Beiträge von Volleybap

    Jeder wählt sich seine Regierung selbst. Und auch seinen Finanzminister. ...


    AEs haben keine Lobby. Dafür wird heftig um die Anerkennung von Regenbogenfamilien gestritten. ...


    Steuerklasse 2 bringt etwas, wenn man hochverdienend ist und zB das Kindergeld nicht direkt bezahlt wird, sondern über die Steuer abgerechnet wird. Dann ist der Cut zwischen Steuerklasse 1 und 2 doch ganz ansehnlich. Zusätzlich darf man ja dann noch Dinge in Abzug bringen wie Kinderbetreuung usw. Prima ...

    Vor Gericht wirst Du "im Normalfall" erzielen können:


    alle 14 Tage ein Wochenende Umgang. Bringen und Holen wird von der Mutter gemacht werden müssen, da sie weggezogen ist.
    Dies ist ein durchschnittlicher Erfahrungswert bei juristischer Auseinandersetzung.


    Meine Empfehlung: Das JA schriftlich um Vermittlung bitten. Dort Deinen Vorschlag unterbreiten mit Terminsetzung einer Antwort (14 Tage, da eilig zum Kindswohl...). Damit bekommst Du sowohl vom JA als auch von der Mutter eine schriftliche Rückmeldung (Telefonkonferenz und Deine Eindrücke des Gesprächs sind klasse - ABER Du hast nichts in der Hand, wenn es hart auf hart kommt. Da hast Du im Zweifelsfall JA und Mutter falsch verstanden ...). Bitte auch freundlich um einen Gegenvorschlag... Dann wird es sehr spannend, ob jemand schriftlich macht: Ach, ich will ja gar keinen Kontakt ...

    Vor Gericht wirst Du "im Normalfall" erzielen können:


    alle 14 Tage ein Wochenende Umgang. Bringen und Holen wird von der Mutter gemacht werden müssen, da sie weggezogen ist.
    Dies ist ein durchschnittlicher Erfahrungswert bei juristischer Auseinandersetzung.


    Meine Empfehlung: Das JA schriftlich um Vermittlung bitten. Dort Deinen Vorschlag unterbreiten mit Terminsetzung einer Antwort (14 Tage, da eilig zum Kindswohl...). Damit bekommst Du sowohl vom JA als auch von der Mutter eine schriftliche Rückmeldung (Telefonkonferenz und Deine Eindrücke des Gesprächs sind klasse - ABER Du hast nichts in der Hand, wenn es hart auf hart kommt. Da hast Du im Zweifelsfall JA und Mutter falsch verstanden ...). Bitte auch freundlich um einen Gegenvorschlag... Dann wird es sehr spannend, ob jemand schriftlich macht: Ach, ich will ja gar keinen Kontakt ...

    Manche 15-Jährige können schon ganz gut über einen 21-tägigen Zeitraum den "Laden" selbst schmeißen. Sollte dies nicht der Fall sein, ist das Jugendamt schon der richtige Ansprechpartner. Weil Haushalt aufgelöst ist, kann/muss das JA in ein Betreutes Wohnen vermitteln. (Stichwort ist: "Der Haushalt ist aufgelöst..."
    Der Knackpunkt ist einzig, wer die Kosten übernimmt: Das Jugendamt oder die Krankenkasse. Einer von beiden ist dran, wenn Du nicht leistungsfähig bist.

    Unterlagen von Verträgen, Konten, Versicherungen usw. solltest Du Dir dringend zumindest in Kopie sichern.


    Geht der kampf um die Kinder bzw. die Erziehungsfähigkeit los, sind es oft kleine Dinge, die den letztlichen Ausschlag geben. Zum Beispiel hoher Alkoholkonsum oder aber das Erzeugen von übelster Negativatmosphäre, indem man ständig stasimäßig dem anderen hinterherschnüffelt... Es kommt also immer drauf an, wie man Dinge benutzt.... * by the way: Warum machst Du Dich für die Küche verantwortlich? Das Zeugs steht da, weil er nicht aufräumt ... *



    Aber eigentlich: Macht Euch nicht auf diese Art und Weise gegenseitig fertig. Das bringt nichts, außer tierischem Stress. Frag noch einmal nach wg. der Mediation. Ob er schon wen gefunden hat oder ob Du mal suchen sollst. Vielleicht schlägst du ihm drei vor zur Auswahl... Ihr müsst raus aus dieser Situation, es ist für Euch, vor allem die Kinder nur noch Horrorladen.

    Wenn Du bereits ein Urteil hast und es ist rechtskräftig, dann solltest Du das Geld über den Gerichtsvollzieher holen. Ist das urteilnicht rechtskräftig, braucht der Ex derzeit keinen Pfennig zahlen, bis das Urteil rechtskräftig ist. Dann muss er aber, je nach Urteil, nachzahlen. Alles hängt also von der Formulierung im ersten Urteil ab. Bedeutet: Du musst es kurzfristig mit deiner Anwältin durchsprechen.

    Bei Deinem Gerichtsverfahren geht es meines Wissens doch um das Sorgerecht.
    Fehlende Unterhaltszahlungen sind da normalerweise nicht Gegenstand der Verhandlung (kommt auf die Klageschrift an, was alles drin steht ... nur das ist Gegenstand des Verfahrens) . Dafür müsstest Du eine eigene Klage einreichen.
    Sprech mit Deiner Anwältin. Die Klage aus taktischen Gründen kurzfristig einzureichen, wäre vielleicht günstig...

    Hallo
    Du erhälst noch Unterhaltsvorschuß bis du und dein LG Heiratet.


    Lg


    Nein, auch bei Lebensgemeinschaft wird nicht mehr gezahlt.
    Allerdings wird Euer gemeinsames Einkommen zusammengerechnet. Wenn das für die Personen im Haushalt unter den Richtsätzen liegt, kann über Wohngeld und/oder ALG/Sozialhilfe aufgestockt werden. Du bekommst also bei Bedürftigkeit Geld.


    Den KV solltest und kannst Du alle zwei Jahre auf seine Einkommensverhältnisse überprüfen lassen.

    Das hat Dein Freund bereits schriftlich bekommen. Sobald er leistungsfähig ist (zB wenn die Kinder über 18 und ausgebildet sind), muss er den aufgelaufenen Unterhaltsrückstand an den Staat zurückzahlen.

    Es gibt keinen Grund für Dich, die Zwangsvollstreckung auszusetzen.
    Wenn ich es recht verstehe, seid Ihr verheiratet (gewesen), das Kind ist acht Jahre alt. Damit lässt im Normalfall ein Richter nicht mal mehr einen Vaterschaftstest zu.
    Rat ist: Zwangsvollstreckung weiter betreiben. In zwei bis drei Wochen RA mitteilen, für Vaterschaftstest gäbe es keinen Grund.

    Du machst das schon richtig. Mein Posting soll(te) Dich nur bestätigen. Leider klappt Erziehung nicht mehr so kurzfristig wie bei den Zwergen - sofortige Einsicht. Sondern man braucht den langen, langen Atem. Wichtig war und ist, dass Du nicht aufgibst, nicht nachlässt und ggfls. 1000mal dasselbe sagt - nur in anderen Worten und Verpackungen. (Nach gut vier Jahren habe ich bei meinem Großen langsam den Eindruck, ein bisschen was bleibt tatsächlich hängen, er wird wieder zurechnungsfähig...)

    Bei Lügen muss man die Kids deutlich abwatschen: "Erzähl nichts. Es ist eindeutig. So Storys kannst Du in Deiner Clique erzählen. ICH bin nicht doof! Auf so einer Basis - keine Gesprächsmöglichkeit. - Also weiter da, wo ich war. Deine Lüge lassen wir außen vor, diesmal... (weiter im Text)..."
    Lüge ist doof, weil sie das trainieren und ab einer gewissen Zeit es so gut können, dass man keine Chance mehr hat, Lügen zu entlarven. Und dann wird es richtig schwer.

    Zuerst einmal: Das passiert oft und "in den besten Familien". Auch die Polizei hat damit Erfahrung und macht deshalb großes Kino. Was auch gut ist.
    Ich habe - mehr oder weniger erfolgreich in ähnlicher Situation - eine mittelschwere Sanktion verhängt nach Gespräch mit allen Beteiligten. Die wurden dazugeladen...
    Gleichzeitig wurde eine schwerere Sanktion angedroht für den Wiederholungsfall. Der ist eingetreten, Knabe hat schwer gelitten, aber dann gelernt ... Es wurde besser.


    Wichtig ist, Grenzen zu setzen. Auch wenn man weiß, sie werden vermutlich nicht eingehalten. Sie helfen aber den Kids, nicht noch weiter wegzugehen...


    Schön war es immer, sich auf Recht und Ordnung zurückziehen zu können: "Laut Gesetz darfst Du nicht. Tust Du trotzdem, wirst Du a) erwischt b) ich bin dran, was ich c) nicht will. Also: Tue es nicht, sonst Konsequenz.
    Da war ich nicht der Böse ... jedenfalls nicht so sehr.
    Problem bei AEs ist: Ich habe keinen Partner, der entweder die Rolle des Bösen oder die Rolle des Versöhnlichen spielt. Eigentlich brauchen das Kids. So muss ich mich durchlavieren...

    Ansprechpartner ist nicht der Anwalt, sondern der Notar. Nur beim Notar können rechtsgültige Verträge und Zusatzerklärungen abgegeben werden. Zum Beispiel halt, dass der leibliche Vater bis zum 18. Lebensjahr ein Kontaktrecht/Besuchsrecht für das Kind hat. Der Anewalt könnte nur einen Vertrag formulieren, mit dem Ihr dann zum Notar müsst ...


    Im Rahmen der Adoptionsvereinbarung müsste das sogar mit einem einzigen Kostensatz möglich sein. Es ist halt eine zusätzliche, ergänzende Bedingung.
    Und der Notar weiß auch, ob sie rechtlich möglich ist oder ob man es als "Absichtserklärung" formuliert: "Beide Parteien wünschen ..."

    Vieleicht, vielleicht ... solltest Du Dir im Moment einfach einmal KEINE Gedanken machen. Sondern einfach nur (er)leben, was passiert. Hauptdarsteller sind Deine Tochter und Dein Ex. Du bist im Moment nicht diejenige, die den Gang der Dinge bestimmen soll oder bestimmen kann.
    Bleibe in der wohlwollenden Beobachterrolle, was Deine Tochter angeht. Lass in Bezug auf den Kindsvater gewisse Schmetterlinge ruhig im Bauch herumflattern, geh aber nicht vorwärts, sondern warte ab. In zwei oder drei Monaten sieht die Situation anders aus und Du hast mehr "Daten", die Du in Deine Überlegungen mit einbeziehen kannst. Bis dahin freu Dich einfach an dem Schönen an der unerwarteten Situation.

    Ist die Prozesskostenhilfe Deiner Frau voll zugesagt oder mit Rückerstattungsklausel? Bei Letzterem wird irgendwann eine Rückforderung kommen.


    Ansonsten: Wenn die neu wachsende Liebe finanziell gegengerechnet wird, dann ist da irgendwo der Tod im Topf. Allein, dass Du Dich mit der gestellten Frage beschäftigst, zeigt, dass Du ganz tief in Dir drin nicht glücklich bist über die eventuelle Rückkehr. Oder erhebliche Angst hast, es könne schief gehen. Greifbar ist es nicht, darum suchst Du jetzt nach konkreten "Daten und Fakten", die Dir bei Deiner Entscheidung helfen können...