Aktuell vom 17.9. 09 ein zur Veröffnetlichung freigegebener Text des Müttergenesungswerkes zu Mutter-Kind-Kuren. Mit Kontaktadresse, wo man sich bei Ablehnung einer Kur um Hilfe bittend hinwenden kann. Jeder Vierte wird beim Erstantrag abgelehnt. Da ist die Chance groß, betroffen zu sein. Widerspruch ist in rund fünfzig Prozent erfolgreich. Also nicht aufgeben, auf sein Recht pochen, gründlich arbeiten bei der Beantragung...
Ablehnungen bei Mütter- und Mutter-Kind-Kuren steigen wieder
Berlin, 17. September 2009. Neueste Zahlen des Deutschen Müttergenesungswerkes
(MGW) zeigen: Im ersten Halbjahr 2009 stieg die Zahl der Ablehnungen bei Mütter- und
Mutter-Kind-Kurmaßnahmen durch die Krankenkassen bundesweit im Vergleich zum
gleichen Zeitraum des Vorjahres um deutliche 4% auf 29%. Die Anzahl der Anträge blieb
hingegen annähernd stabil. Damit sank die Zahl der Frauen, die ihr gesetzlich
garantiertes Recht auf eine Mütter- oder Mutter-Kindmaßnahme wahrnehmen konnten
im Müttergenesungswerk um 1.300 auf knapp 21.000 Mütter.
„Nach der Stabilisierung der Gesundheitsmaßnahmen für Mütter durch die gesetzlichen
Änderungen mit der Gesundheitsreform von 2007 gibt es nun schon wieder einen ersten
Rückgang, das ist nicht hinnehmbar“, kritisiert Anne Schilling, Geschäftsführerin des
Müttergenesungswerkes heute bei der Bekanntgabe der Daten in Berlin. „Unsere neue
Statistik spiegelt die vor wenigen Tagen veröffentlichte Ausgabenstatistik der
Gesetzlichen Krankenversicherung, die im 1. Halbjahr 2009 ein Rückgang der Ausgaben
für Müttergenesungsmaßnahmen von 2,6% feststellt.“
In der Statistik des Müttergenesungswerkes, die bei den Beratungsstellen der
Wohlfahrtsverbände im Verbund des Müttergenesungswerkes regelmäßig erhoben wird,
wurden rund 24.000 Anträge von Müttern ausgewertet. Sie erlaubt auch einen Blick auf
Ablehnungszahlen einzelner Krankenkassen. Die Ablehnungen von Anträgen sind
praktisch bei allen Kassen gestiegen. Nach wie vor ist die Begründung, dass ambulante
Maßnahmen nicht ausgeschöpft sind, mit 39% der häufigste Ablehnungsgrund – obwohl
dies gesetzlich explizit nicht für mütterspezifische Maßnahmen nach §§ 24 und 41 SGB
V gilt. Sprunghaft angestiegen sind aber auch die „sonstigen“ Gründe mit 35%, hinter
denen sich immer neue Varianten von „ambulant vor stationär“ verbergen.
„Wieder einmal wird die Gesundheit von Müttern als Variable für Einsparmöglichkeiten
benutzt, obwohl die Bedarfslage in Deutschland riesig ist, wie die IfeS-Studie des
BMFSFJ ergeben hat. Wir fordern die Krankenkassen zu konstruktivem Handeln im
Sinne des Gesetzgebers auf und natürlich zum Wohle ihrer versicherten Mütter“,
verlangt Anne Schilling in Berlin.
Von Ablehnung betroffene Frauen sollten mit Hilfe einer örtlichen Beratungsstelle beim
Müttergenesungswerk Widerspruch einlegen. Die Hälfte aller Widersprüche ist
erfolgreich. Die Beratungsstelle in Wohnortnähe ist zu ermitteln durch die Online-
Beratungsstellensuche auf http://www.muettergenesungswerk.de oder per Kurtelefon:
030/330029-29
Das vollständige Zahlenwerk finden Sie unter http://www.muettergenesungswerk.de /
Fachinformation / Müttergenesungswerk in Zahlen / Statistik der Vermittlungs- und
Beratungsstellen 1.Hj 2009.
Kontakt
Elly Heuss-Knapp-Stiftung, Deutsches Müttergenesungswerk
Bergstraße 63, 10115 Berlin
Wer also Probleme hat, kann über die angegebenen Kontakte sich halboffizielle Hilfe holen und den Rechtsanspruch versuchen durchzusetzen.