle will. (Ihr seid beide gesamtschuldnerisch einzeln für die vollständige Miete verantwortlich (so ihr nicht einen anderslautenden Vertrag habt...))

    Hoffnung,


    nun mal keine Angst.


    1. Freundlich und höflich nachfragen kostet nichts. Das muss ja nicht in Streit ausarten. Stell ihm die Sache dar und bitte ihn, er solle sich die Sache doch einmal überlegen.
    Ein Anwalt ist kein Heiliger, kein Halbgott in schwarz...
    2. Du bist nichts besonderes für deinen Anwalt. Eine ganz normale Klientin. Er reisst sich kein Bein für Dich aus. Im Hauptsacheverfahren gibt es PKH. Für den verminderten Betrag macht er einen gewissen Einsatz, fertig ist. ABER: Familiensache ist auch kein Ding, wo juristisch große Dinge gemacht werden können. Da hält der Anwalt kein Plädoyer und plötzlich bricht wer zusammen und bekennt sich schuldig... Das ist alles 08/15. Die Hauptlast trägt der Richter, der im Streitfall zwischen eigentlich zwei vernünftig erscheinenden Leuten eine Entscheidung treffen muss. Das Hauptanliegen ist, den wahren Wunsch, das eigentliche Bedürfnis des Kindes zu erkennen. Der Richter hat keine Lust auf das Gesülze des Anwalts. Und ist froh, wenn die die Klappe halten. Er wird sich kein Bein für Dich ausreißen, aber auch keinen Mist bauen absichtlich... Denn
    3. Kein Anwalt verliert gern. Du wirst kein Stammkunde bei ihm werden. Neue Kunden bekommt er über Mund-zu-Mund-Propaganda. Keiner wird da sagen: "Ich habe den Prozess mit Pauken und Trompeten verloren. Aber der Anwalt war supi... geh zu dem..."
    Dein Anwalt hat ein gehobenes Interesse, den Fall zu gewinnen...


    4. Ja, das Töchterlein lernt. Lernt, wie die Eltern zerren - und versucht sich freizuschwimmen. Ich vermute mal, sie wird ihr Wünschen und Wollen frei(er) aussprechen können. Ihr Wünschen an diesem Tag. Das ist das Leid. Kids in dem Alter haben keine Vorstellung von Langfristigkeit. So gesehen sind Sorgerechtsentscheidungen immer Momentaufnahmen. (Ich hab von einem Fall glaubhaft bereichtet bekommen, da hat ein Neunjähriger beim Verfahrenspfleger und beim Gutachter und beim Richter gesagt: "Ich möchte bei der Mama leben." Alles war klar. Und dann sprach der Richter das Urteil und verkündete in Anwesenheit des Knaben, dass er zur Mutter käme. Da unterbrach der Knabe freudestrahlend und sagte: "Und morgen dann aber will ich gern beim Papa wohnen."
    Der Richter hat die Beweisaufnahme wieder aufgenommen... )
    Bei diesen Momentaufnahmen will der Richter die Entscheidung treffen und sich auf keinen Fall von einem Schwarzrock das Ohr ablabern lassen...


    5. Andersherum wird ein Schuh draus. Reklamierst Du beim Anwalt, weiß er, dass Du nicht ehrfurchtsvoll alles abnickst. Wenn er schlechte Arbeit leisten würde, kommst Du und reisst ihm die Ohren ab. Darauf hat er sicherlich keine Lust ...

    Da sind einige Sachen recht verquer.
    Eine Chance auf Kindergeld hast Du definitiv nicht gehabt. Da beisst die Maus den Faden nicht ab.


    Auf der anderen Seite hast Du ihm natürlich alle Behördenschreiben, die kamen gezeigt und um Rat gebeten. Und eine Vollmacht unterschrieben. Das ist der Auftrag.


    Egal, was kann man tun: 1. Erstaunen äußern über die Höhe der Rechnung. Und dann mit ihm 2. verhandeln. Da gibt es schon Spielraum. Er wird sich zwar zuerst auf die "Sätze" berufen, nach denen abgerechnet wird. Aber er muss wahrhaftig nicht jeden Fall abrechnen, sondern könnte das sehr gut als einen Vorgang ansetzen. Und dann gibt es nur eine Rechnung mit einem Posten und nicht dreien. Geh da mal mutig und taff voran. Und 3. sei froh, Du hast gelernt.
    Wenn es später um Unterhalt und Vermögensausgleich geht, können nochmals riesige Summen auf einen zukommen.

    Es gibt Vor- oder Nachteile, wenn er nicht beim Standesamt als Vater geführt ist. Einziger Nachteil im Moment für Dich: Den Vaterschaftsnachweis kannst Du nicht über die Geburtsurkunde führen. Frage ist, ob Du ein Nachweisdokument in der Hand hast ...

    Wenn Du Deutschland verlässt, brauchst Du einen Kinderausweis. Wenn Du Schengenstaaten verlässt, unabdinglich einen maschinenlesbaren (in Druckzeiten in der Reisezeit werden immer wieder Notausweise ausgestellt, die nicht maschinenlesbar sind...)

    Huckla, das sind Deine Worte im Ausgangsthread:
    "ich bin Opfer einer befangenen und - bestenfalls - unbesonnenen
    Richterin des FamGerichts Pankow und des JA Prenzlauer Berg geworden - sie hat
    mir in skandalöser Weise meine Kinder weggenommen. Von verschiedenen Seiten
    habe ich gehört, dass das FamGerich Pankow, gelinde gesagt, ein Sauhaufen sein
    soll."
    Ich denke, da kannst Du Dich zehn Mal verwahren. So lange Du Dein Ursprungsposting nicht zurückziehst, wirst Du mit dieser Beurteilung leben müssen. Ggfls. sogar mit einem Verfahren, dass das Familiengericht Pankow gegen Dich einleitet. Ich denke aber, die haben ein dickes Fell.

    Wo und wie hat er denn die Vaterschaft anerkannt? Wenn er sie rechtskräftig anerkannt hat vor dem Standesamt, kannst Du Dir jederzeit gegen Gebühr (klar doch) eine Geburtsurkunde auf dem Standesamt holen, in der der Vater aufgeführt ist.

    Da verlangst Du aber was... Wir sind ja schon glücklich, wenn die Sätze Subjekt, Prädikat und Objekt haben, die Rechtschreibung sich dem Duden annähert, das Posting Absätze hat... Jetzt auch noch Abkürzungen ausschreiben, damit ich auch verstanden werde - das ist zuviel verlangt ;)

    Aus eigener, ähnlicher bitterer Erfahrung sag ich einfach: Ja, es ist gut, wenn es hier zu einer Unterbrechung des Kontakts kommt.
    Das ist die einzige Chance *irgendwann* zwischen Kind und Vater es zu einem Neuanfang kommen zu lassen. Wenn beide etwas älter, etwas reifer, etwas besonnener sind. Leider klappt das nur manchmal. Aber so, so ist es Chaos und wird vom Kind immer stärker auch als Chaos empfunden.


    Sei dankbar, dass das Gericht dies heute deutlich erkennen konnte. So kann es auch zu einer deutlichen, eindeutigen Entscheidung kommen...


    Und die Extremposition des Vaters hat auch einen Vorteil. Wenn er die in Zukunft verlassen sollte, dann ist auch das deutlich für jeden erkennbar.

    @twojunikidzz: Wenn das JA ein grundsätzliches Gewaltpotential bei der neuen Partnerin Deines Ex sehen würde, dann wäre auch das andere Kind in Obhut genommen worden. D.h. andersherum, das JA sieht durch Gutachten abgesichert, dass keine überdurchschnittliche Gefahr für das im Verbleib der Mutter gebliebene Kind vorhanden ist. Damit kannst Du also bezüglich Deiner Kids nicht argumentieren. Letztlich bleibt nur das Gespräch als gangbarer, pragmatischer Weg.

    Für deine Tochter wird das wie ein Neuanfang sein. Das ist unwahrscheinlich erleichternd und befreiend. Den sie selbst fühlt sich ja auch nicht wohl - und hat trotz ihrer Bemühungen das Ding nicht zum Guten gewendet bekommen. Ich habe in vergleichbarer Situation und Alter einen Knaben gehabt, der geschlage sechs Monate mit Freude zur Schule gegangen ist - das war in der alten wie neuen Klasse wahrscheinlich der einzige...


    Und ja - die Schulen sind beweglicher geworden. Weil niemand Spaß an den Problemfällen hat in der alten Schule. Weil die aufnehmenden Schulen gelernt haben, es kommen meist keine "Problemfälle", sondern hochmotivierte Kids, die "jetzt" was reißen wollen. Und: Neue Schüler wirbeln immer (im positiven Sinn) das alte Klassengefüge durcheinander. Und das ist nur gut ...
    Ich habe damals mit meinem Knaben die Gunst der Stunde genutzt und viel geredet. Mir seine Ziele erklären lassen. Absprachen getroffen. Vereinbarungen ausgehandelt. Das Eisen war heiß, es konnte geschmiedet werden ...

    Du hast keinen Beweis. Du hast nur Hörensagen. Du hast Kinder, die sich über die Erziehungsmaßnahmen im Haushalt des Vaters beschweren - aber trotzdem wieder hinwollen...
    Letztlich hast Du nur Vermutungen und Kopfkino. Das hört das JA tausendfach. Das hat dein Anwalt auch 100fach gehört. Falls da eine Behörde drauf anspringt, dann werden die Kids in die Mühle genommen bis hin zu Gutachten über die Glaubwürdigkeit. Den Topf sollte man nicht aufmachen.


    Also bleibt nur: Gespräch mit Vater und neuer Partnerin: "Hört mal, die Kids berichten über Schläge und Auseinandersetzungen. Was war denn da los, dass die auf solche Sachen kommen? Warum könnten die sowas sagen?"


    Das nimmt vielleicht ein bisschen Dampf raus.

    Geklaut von babbedeckel ;)



    • ABR - Aufenthaltsbestimmungsrecht
    • AE – Alleinerziehende
    • ASR Alleiniges Sorgerecht
    • AN Arbeitnehmer
    • AZ Aktenzeichen


    • BGB Bürgerliches Gesetzbuch
    • BGH Bundesgerichtshof
    • BU Betreuungsunterhalt,


    • DT Düsseldorfer Tabelle


    • EA Einstweilige Anordnung
    • EU Ehegattenunterhalt
    • EV eidesstattliche Versicherung, einstweilige Verfügung


    • FA Finanzamt
    • FG Familiengericht


    • GSR Gemeinsames Sorgerecht
    • GV Gerichtsvollzieher


    • JA Jugendamt


    • KG Kindergeld
    • KM Kindesmutter
    • KU Kindesunterhalt
    • KV Kindesvater




    • MA Mitarbeiter


    • OLG Oberlandesgericht


    • PAS Parental Alienation Syndrome (Eltern-Entfremdungs-Syndrom)
    • PKH Prozesskostenhilfe


    • RA Rechtsanwalt


    • SR Sorgerecht


    • TU Trennungsunterhalt


    • UVG Unterhaltsvorschuss(gesetz)


    Das sind so die Abkürzungen, die hier regelmäßig genutzt werden. Das ist eigentlich schon zuviel ...

    Rabenmutter eher im sozialen Umfeld.


    Wenn Du die Kids zum Vater geben würdest, würdest Du vor Ort wahrscheinlich gevierteilt? ...


    Da behaupte ich jetzt mal, in dem Gebiet, wo Du wohnst, sind AEs noch nicht so verbreitet, dass die Gesellschaft "durchseucht" (Zitat meines Familienrichters...)ist und alle die Nöte und Probleme von AEs kennen. Sonst kommt da eigentlich immer - gerade beim weiblichen sozialen Umfeld - Solidarität, Empathieanzeichen...

    Einspruch:


    Meistens als Rabenmutter.


    Edit: Wahlweise als Exotin.



    Als Rabenmutter bei den teilzeitbeschäftigten Kolleginnen, oder? Bei den Vorgesetzten vermutlich eher weniger.
    Und richtig, vermutlich gibt es ein Stadt - Land - Gefälle und von Bundesland zu Bundesland auch noch ein paar Unterschiede.

    Prima, wie ihr das jetzt schon gestaltet. Hohes Lob. Du, willst, das Kind auch - es liegt jetzt einzig am Vater, dass er die Sache weiter macht (was er derzeit macht, ist in dem Kindesalter überdurchschnittlich!). Also redet miteinander weiter, was machbar und vorstellbar ist. Legt nichts fest, das Kind wird älter, entwickelt andere Bedürfnisse. Sondern bleibt statt Festlegungen im intensiven Gespräch.
    Ich wünsche Euch viel Erfolg.

    ebenso wenn eine frau vollzeit arbeitet und ae ist- das ist normal. bei einem vollzeit-ae-mann ist das alles "wahnsinnig super" und er bekommt "vollsten respekt" wenn er das alles managed. wir kochen doch alle nur mit wasser, ob männlein oder weiblein.


    lg casha


    Weibliche AEs haben es in Firmen immer noch erheblich leichter, zB Kinderkrankheitstage zu nehmen, Dienstreisen abzulehnen, Sitzungen zu verlassen, weil Kind aus dem Kiga abgeholt werden muss u.ä. jedenfalls in den Firmen, die ich kenne. Die Frauen-Solidarität greift da auch... Als männlicher AE muss man sich da noch immer rechtfertigen.
    Selbst das JA ist bei mir - Sorgerechtsstreit - aufgeschlagen und hat auf richterliche Anordnung geguckt, ob ich betreuungsfähig bin. Bei der Mutter nicht ... "Das kann man voraussetzen."


    AE-Männer gelten als Weicheier - sie haben ihre Frau "nicht halten" können. Weibliche vollzeitarbeitende AEs gelten als Organisationstalente.
    Es gibt also auch die andere Seite ...

    Die Männer hingegen die ihre Kinder bei sich haben wollen sind die Männer die sich auch schon wärend der bestehenden Beziehung um diese gekümmert haben und aktiv am Leben der Kinder teilgenommen haben.


    Ich denke, die Mehrheit aller Väter kümmert sich um ihre Kinder, nehmen aktiv am Leben der Kinder teil. Egal ob in der Beziehung oder nach der Beziehung. Der Durchschnittsmann ist doch kein asoziales Psychomonster.


    Vielleicht sind Männer nur nicht so streitsüchtig. Wieviel sich trennende Mütter lassen dem Vater überhaupt die Chance, die Kinder zu betreuen?