:tuschel Dann guck Dir das doch mal auf dem Papier an und krame Dir eine Kopie des letzten Einkommensteuerbescheids raus. Den solltest Du im Koffer haben. Du wirst ihn brauchen. :tuschel
Beiträge von Volleybap
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Wenn diese Vereinbarung nur zwischen den Eltern getroffen wurde und nichts Schriftliches besteht, habt Ihr ein Problem. Die normale Regelung ist nämlich so, wie babbedeckel es beschreibt.
Das Fahren/Bringen ist ja eigentlich Pillepalle. Das grundsätzliche Problem ist schwieriger. Denkt Ihr laut oder leise darüber nach, die Kinder zu Euch zu holen? Oder das Jugendamt? Oder könnte die Mutter diese Angst haben?
In der Praxis würde ich über diese Sache jetzt nur lachen. Sie kostet letztlich kaum etwas. Kaum etwas an Nerven, kaum etwas an Geld. Es ist einzig eine Machtdemo der Mutter. Spontan. Eine Gefühlsblase (sonst hätte sie zumindest den Text ausgedruckt gehabt ...) Wenn Ihr die Sache nicht hochhängt, verpufft sie einfach ...
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Darum habe ich in diesem besonderen Fall nicht nur den Titel angegeben, sondern ihn verlinkt. Gerade wg. dem äußerst bescheidenen Kinski-Machwerk...
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Schade. Dann musst Du da vielleicht, nein sicher ran. Und den Spagat zwischen "der Mama" und dem burschikoseren Teil der Welt geben... Aber auch das geht... Es sind auch keine langen Gespräche. Nach zwei drei Sätzen sind Jungs in dem Alter "bedient".
Nicht schlecht ist es, ihm mal ein Buch unterzujubeln. Den deutschen Jugendbuchpreis hat So wild nach Deinem Erdbeermund bekommen. Als Elternteil fällt man erst einmal vor Schreck auf den Rücken. Aber es ist seriöser als Bravo, trotz allem mit einer bewahrenden Ethik ausgestattet - und es lesen nachweislich Jungs. Immer wieder...
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Ein Thema irritiert mich zur Zeit allerdings etwas: Sei übernachtet ab und an bei ihrem Freund, den sie seit der Grundschule kennt. Ich gehe davon aus, dass sie einfach nur gute Freunde sind. Einige meiner Bekannten, haben da mittlerweile erfolgreich Zweifel bei mir gesät.LG traumauge
Passieren wird derzeit nichts. ABER das Umfeld beginnt zu reden, wie Du selbst feststellst. Zum Schutz Deiner Tochter sollte das Übernachten also mittelfristig anders geregelt werden. Weil die verletzenden Sprüche, die dann kommen können, Du bestimmt nicht über Deine Tochter hören willst.
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ich würde mir Rat holen, wohl erstmal beim Doc.
In dem Alter sollten Kinder ein Schamgefühl haben, sie vermeiden es ja im Prinzip sich so zu zeigen.
Bei deinem Sohn scheint diese Schamgrenze nicht da zu sein :frag
Ich stufe das als NICHT 'normal' ein, das ist aber nur mein Gefühl.Neuin, das ist kein medizinisches Problem, sondern ein völlig normales Ereignis.
Dein Zwölfjähriger ist, wie es derzeit sehr stark zu beobachten ist, körperlich bereits erheblich weiter als sein seelisches Wachstum.
Hätte er größere Brüder, wäre er nicht so bewahrt und behütet wie jetzt anscheinend. Sein Spielen und Handeln ist nicht unbedingt provozierend, sondern einfach das Ergebnis einer Überforderung mit den körperlichen Vorgängen. Das ist aber bei vielen Kids so. Die Pubertät setzt leider mittlerweile 1-2 Jahre früher ein als zu "unseren" Zeiten. Die Seele kommt einfach noch nicht nach.Das Schamgefühl Deines Großen solltest Du wecken. Allein schon deshalb, weil er sonst schnell in der Klasse oder im Umfeld zum Gespött werden könnte. Gibt es im Umfeld eine männliche Person, die "cool und taff" mit dem Thema umgehen kann? Das wäre sicherlich eine Hilfe. Es sollte wer sein, zu dem Dein Großer vertrauen hat, den er kennt, der auf einer Art "Kumpelebene" ist. Kein Arzt... Das hängt die Sache auf eine Ebene, die deinem Großen nicht guttäte ...
Kids reden in dem Alter in der Schule recht flockig-locker über das Thema. Sogar Jungs und Mädels zusammen. Wenn Du versuchst, da etwas entspannter drüber zu reden und ihn wohlwollend "anzuspitzen", dann könnte das eine Hilfe sein.
Wenn er also manipulierend auf der Wohnzimmer-Couch sitzt, dann sag ihm "nebenbei" und grinsend: "Übst Du für Deine Freundin?"
Oder. "Wenn Deine Freundin da ist, machst Du das aber besser nicht..."
Sprüche halt, die ihn in seiner beginnenden Männlichkeit stützen, aber auf der anderen Seite "erwischt" abkühlen lassen...
Er braucht jetzt einfach Zeit und Vorbild, sich auf seine neue Rolle einzustellen. Lass ihm die, aber lass ihn nicht alleine. -
Hallo Marie
(das "Pech" lasse ich mal weg. Denn Du hast ein Töchterlein. Da kann man nicht "Pechmarie heißen, oder?), hier im Forum wirst Du bestimmt einige Antworten auf Deine Fragen und Sorgen finden. Lies Dich mal durch. Und wenn dann konkret eine Frage übrigbleibt, dann stell die ganz schnell. Hier sind bestimmt viele User, die mit ihrer Erfahrung helfen können.
Also: :welcome im Forum! -
Habe gerade mit meiner Anwältin telefoniert
Kann die Scheidung nur vorantreiben, wenn er schriftlich auf sein Anteil an meiner Rente verzichtet :flenn
off topic:
:hae: Bist Du sicher, dass Du das richtig verstanden hast? (Aber das zu diskutieren Bedarf eines eigenen Freds...) -
Das Amt hat das ja gekündigt !
Das ist rechtlich, so wie ich die Intention des neue Gesetzes erklärt bekommen habe, nicht mehr möglich. Die KK muss nachgewiesen werden, wo die abgemeldeten Versicherten zukünftig versichert sind. Ohne diesen Nachweis darf die KK die Abmeldung nicht akzeptieren. Darauf würde ich mich der KK gegenüber berufen. Schriftlich. Die Zahlungen sind nicht Dein Bier. Da muss die KK mit der Behörde fingerhakeln.Dem Behördenvorgesetzten kannst Du sagen, es käme in der Presse sicher ganz cool: "Behörde meldet Versicherte ohne Information und ohne Rechtsgrundlage von der Krankenkasse ab. Eigenartige Gesetzesinterpretation widerspricht öffentlichen Statements der Merkel-Regierung."
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Vorgehen kannst Du folgendermaßen:
1. Schreiben an Ex: Nachweis Eurer Versicherung innerhalb von 5 Tagen liefern
Mit der Kopie zum Sachbearbeiter, dort hinterlegen und um sofortige Reaktion bitten. Argumentieren:
1. Ihr lebt in Trennung
2. Wo er lebt, ist Dir nur bedingt bekannt
3. Er hat die Versicherung gekündigt oder eine neue Versicherung abgeschlossen, ohne Dich davon in Kenntnis zu setzen. Dies allein zeigt, dass keine Kommunikation, keine Absprache möglich ist.
4. Scheidung ist bereits eingereicht.
5. Du bist bemüht, aber derzeit nachweislich nicht versichert und ob der Ex wieder neu versichert, steht in den Sternen. Da gesetzlich vorgeschrieben ist, dass versichert werden muss, sollen sie also die Versicherung beantragen. Sollte der Ex auch versichern, muss halt wieder abgemeldet werden. Den Zustand des Unversichertseins brauchst Du nicht zu dulden.(By the way. Es ist die Frage, ob die bisherige Versicherung die Kündigung hat annehmen dürfen, ohne dass der Nachweis der Nachversicherung geführt wurde. An dieser Strippe könntest Du ggfls. auch ziehen.)
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Einen Beratungsschein bekommst Du in den meisten Bundesländern beim Amtsgericht unter Nachweis Deiner finanziellen Bedürftigkeit (Familieneinkommen). Das Amtsgericht nimmt keinen Kontakt zu Deinem Ehemann dabei auf.
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Hab da auch mal ne Frage zu, hab diesen Beartungsschein vom Amtsgericht erhalten, war damit auch beim RA, bezahlte die 10 Euro und war mit dem aber gar nicht zufrieden, bin dann zu einer anderen RAin, hab dort auf eigene Kosten das Erstgespräch gehabt. Wie sieht es nun mit der Prozeßkostenhilfe aus, bekomm ich die trotzdem, obwohl ich die RAin gewechslet habe?
1. PKH bekommst Du unter Zuordnung eines Anwaltes. Normalerweise des Anwaltes, den Du beantragst. Ich vermute, Du hast noch keinen PKH-Antrag gestellt durch einen Deiner Anwälte. Damit kannst Du Dir (gewissermaßen) den Anwalt noch aussuchen. Den Antrag erstellt in der Praxis der von Dir ausgesuchte Anwalt mit dir zusammen.
2. @ all: Prozesskosten werden vom Gericht im Normalfall dem Prozessverlierer aufgebürdet. Bezieht man PKH und gewinnt den Prozess, kommen auch keine Nachforderungen in späterer Zeit. Der Prozessgegner muss alles zahlen.
Verliert man den Prozess, übernimmt die PKH die eigenen angefallenen Kosten, nicht jedoch die Kosten der Gegenseite. Die Anwaltskosten des Prozessgegeners muss man dann selbst tragen.
Oft allerdings teilen die Gerichte bei Familiensachen die Prozesskosten auf. Jeder muss seinen Teil tragen. Hat man PKH, zahlt letztlich alles der Staat.
Sehr selten - in Fällen, wo die Ehe (noch) besteht - kann ein Gericht hingehen und trotz "Sieg" dem Siegreichen die Kosten ans Bein binden, um die Staatskasse zu entlasten. Wird nur in einigen Gerichtsbezirken praktiziert.Wichtig also, mit dem Anwalt klären, wie hoch die Erfolgschancen der Klage sind und welche Kosten im schlimmsten falle auf einen zukommen können. Das hilft manchmal bei der Entscheidung darüber, ob man Klage einreicht oder nicht ...
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Mag mich auch nicht groß streiten, aber ich kenne es so, daß eine Quellenangabe genügt, damit nachzuvollziehen ist wo das Zitat oder Werk eben herkommt. Sicherlich ist es ein weites Thema und auch als Forenbetreiber ist man nicht scharf abgemahnt zu werden, verstehe ich natürlich, nur gibt es eben Möglichkeiten korrekt Dinge zu zitieren.
Wenn es um Querverlinkungen im allgemeinen geht, dann müßten so manch fremdverlinkte Smileys ebenfalls verboten werden, denn die Betreiber merken es sofort wenn da Traffic anfällt.
Siehe hier:
Gemäß § 63 des UrhG (Urheberrecht) ist jeder Verfasser von Beiträgen in Foren dazu verpflichtet, korrekte Quellenangaben vorzunehmen, für den Fall, dass man auf Texte oder Bilder aus dem Internet zurückgreift, deren Urheber man nicht ist!
(1) Wenn ein Werk oder ein Teil eines Werkes in den Fällen des § 45 Abs. 1, der §§ 45a bis 48, 50, 51, 58 und 59 vervielfältigt wird, ist stets die Quelle deutlich anzugeben. Das gleiche gilt in den Fällen des § 53 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 Nr. 1 für die Vervielfältigung eines Datenbankwerkes.
Quellenangabe aus http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/
Andi, dann musst du aber auch den Gesamtzusammenhang zitieren. Hier geht es um die Quellenangabe., die verpflichtend ist für jeden Fremdtext, den Du benutzt. Dein Text hatte WEDER eine Quellenangabe ("aus Internet" ist nun mal keine Quellenangabe) NOCH hast Du durch schriftliches Einverständnis des Urhebers nachgewiesen, über die Nutzungsrechte am Text zu Verfügung.
Also: Diese Quellenangabe ist sowieso verpflichtend. ZUSÄTZLICH musst Du das Nutzungsrecht für die urheberreechtlich geschützen Werke schriftlich vorliegen haben, so Du nicht unter die Ausnahmeregelung fällst (zB wissenschaftliche Arbeit oder Zitat im höchsten Allgemeininteresse. Im I-Net grundsätzlich so gut wie nie gegeben ...).
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Nur das diese herlichen Beistandschaften oft u gern überfordert sind, lange brauchen, wenn nicht gar ewig..u es letztendlich doch völlig Latte ist, ob es nun ein RA oder das JA fordert, nur das ein RA rechtlich deutlich mehr Wissen hat, als ein JA Sachbearbeiter, der i.d.R. eine Verwaltungsausbildung hat u das war`s ...
Eine Pflicht eine Beistandschaft der rechtsanwaltlichen Vertretung vorzuziehen gibt es nicht!Ein Ra erledigt auch alle Angelgenheiten in der Sache... :pfeif
Nach dem neuen Familienrecht achtet das große Familiengericht darauf, dass das Gericht nicht bei jeder Kleinigkeit angerufen wird, sondern zuerst der Weg über das Jugendamt genommen wird. Die Mitarbeiter dort sind kompetent, ausgebildet und erfahren. In Unterhaltsfragen sowie in Sorgerechtsfragen wird bei Klageeingang vom Großen Familiengericht beim JA um Stellungnahme gebeten. Den Weg über das JA zu wählen, ist der vom Gesetzgeber gewünschte Königsweg.
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In die normale Unterhaltsberechnung fließt mit ein, dass der Unterhaltspflichtige alle 14 Tage das/die Kinder zum Wochenende hat sowie hälftig in den Sommerferien. Eine juristische Grundlage für die Forderungen besteht also nicht, eine ethisch-moralische sowieso nicht.
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Tilla,Du kannst und brauchst nicht die Welt des Vaters retten. Es ist so, wie es ist.Er hat alle genervt, jetzt muss er mit den Konsequenzen leben.
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Maikind,
die schriftliche Beauftragung an den Gutachter müsste Dir bzw. Deiner Anwältin vorliegen. Lies das nach.
Wie der Gutachter jetzt arbeitet, ist ihm überlassen. Kennt Dein Anwalt den Gutachter?
Ein Gespräch beim JA ist seltsam. Ich weiß jetzt nicht, was das soll. Aber im Gerichtsentscheid müsste einfach das Entscheidende stehen ... -
.Ok, dann ist es also falsch, den bisherigen Umgang auszuweiten auf z.B. eine wöchentliche Übernachtung und z.B. Weihnachten eine Woche am Stück beim Papa, ist natürlich sehr gegen das Kindeswohl und rechtlich schonmal total daneben. Alles klar. Liest du eigentlich auch was andere schreiben? Oder nur das, was andere daraus interpretiert haben?
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Sag mir mal konkret, was ist an meiner Meinung falsch, daß der Umgang vor dem Urlaub (der ja erst nächstes jahr ist) ausgeweitet werden soll und die Kinder vorher ne Woche am Stück bei ihm sein sollten, weils einfach für die Kinder besser wäre? Nur weil der vater bisher dort egwohnt hat, ist es für die Kinder doch eine Umstellung nun ihn in seinem (von der Mutter unabhängigem) Zuhause zu ebsuchen und bei ihm zu schlafen, es entwickelt sich doch ein ganz anderes Abendritual usw., wenn das vor dem urlaub alles intensiviert wird, kann es doch nur förderlich sein, so daß der Urlaub kein Reinfall wird!Ganz einfach. Du unterstellst einem erwachsenen Menschen und über Jahre praktizierendem Vater, solche Pillepallekleinigkeiten nicht zu bewältigen. Dieselben Probleme hat die Mutter auch zu bewältigen: Ein Leben nach dem Auszug des Vaters zu gestalten. Mit haargenau denselben Problemen.
Ich gehe mal davon aus, dass 90 Prozent aller Menschen sich einen Partner aussuchen, der ein übliches Mindestmaß an Intelligenz, an Empathie seinen Kindern gegenüber hat. Das macht nicht auf einmal BUFF nach einer Trennung und verschwindet im Orkus, diese Dinge sind auch weiter da.
In Bezug auf den eigenen Ex-Partner ist klar, dass da Emotionen mitspielen, vieles hochkocht. Nichts dagegen zu sagen. Es lässt sich kaum anders bewältigen. Wenn aber dann Dritte hingehen und die ExPartner auf das Dorftrottelniveau runterschrauben, Ängste bestätigen, den Trennungsriss mit Gemütsruhe weiter erweitern, dann finde ich das gar nicht mehr lustig. Vor allem nicht für die Kinder.Dieser Vater wird den Urlaub genauso gut oder schrecklich gestalten, wie er es vor einem Jahr - dann aber mit der Mutter zusammen noch - getan hätte. Nicht mehr. Nicht weniger.
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Der Vater ist im September 2009! ausgezogen. Er hat vorher seit der Geburt mit den Kindern unter einem Dach gewohnt. Drei bzw. sechs Jahre lang.
Das ist ja wohl hanebüchen, jetzt zu argumentieren, die Kinder müssten an ihren Vater gewöhnt werden und ihm anbefehlen, er solle mal häuslichen Umgang mit den Kids einüben. :kopf -
Ja, dann bist Du egoistisch. Denn Deine Verweigerungsgründe sind entweder ein Eingriff in seine Privatsphäre (solange er seinen finanziellen Verpflichtungen Dir/Euch gegenüber nachkommt, geht Dich der rest nichts mehr an)
oder paarebenenbezogen: Du kennst die Frau nicht. Ihre Aussagen werden wahrscheinlich über die Kinder kolportiert, was immer problematisch ist
oder beruhen auf privaten Ängsten. Der Vater hat die Kids seit 3 bzw. 6 Jahren mit großgezogen. Was sollte passieren, was nicht jedem normalen Vater im Familienurlaub auch passieren könnte?
oder Du machst Dir seine möglichen Probleme zueigen: Kinderbespaßung im Urlaub, Nörgelei der älteren Kinder - das ist nicht Dein Bier, sondern seines ...Lach. Also, versuche das mal zu trennen. Und freu Dich darüber, dass er die Kids mitnehmen will. Das ist ein gutes Kümmerzeichen.