Beiträge von Volleybap

    Du musst niemanden in Deine Wohnung lassen.
    Du musst dem Kindsvater den Umgang ermöglichen.
    Wie der Kindsvater den Umgang gestaltet, ist seine Sache. Du hast, so er sich in einem rechtlich erlaubten Rahmen bewegt, kein Einflussrecht.


    Das heißt: Wenn Du ihn mit Frau und Tochter nicht in die Wohnung lassen willst, musst Du ihm anbieten, den Umgang außerhäusig stattfinden zu lassen.

    Was dem armen Kerl hier ans Bein gebunden wird, finde ich einfach nur übel. Vielleicht (ungeschicktes) Alltagsgeschehen auf die Phädophilenebene zu heben ...


    Da kann ich nur froh sein, dass meine Nachbarin mich nicht angezeigt hat, als sie im Krankenhaus war und ihre Kids bei mir und ich dem Jüngsten den Hintern abgeputzt habe und die Jüngste gewickelt, gebadet, gesäubert, die Flasche gegeben. Und noch geküsst und geherzt und eingekuschelt.

    Hallo Magister,


    erst einmal :welcome
    Und dann gleich ein großes :thanks: , dass Du Dich aktiv kümmerst. Das tut vielen anderen hier gut, die ganz andere Erfahrungen haben...


    Nun zu Deiner Frage. Der Unterhalt, den Du jetzt zahlst, ist von irgendeiner Stelle berechnet worden. Entweder vom Jugendamt (JA), von der Beistandsschaftsstelle oder vom Gericht festgelegt worden.
    Falls das Gericht einen Titel erstellt hat oder Du einen Titel beim JA unterschrieben hast, bist Du verpflichtet, diesen Titel (die Zahlungsverpflichtung) zu erfüllen. Egal, ob Du jetzt weniger Einkommen hast. Solange, bis der Titel offiziell abgeändert wird. Das geht im Gerichtsfall nur über eine Veränderungsklage.
    Das geht beim Jugendamt von Deiner Seite auch nur über Klage. Aber Deine Frau könnte eine Neuberechnung beantragen und eine neue Summe festlegen lassen. Diesen Weg scheint Dir auch das JA gewiesen zu haben.


    Fakt ist: Du wirst nicht zahlen können. Das bedeutet: Der Staat tritt ein. Die Kindsmutter sollte beim JA parallel Unterhaltsvorschuss beantragen (so das Kind unter 12 Jahren ist), das Geld kommt ganz schnell. Falls sie auch in der misslichen Situation ist, am öffentlichen Tropf zu hängen, wird die ARGE ebenfalls einspringen. Dafür müssen aber die neuen Berechnungen vorliegen darüber, was Du zahlst bzw. nicht zahlst.


    In der Praxis solltet ihr, möglichst gemeinsam, einen Termin bei JA machen und die Sache einstilen. Wichtig ist ja, dass dein Kind nicht einen Monat plötzlich ohne Geld dasitzt.

    Wichtigste Frage ist ja eigentlich: Kannst Du Dir die Miete allein leisten? Ob er jetzt einen oder zwei Monate sich hälftig beteiligt, ist ja eigentlich langfristig egal. Schaffst Du es nicht finanziell, dann schnell kündigen. Sonst hast Du flugs ganz viel Schulden.

    Das Geheimnis ist die Abfolge. Du musst unterschreiben. Hat er das Geld, muss er ausgleichen. Während gleichzeitig das Fin-Amt kommt und bei Dir die hand aufhält. Die ziehen Dir das Geld ganz flugs aus der Tasche. Zahlt aber der Kindsvater nicht (ob die Gefahr besteht, musst Du halt einschätzen), musst Du die Zivilgerichte bemühen. Und das dauert. Und die Kosten bleiben Dir vielleicht am Bein hängen...
    Darum fluppt so eine Sache eigentlich nur mit einem Vertrag... der auch durchsetzbar ist. Oder schon mal fin. Ausgleich des KV vorab... wenn die Gefahr besteht, dass er einen auf den Kosten sitzen lässt.

    80 % der PKH-Erstanträge bei einem "neuen" Antragsteller werden abgeleht im ersten Einreichungsverfahren. Da steckt auch Psychologie hinter. Oft genug ist die Wut verraucht, es kommt gar nicht zur Klage, weil man ja ggfls. selbst zahlen müsste...


    Was tun: Einspruch einlegen. Begründen. ALG-2-Bezug ist eigentlich immer Berechtigung für PKH.

    1. Beistandschaft und Anwalt geht nicht parallel
    2. Du hast aber schon "Titel". Da müsste normalerweise das JA sagen: "UVG ja, wenn der KV nachgewiesenerweise nicht zahlt. Beistandschaft nein, ziehen Sie den Titel über den Gerichtsvollzieher. Mehr können wir ja auch nicht machen..."
    3. Ist eine Frage der Psychologie a) es kann sein, dass Dein Anwalt Dich loswerden will. Denn: Viel Arbeit, wenig Geld ...
    b) vielleicht bekommt Dein Ex Angst vor dem Schreiben des JA . Ist aber unwahrscheinlich. Der Gerichtsvollzieher ist die Nummer härter. Wenn er auf den schon nicht reagiert...
    4. Reagiert er nicht aufs JA/Beistandschaft, fangen die da an, wo Du jetzt längst bist. Heißt: Es geht viel viel Zeit verloren.


    Mein Tipp deshalb: Splitten. UVG über JA beantragen (dann fließt ein bisschen Geld). Pfändung weiter über Anwalt vorbereiten lassen.

    Das wird er schwerlich durchsetzen können.


    Pferdefuß ist, dass Du es von ihm abkassieren musst. Und Du musst ggfls vor den Kadi, weil Dein Vermieter bei Dir auf der Matte sterhen wird und von Dir die Kohle will. (Ihr seid beide gesamtschuldnerisch einzeln für die vollständige Miete verantwortlich (so ihr nicht einen anderslautenden Vertrag habt...))

    Hoffnung,


    nun mal keine Angst.


    1. Freundlich und höflich nachfragen kostet nichts. Das muss ja nicht in Streit ausarten. Stell ihm die Sache dar und bitte ihn, er solle sich die Sache doch einmal überlegen.
    Ein Anwalt ist kein Heiliger, kein Halbgott in schwarz...
    2. Du bist nichts besonderes für deinen Anwalt. Eine ganz normale Klientin. Er reisst sich kein Bein für Dich aus. Im Hauptsacheverfahren gibt es PKH. Für den verminderten Betrag macht er einen gewissen Einsatz, fertig ist. ABER: Familiensache ist auch kein Ding, wo juristisch große Dinge gemacht werden können. Da hält der Anwalt kein Plädoyer und plötzlich bricht wer zusammen und bekennt sich schuldig... Das ist alles 08/15. Die Hauptlast trägt der Richter, der im Streitfall zwischen eigentlich zwei vernünftig erscheinenden Leuten eine Entscheidung treffen muss. Das Hauptanliegen ist, den wahren Wunsch, das eigentliche Bedürfnis des Kindes zu erkennen. Der Richter hat keine Lust auf das Gesülze des Anwalts. Und ist froh, wenn die die Klappe halten. Er wird sich kein Bein für Dich ausreißen, aber auch keinen Mist bauen absichtlich... Denn
    3. Kein Anwalt verliert gern. Du wirst kein Stammkunde bei ihm werden. Neue Kunden bekommt er über Mund-zu-Mund-Propaganda. Keiner wird da sagen: "Ich habe den Prozess mit Pauken und Trompeten verloren. Aber der Anwalt war supi... geh zu dem..."
    Dein Anwalt hat ein gehobenes Interesse, den Fall zu gewinnen...


    4. Ja, das Töchterlein lernt. Lernt, wie die Eltern zerren - und versucht sich freizuschwimmen. Ich vermute mal, sie wird ihr Wünschen und Wollen frei(er) aussprechen können. Ihr Wünschen an diesem Tag. Das ist das Leid. Kids in dem Alter haben keine Vorstellung von Langfristigkeit. So gesehen sind Sorgerechtsentscheidungen immer Momentaufnahmen. (Ich hab von einem Fall glaubhaft bereichtet bekommen, da hat ein Neunjähriger beim Verfahrenspfleger und beim Gutachter und beim Richter gesagt: "Ich möchte bei der Mama leben." Alles war klar. Und dann sprach der Richter das Urteil und verkündete in Anwesenheit des Knaben, dass er zur Mutter käme. Da unterbrach der Knabe freudestrahlend und sagte: "Und morgen dann aber will ich gern beim Papa wohnen."
    Der Richter hat die Beweisaufnahme wieder aufgenommen... )
    Bei diesen Momentaufnahmen will der Richter die Entscheidung treffen und sich auf keinen Fall von einem Schwarzrock das Ohr ablabern lassen...


    5. Andersherum wird ein Schuh draus. Reklamierst Du beim Anwalt, weiß er, dass Du nicht ehrfurchtsvoll alles abnickst. Wenn er schlechte Arbeit leisten würde, kommst Du und reisst ihm die Ohren ab. Darauf hat er sicherlich keine Lust ...

    Da sind einige Sachen recht verquer.
    Eine Chance auf Kindergeld hast Du definitiv nicht gehabt. Da beisst die Maus den Faden nicht ab.


    Auf der anderen Seite hast Du ihm natürlich alle Behördenschreiben, die kamen gezeigt und um Rat gebeten. Und eine Vollmacht unterschrieben. Das ist der Auftrag.


    Egal, was kann man tun: 1. Erstaunen äußern über die Höhe der Rechnung. Und dann mit ihm 2. verhandeln. Da gibt es schon Spielraum. Er wird sich zwar zuerst auf die "Sätze" berufen, nach denen abgerechnet wird. Aber er muss wahrhaftig nicht jeden Fall abrechnen, sondern könnte das sehr gut als einen Vorgang ansetzen. Und dann gibt es nur eine Rechnung mit einem Posten und nicht dreien. Geh da mal mutig und taff voran. Und 3. sei froh, Du hast gelernt.
    Wenn es später um Unterhalt und Vermögensausgleich geht, können nochmals riesige Summen auf einen zukommen.

    Es gibt Vor- oder Nachteile, wenn er nicht beim Standesamt als Vater geführt ist. Einziger Nachteil im Moment für Dich: Den Vaterschaftsnachweis kannst Du nicht über die Geburtsurkunde führen. Frage ist, ob Du ein Nachweisdokument in der Hand hast ...

    Wenn Du Deutschland verlässt, brauchst Du einen Kinderausweis. Wenn Du Schengenstaaten verlässt, unabdinglich einen maschinenlesbaren (in Druckzeiten in der Reisezeit werden immer wieder Notausweise ausgestellt, die nicht maschinenlesbar sind...)

    Huckla, das sind Deine Worte im Ausgangsthread:
    "ich bin Opfer einer befangenen und - bestenfalls - unbesonnenen
    Richterin des FamGerichts Pankow und des JA Prenzlauer Berg geworden - sie hat
    mir in skandalöser Weise meine Kinder weggenommen. Von verschiedenen Seiten
    habe ich gehört, dass das FamGerich Pankow, gelinde gesagt, ein Sauhaufen sein
    soll."
    Ich denke, da kannst Du Dich zehn Mal verwahren. So lange Du Dein Ursprungsposting nicht zurückziehst, wirst Du mit dieser Beurteilung leben müssen. Ggfls. sogar mit einem Verfahren, dass das Familiengericht Pankow gegen Dich einleitet. Ich denke aber, die haben ein dickes Fell.

    Wo und wie hat er denn die Vaterschaft anerkannt? Wenn er sie rechtskräftig anerkannt hat vor dem Standesamt, kannst Du Dir jederzeit gegen Gebühr (klar doch) eine Geburtsurkunde auf dem Standesamt holen, in der der Vater aufgeführt ist.

    Da verlangst Du aber was... Wir sind ja schon glücklich, wenn die Sätze Subjekt, Prädikat und Objekt haben, die Rechtschreibung sich dem Duden annähert, das Posting Absätze hat... Jetzt auch noch Abkürzungen ausschreiben, damit ich auch verstanden werde - das ist zuviel verlangt ;)

    Aus eigener, ähnlicher bitterer Erfahrung sag ich einfach: Ja, es ist gut, wenn es hier zu einer Unterbrechung des Kontakts kommt.
    Das ist die einzige Chance *irgendwann* zwischen Kind und Vater es zu einem Neuanfang kommen zu lassen. Wenn beide etwas älter, etwas reifer, etwas besonnener sind. Leider klappt das nur manchmal. Aber so, so ist es Chaos und wird vom Kind immer stärker auch als Chaos empfunden.


    Sei dankbar, dass das Gericht dies heute deutlich erkennen konnte. So kann es auch zu einer deutlichen, eindeutigen Entscheidung kommen...


    Und die Extremposition des Vaters hat auch einen Vorteil. Wenn er die in Zukunft verlassen sollte, dann ist auch das deutlich für jeden erkennbar.

    @twojunikidzz: Wenn das JA ein grundsätzliches Gewaltpotential bei der neuen Partnerin Deines Ex sehen würde, dann wäre auch das andere Kind in Obhut genommen worden. D.h. andersherum, das JA sieht durch Gutachten abgesichert, dass keine überdurchschnittliche Gefahr für das im Verbleib der Mutter gebliebene Kind vorhanden ist. Damit kannst Du also bezüglich Deiner Kids nicht argumentieren. Letztlich bleibt nur das Gespräch als gangbarer, pragmatischer Weg.

    Für deine Tochter wird das wie ein Neuanfang sein. Das ist unwahrscheinlich erleichternd und befreiend. Den sie selbst fühlt sich ja auch nicht wohl - und hat trotz ihrer Bemühungen das Ding nicht zum Guten gewendet bekommen. Ich habe in vergleichbarer Situation und Alter einen Knaben gehabt, der geschlage sechs Monate mit Freude zur Schule gegangen ist - das war in der alten wie neuen Klasse wahrscheinlich der einzige...


    Und ja - die Schulen sind beweglicher geworden. Weil niemand Spaß an den Problemfällen hat in der alten Schule. Weil die aufnehmenden Schulen gelernt haben, es kommen meist keine "Problemfälle", sondern hochmotivierte Kids, die "jetzt" was reißen wollen. Und: Neue Schüler wirbeln immer (im positiven Sinn) das alte Klassengefüge durcheinander. Und das ist nur gut ...
    Ich habe damals mit meinem Knaben die Gunst der Stunde genutzt und viel geredet. Mir seine Ziele erklären lassen. Absprachen getroffen. Vereinbarungen ausgehandelt. Das Eisen war heiß, es konnte geschmiedet werden ...