Hallo granda,
ich stimme Genesis vollkommen zu.
Wenn es Dir erstlinig darum geht, den Umgang zu regeln, dann vergesse die Sache mit dem SR ersteinmal wieder.
Eine Baustelle sollte reichen, oder?
Zudem:
Zitat
Original von 777Granada95
Aber wie der Begriff Sorgerecht schon mal sagt, hat man bestimmte Verpflichtungen oder muß sich als Eltern mal absprechen bzw. betimmte Dinge erledigen. Ich habe da nur praktisch gedacht. Krankenhausaufenthalte mit bestimmten Behandlungen, einen Kinderreisepaß beantragen, Schulanmeldung übernächstes Jahr etc., um nur einige Beispiele zu nennen. Und alle diese Sachen verweigert er und das geht doch nicht, gerade wenn seine Unterschrift nötig ist. Seine lapidare Erklärung: Keine Zeit.
Hm....mal ehrlich???? Wie oft beantragt man einen Reisepass/Kinderausweis? Wie oft wird das Kind an einer Schule angemeldet? Wie oft ein Taschengeldkonto eröffnet?
Wie oft wird eine Unterschrift für eine notwendige OP benötigt? (Krankenhausaufenthalte benötigen nicht beiderseitiger Unterschriften, und in akuten Situationen auch nicht)
Das GSR ist für den nur noch Umgangselternteil doch oft nur noch der letzte kleine (auch nicht wirklich vielsagende Strohhalm zum Kind).
Zitat
Original von 777Granada95
Nicht dann und wann, wenn es dem Vater in den Kram paßt, sondern in regelmäßigen Abständen. Ich hatte ja ein gemeinsames Gespräch mit dem JA angedacht, aber da hat mein Ex auch keine Zeit und will auch keine haben.
Das ist natürlich verständlich, und auch sinnvoll, denke ich.
Zitat
Original von 777Granada95
Ich hatte ja ein gemeinsames Gespräch mit dem JA angedacht, aber da hat mein Ex auch keine Zeit und will auch keine haben.
.
Auch wenn es ersteinmal wenig weiterhilft, scheint zumindest sein derzeitiges "Desinteresse" an gemeinsamer Konfliktlösung Aktenkundig zu sein.
Zitat
Original von 777Granada95
Wie verhalte ich mich nun richtig? Es so weiter laufen lassen, wie sich mein Ex das vorstellt, er holt ihn alle paar Monate mal, was ich nicht für gut halte, weil Kinder Beständigkeit brauchen
-oder- auf Gedeih und Verderb eine schriftliche Regelung treffen, wo ein regelmäßiger Umgang in regelmäßigen Abständen erfolgt. Ich will doch nur, das es dem Lütten gut geht.
So weiter laufen lassen würde ich es nicht. Ich würde nochmalig den Weg der Mediation suchen, mit klarer Ansage, wenn er wieder keine Zeit hat, dann nur noch gerichtlich.
Vielleicht wird er dann wach
Ansonsten bleibt Dir nur der Weg, den Vater überm Anwalt/Gericht an seine Pflichten zu erinnern, was natürlich auch nicht Erfolg haben muß, weil:
Wenn der Richter auch sagt: Du Vater, hole das Kind gefälligst regelmäßig dann und dann ab.....okay...aber wenn Vater dann doch nicht kommt?
Andererseits: Du hast das Dir mögliche getan, und kannst Dich dann mehr oder weniger beruhigt zurücklehnen.
Wenn auch nur im übertrgagenen Sinne.
Du mußt halt auch mal weiter denken.....vielleicht so in 10 Jahren. Wenn das Kind dann Vater kennenlernen möchte. Und auch dann wirst Du es nicht verhindern können/dürfen. Aber weiß man, was dann dem Kind erzählt wird?
Was die Krankheit, die ja scheinbar ausschliesslich mit Ernährung zu tun hat, angeht: Gebe dem Vater alles mögliche mit, was so möglich ist. Damit er sich in der kurzen Zeitausschliesslich mit dem Kind beschäftigen kann, und nicht mit der Frage: Dar es nun das, oder jenes oder welches essen, ohne das es ihm schadet. Vielleicht wäre er dankbar drüber, und Du vielleicht auch, wenn es zu keiner Fehlernährung mit Folgen kommt an solchen Tagen.
Packe das Brot etc ein, koche evtl. vor wenn nötig. Du tust es nicht für den Vater, sondern für Euer Kind. Denn vielleicht fühlt Vater sich einfach damit überfordert, und hat Angst, etwas falsch zu machen? Zugeben würd er es gewiß nie!!!!
Gehe ihm da einen Schritt entgegen. Denn für Dich ist es Alltag....