Beiträge von Volleybap

    Natürlich werden bei einer kantigen Entscheidung die Lebensumstände der sich streitenden Elternteile berücksichtigt. Hat hier der Kindsvater die Möglichkeit der Betreuung auch mit der Lebenspartnerin begründet, dann mag eine Hochzeit - und damit Verfestigung der Beziehung - schon ein paar Punkte bringen. Frage ist jedoch, wie der Kindsvater dies zum derzeitigen Zeitpunkt sinnstiftend noch in die Verhandlung mit einbringen will. M.W. geht es ja nur noch um die Verkündigung des Urteils...


    Zusätzlich müsste im Gutachten, durch die Richterbefragung geklärt werden, ob und welches Verhältnis denn zur neuen Lebenspartnerin des Kindsvaters besteht. Die neue Situation könnte ja auch gegenteilige Auswirkungen haben ... Gib die Info Deinem Anwalt, damit der im Falle eines Falles gleich einen Pflock einhauen kann: "Die neue Lebenskonstellation des Kindsvaters macht es der Tochter nicht einfacher, beim Vater zu leben ..."

    Bin ich als Freund" aktiv, dann bin ich für den anderen da, höre zu. Unterstütze ihn. Bin präsent. Schlage bei ihm auf an diesen bescheidenen Abenden, wo man nichts mehr will und kann. Es geht nie um Recht oder Unrecht. (oder nur am Rande...). Und wir versuchen, gemeinsam aus dem Schlamassel zu kommen.


    Bin ich ein "Bekannter", dann höre ich zu,. Nicke freundlich. Beziehe keine Stellung.
    Ich habe nach der Trennung gewusst, wer Freund und wer Bekannter war. Vorher nicht so richtig...


    1/3 des Freundeskreises ist zu meiner Ex gestanden. 1/3 zu mir. Und 1/3 hat sich zurückgezogen ...

    Ich bin ja absolut unschuldig am Scheitern meiner Ehe...
    Darum kann ich ja brav erzählen, was meine Ex für Fehler gemacht hat...


    Irgendwann hat sie ein Problem erkannt. Damit hat sie sich beschäftigt. Rumgehirnt. Sich mit auseinander gesetzt. Alles (oder ziemlich viel) durchdacht. Eine Lösungsmöglichkeit gefunden. Bis dahin konnten Monate vergangen sein. Dann hat sie mich angesprochen. "Hier ist ein Problem."
    Mir war es, Gimpel der ich bin, gar nicht aufgefallen. Jetzt wurde es mir serviert. Mit einer fertigen Lösung, zu der ich Ja und Amen sagen konnte - sonst nichts. Natürlich durfte ich argumentieren. Aber das wurde mit Gegenargumenten gleich wieder auf Linie gebracht.


    Will sagen: Wir haben es damals versäumt, auf Augenhöhe und gemeinsam Dinge anzugehen. Folge war: Ich habe, um es mir leichter zu machen, Dinge einfach abgenickt. Gebucht unter: Ist zwar Mist für Dich, aber ich ertrag das jetzt mal.
    Im Laufe der Zeit wurde das dann einfach zuviel "ertragen". Der Partner machte mir Mühe, keine Freude. Und die letztlich ungelösten, ruhig kleineren Probleme haben sich zu einem großen Knäuel verbunden. Man konnte nichts auflösen. Zog man an einem Faden, verknoteten die anderen sich.


    Ich vermute, ich war ganz ähnlich drauf. Heute würde ich versuchen, den Partner sehr früh an meiner Fragestellung, am ersten Erkennen des "Problems" teilhaben zu lassen. Und ich würde versuchen, in den Schuhen des Partners zu wandern, zu gehen: Warum macht er es so, wie er es macht? Warum ist das, was er tut, "gut für ihn" (und vielleicht schlecht(er) für mich)?
    Und ihn bitte ich, in meine Schuhe zu steigen. Problemlösung im Vorfeld und gemeinsam. Und nie wieder der Ansatz: Ich habe ein Problem mit Dir! Sondern: Wir haben ein Problem mit uns. Was kann ich tun, damit es Dich nicht so drückt?

    Für deinen Sohn schreibst Du den Brief nicht. Der wird und muss mit seinem Vater und dessen Beziehungen allein zurecht kommen. Da bist Du die schlechteste Helferin, die es auf der Welt nur geben kann in der jetzigen Situation. Du musst und wirst damit leben können in einiger Zeit, dass der vater des kindes einen anderen lebensstil hat und eine andere Art, mit dem Kind umzugehen. Das schließt auch seine Lebensgefährtin ein.
    Sprich: Ein Kuss ist nicht verwerflich oder jugendgefährdend. Es wird sich einspielen, was Sohn und Vater für Zugänge und Rituale entwickeln.


    Nein, was in Deinem Posting mitschwingt, ist noch ziemlich viel Beziehungsstress zum Ex. Dich nervt, wenn er sich nach seinem Sohn erkundigt, wie Du schreibst. Dich beschäftigt, ob seine Beziehungen Bestand haben werden oder nicht. Dich nervt, wenn dort Beziehung zum Kind anders aufgebaut wird. Das ist nun ganz normal, aber es macht Dir einen Knoten in die Seele, wo keiner zu sein braucht. Versuch, aus dieser Ecke rauszukommen und Dir wird Dein Leben leichter fallen. (Ich habs selbst hinter mir ... es hat verflixt lang gebraucht)

    Ich zitiere mich selbst...


    So, und diese Phase startet bei Deinem langsam. Er arbeitet sich da quasi rein und verbessert von Tag zu Tag seine pubertierende Persönlichkeitsstruktur. Rat gibt es keinen. Was Du machst, ist eh falsch. Tricks funktionieren jeweils nur einmal.




    Pubertät dauert, bis die Teens erwachsen sind. Wann warst Du erwachsen? Dann leg bei Jungs noch ein bisschen drauf.
    Einziger Trost. Dein Dasein wird jetzt bunt, wild, voll prallen Lebens...


    Deswegen sagte ich ja, dass steuerrechtlich niemand dazu gezwungen werden kann!

    Das hat das Oberfinanzgericht in Hessen 2004 anders entschieden und mit dem Urteil in der Hand hat mir das hiesige Fin-Amt ausgesprochen nahegelegt, gegen die erzwungene gemeinsame Veranlagung mit meiner Ex nicht zu klagen. Die Aussichten seien in den ersten Instanzen in Hessen gleich Null. Gesucht wird noch immer ein Opfer, das mit der Sache bis vors Verfassungsgericht zieht.

    Du beantragst es in der Einkommensteuererklärung 2009. Deine Unterschrift darunter ist eine juristische Erklärung dazu, dass Du wahrheitsgemäße Angaben gemacht hast. Verstöße können bestraft werden. Die Einkommensteuererklärung wird mit der des unterhaltspflichtigen Elternteils abgeglichen. Will der den halben Freibetrag, muss er die Unterhaltszahlung nachweisen. Hat er ihn bereits beantragt, zahlt aber nicht, steht er im Senkel ...

    Fürs neue Jahr kein Problem. Fürs laufende Jahr gelten noch die alten Steuerklassen. Er hat ein Recht darauf, noch in drei geführt zu werden (was nicht geht, wenn Du zwei bist ...), finanzrechtlich gesehen. Allerdings kannst Du zivilrechtlich den finanziellen Ausgleich einfordern. Ziemlich bescheuerte Kiste jeweils. :tuschel wichtig ist, auf welches Konto die Einkommensteuerrückzahlung 2009 läuft... :tuschel

    Sehr schön. Nun geh aber langsam vorwärts. Ohne Forderungen, die die Mutter erschrecken. Dein Sohn wird schon genug Druck machen. Ihm signalisiere vorsichtig die Bereitschaft, von Deiner seite übernachten zu dürfen. Lass doch jetzt ruhig die nächsten Termine ins Land gehen. Danach kannst Du mit "Belegen" sagen: Für Sohn alles bestens... Probieren wir es mal mit Übernachtung ...


    Ihr Eltern braucht Zeit, das Vertrauensverhältnis wieder zueinander aufzubauen. Du hast eine gute Basis gelegt...

    Aktuell vom 17.9. 09 ein zur Veröffnetlichung freigegebener Text des Müttergenesungswerkes zu Mutter-Kind-Kuren. Mit Kontaktadresse, wo man sich bei Ablehnung einer Kur um Hilfe bittend hinwenden kann. Jeder Vierte wird beim Erstantrag abgelehnt. Da ist die Chance groß, betroffen zu sein. Widerspruch ist in rund fünfzig Prozent erfolgreich. Also nicht aufgeben, auf sein Recht pochen, gründlich arbeiten bei der Beantragung...



    Ablehnungen bei Mütter- und Mutter-Kind-Kuren steigen wieder
    Berlin, 17. September 2009. Neueste Zahlen des Deutschen Müttergenesungswerkes
    (MGW) zeigen: Im ersten Halbjahr 2009 stieg die Zahl der Ablehnungen bei Mütter- und
    Mutter-Kind-Kurmaßnahmen durch die Krankenkassen bundesweit im Vergleich zum
    gleichen Zeitraum des Vorjahres um deutliche 4% auf 29%. Die Anzahl der Anträge blieb
    hingegen annähernd stabil. Damit sank die Zahl der Frauen, die ihr gesetzlich
    garantiertes Recht auf eine Mütter- oder Mutter-Kindmaßnahme wahrnehmen konnten
    im Müttergenesungswerk um 1.300 auf knapp 21.000 Mütter.


    „Nach der Stabilisierung der Gesundheitsmaßnahmen für Mütter durch die gesetzlichen
    Änderungen mit der Gesundheitsreform von 2007 gibt es nun schon wieder einen ersten
    Rückgang, das ist nicht hinnehmbar“, kritisiert Anne Schilling, Geschäftsführerin des
    Müttergenesungswerkes heute bei der Bekanntgabe der Daten in Berlin. „Unsere neue
    Statistik spiegelt die vor wenigen Tagen veröffentlichte Ausgabenstatistik der
    Gesetzlichen Krankenversicherung, die im 1. Halbjahr 2009 ein Rückgang der Ausgaben
    für Müttergenesungsmaßnahmen von 2,6% feststellt.“


    In der Statistik des Müttergenesungswerkes, die bei den Beratungsstellen der
    Wohlfahrtsverbände im Verbund des Müttergenesungswerkes regelmäßig erhoben wird,
    wurden rund 24.000 Anträge von Müttern ausgewertet. Sie erlaubt auch einen Blick auf
    Ablehnungszahlen einzelner Krankenkassen. Die Ablehnungen von Anträgen sind
    praktisch bei allen Kassen gestiegen. Nach wie vor ist die Begründung, dass ambulante
    Maßnahmen nicht ausgeschöpft sind, mit 39% der häufigste Ablehnungsgrund – obwohl
    dies gesetzlich explizit nicht für mütterspezifische Maßnahmen nach §§ 24 und 41 SGB
    V gilt. Sprunghaft angestiegen sind aber auch die „sonstigen“ Gründe mit 35%, hinter
    denen sich immer neue Varianten von „ambulant vor stationär“ verbergen.
    „Wieder einmal wird die Gesundheit von Müttern als Variable für Einsparmöglichkeiten
    benutzt, obwohl die Bedarfslage in Deutschland riesig ist, wie die IfeS-Studie des
    BMFSFJ ergeben hat. Wir fordern die Krankenkassen zu konstruktivem Handeln im
    Sinne des Gesetzgebers auf und natürlich zum Wohle ihrer versicherten Mütter“,
    verlangt Anne Schilling in Berlin.


    Von Ablehnung betroffene Frauen sollten mit Hilfe einer örtlichen Beratungsstelle beim
    Müttergenesungswerk Widerspruch einlegen. Die Hälfte aller Widersprüche ist
    erfolgreich. Die Beratungsstelle in Wohnortnähe ist zu ermitteln durch die Online-
    Beratungsstellensuche auf http://www.muettergenesungswerk.de oder per Kurtelefon:
    030/330029-29


    Das vollständige Zahlenwerk finden Sie unter http://www.muettergenesungswerk.de /
    Fachinformation / Müttergenesungswerk in Zahlen / Statistik der Vermittlungs- und
    Beratungsstellen 1.Hj 2009.
    Kontakt
    Elly Heuss-Knapp-Stiftung, Deutsches Müttergenesungswerk
    Bergstraße 63, 10115 Berlin




    Wer also Probleme hat, kann über die angegebenen Kontakte sich halboffizielle Hilfe holen und den Rechtsanspruch versuchen durchzusetzen.

    Das kommt alles ein bisschen auf Deine finanzielle Situation an und in welchem Bundesland Du wohnst usw. Da muss eine umfassende Planung und Beratung her. Darum schau doch mal, ob bei Dir vor Ort eine Mütter/Familienberatungsstelle der Diakonie ist oder der Caritas. Bei denen kannst Du Dich schlau machen und beraten lassen. Sie können Dir Ansprechpartner in den Ämtern nennen, oft namentlich die zuständigen Sachbearbeiter. Und sie geben Dir erste Hilfe(n).


    Über die Suchfunktion hier kannst Du Dich auch ein bisschen schlau lesen...
    Ich wünsch Dir viel Kraft!

    Carmen, für Kinder ist Familie ungeheuer wichtig. Sie gibt Geborgenheit. Das Wünschen deines Sohnes ist ganz normal. Und wird - altersmäßig anders - auch so bei seinem Halbbruder sein.
    Wenn Du beiden Kindern etwas Gutes tun willst, dann trete in Kontakt mit der Mutter des Halbbruders. Das ist sicherlich nicht einfach. Aber zum Wohl Eurer Kinder könnt ihr da vielleicht etwas bewegen.
    Du könntest zum Beispiel Deinen Eingangsthread kopieren, ihn einem Brief beilegen und schreiben, was Du Dir vorstellst - wenn sie Lust hat, soll sie Dir antworten.

    Du wirst, unter den geschilderten Umständen, einen Eilantrag bei Gericht stellen müssen. Dem sollte, wenn Du auch nur den Hauch einer Chance haben willst, der Kindsvater beitreten. Ansonsten wirst Du den angeordneten Umgang wahrnehmen müssen.
    Alternativ kannst Du eine Beschwerde an die entsprechende Einrichtung richten und um Austausch des betreffenden MA bitten - wenn es an dem lag.

    Wichtig wäre das nette und erklärende Begleitschreiben, damit so ein Vertrag die KM nicht erschreckt bzw. Aggressionen auslöst: "Wie können die mir so ein Ding einfach vorlegen..."
    Im Begleitschreiben sollte die Mutter gut abgeholt werden, damit sie die Vorteile erkennt. Denn eines ist sicher: Sie hat vor irgendetwas Angst. Und Angst ist kein guter Verhandlungspartner...

    @ Janina: Nee, Du wärst nicht schon längst im Krankenhaus "gewesen", sondern würdest noch vor der Notaufnahme warten und warten und warten ...


    Was macht der Doc? Supergau wäre a) Schädelbasisbruch. Doc tastet. Doc müsste sicherheitshalber röntgen. Macht er mutmaßlich nur, wenn er dringenden Verdacht hat. b) Gehirnblutung. Bedeutet Röhre oder Spezialröntgen. Macht Doc nur bei gehobenem Verdacht. Wenn das KH die Geräte dafür überhaupt hat, hüstel ...


    Eine Stufe niedriger: Gehirnerschütterung. Machen kann man dagegen nichts außer Ruhe. Liegen. Am besten "gesundschlafen".
    Und ggfls behält der Doc Dich, weil - siehe Jaara - die Reaktion Stunden später einsetzen kann... Doch KH ist Stress fürs Kind...



    Ferndiagnose zu stellen ist ziemlich Banane. Aber ich habe meine Kids in ähnlich beschriebenen Fällen unter guter Beobachtung gehalten. That`s all.