Beiträge von Iceshine

    Du wirst weiterhin ergänzend ALG 2 erhalten.


    Du mußt dem Amt aber alles sofort mitteilen, monatlich Deine Lohnabrechnungen etc vorlegen.


    Sie werden Dir (vermutlich) keine Schwierigkeiten machen, da Du schon vermittelt bist ;-)


    Wenn Du mit Deinem AG klar kommst, achte drauf, wenn möglich, das Dein Gehalt nicht vor dem 1. eines Monats gezahlt wird (nachzuweisen durch Kontoauszüge), sonst wirst Du dämliche (zwar nicht unüberwindliche) Probleme wegen dem Zuflußmonat bekommen.

    Zitat

    Original von bibi_73
    Ab 12 dürfen die Kinder selbst entscheiden wo sie leben möchten.


    Alles Gute :blume


    Das ist so nicht ganz korrekt. Ganz korrekt heißt es:


    Kinder ab 12 Jahren müssen befragt werden, bei Kindern unter 12 Jahren ist es eine Kannentscheidung z.b. des Richters, ob es befragt werden soll.


    Das heißt nicht, das ein Kind mit 12 es selbst entscheiden kann.

    Zitat

    Original von Northern Soul
    Die schliessen alle um 16.30h, das schaffe ich aber zeitlich nicht und brauche flexible Betreuung.


    Claudia


    Ganz schnell bevor ich auf das andere eingehe:


    Dann Krippe bis 16.30, danach Tagesmutter, wenn man dadurch einsparen kann. Und Kinder in dem Alter sind enorm flexibel. ;-)


    PS: Bei uns werden Krippen- KiTa plätze von der Stadt übernommen, bis Einkommen X....wäre es so bei Dir wie hier, hättest DU keinerlei Kosten!

    Zitat

    Original von Mazil


    Welche Fixkosten findest du denn unangemessen?


    Ganz einfach:


    Im Bezug von ALG 2 befindend.....


    100€ Kredit (für Auto?)
    70€ Rückzahlung an Arge (da muß schon was hinter stecken, die gewähren kein Darlehn mit solcher Rückzahlung)


    macht schon mal 170€ irgendwie, die bei ALG 2 Bezug, nicht machbar sind.


    Rückzahlung für Kredit und Arge....sind fürs Auto.


    Sorry, aber ich muß halt rechnen, wie eigentlich jeder.


    Und auch wenn ich ein Auto brauche, kann ich mir keinen Kredit, und zusätzlich Darlehn von der ARGE aufnehmen, wo ich 170€ für monatlich zahlen muß (Vorwurf klar an die ARGE, das die das so bewilligt haben).


    Man kann halt Geld nicht ausgeben, was man nicht hat. Und sorry, ein Auto, welches ich für die Arbeit benötige (sicher, geht es heute kaum noch ohne!), und dann so hoch abbezahlen?


    Das ich dann Monate später denke: Ne, zu viele Kosten, lohnt sich das arbeiten da überhaupt noch?


    Und wenn sie KG und KU dann irgendwann mal erhält, geht es ihr besser, als manchen arbeitenden Familien mit 3 oder 4 Kindern besser.


    Aber Aussage über Unterhalt habe ich noch keine gelesen.


    Und: Wenn es richtig knapp wird, dann wird halt Telefon, Handy, Internet z.b. abgeschafft. Können sich viele arbeitende Familien gar nicht leisten.


    Ist so, auch wenn wir es als Alltag so sehen für uns.


    Und die restliche Differenz gleicht gerade die Arge aus, richtig?


    Wenn die Sache geklärt ist, und Du kein ALG 2 beziehst, erhälst Du ein nettes Sümmchen (auch wenn es gerade fehlt), welches Dir frei zur Verfügung stehen wird. Erhälst Du ALG 2 wird bei Auszahlung das Geld als Einkommen gesehen, und Du selber hast nicht einen Cent davon.


    Nur ein Punkt, um Dir das arbeiten gehen "schmackhaft" zu machen ;-)



    Hast Du versucht, neben der Tagesmutter einen Krippenplatz zu bekommen?



    Wenn Du überall durchfällst, dann geht es Dir zwar nicht unbedingt gut, aber besser, als jedem, der ohne Arbeit ist.


    Ist nun mal Fakt. Und Deine persönlichen Ausgaben und Fixkosten, dafür bist nur Du selber zuständig. Und wie ich oben schon mal schrieb: Beginne da, den Rotstift anzusetzen. UNd das dürfte nicht schwer sein.


    Abstriche klar, sind in Kauf zu nehmen.

    Hallo Northern,


    Dein Posting ist schon sehr unübersichtlich.


    Wieso 44 €KG?
    Wieso Rückzahlung an die Arge?


    Was ist Funktionstrainig?


    Der Kredit.....die Zahlungen runtersetzen?


    Bei 1100€ liegst Du am ALG 2 Grenze, mit einem Kind in etwa. Dort gehen KU und KG dann noch von ab.


    Bei 1100€ Verdienst, KU und KG und evtl. Wohngeld stellst Du Dich besser dar. Auf jeden Fall. Deine persönlichen Ausgaben (Funktionstraining, Kredit etc.) die werden niergendswo berücksichtigt, und Du solltest anfangen, Deine Ausgaben zu überdenken, minimieren etc. Denn egal ob mit oder ohne Arbeit. Das kann so nicht klappen, ohne das Du Dich weiter finanziell verstricken wirst.


    Setze den Rotstift knallhart an.

    Zitat

    Original von gosi
    kampfzwerg: ich habe ein Antrag auf die Verlängerung der Elternzeit gestellt und in Bayern brauchen sie Mietvertrag, leider.


    Liebe Grüße
    Gosi


    Velleicht als Nachweis dafür, das Du auch wirklich nicht mit dem Vater des Kindes zusammenlebst?

    Hallo Kampfzwerg,


    als ich letztes Jahr Zuschuss für Tagesmutter beantragte, waren 100 Bögen auszufüllen.


    Und nicht einer, aber wirklich keiner der Bögen, fragte nach dem Vater, oder seinem Verdienst o.ä.



    Auch wurde der Vater nie angeschrieben, gefragt o.ä.


    Allerdings ist der eigene Verdienst schon angefragt, weil ab einer gewissen Grenze, wird nicht mehr bezuschußt ......also auch da genau hinterfragen. Nicht das Du nachher dadurch das Du 5 Stunden mehr machst, auf den ganzen Kosten sitzen bleibst. Dann hast nämlich nur zugebuttert (passiert in unserem Behördendschungel leider viel zu oft, das man ab bestimmten Situationen der richtig dumme ist)

    Zitat

    Original von hermeline
    denn sie hat hunderte von Fällen für die sie allein zuständig ist und hat auch noch eine Traumarbeitszeit von 8:00 bis 12.00 Uhr. Außerhalb dieser Zeit, kann dir niemand mehr Auskunft geben, toll nicht! ?(
    Ich hoffe, daß klingt nicht unhöflich, aber wie hast Du alles geregelt?


    Hallo Hermeline,


    meistens arbeiten die länger, so bis 16 oder 17 Uhr, haben dann aber keine offiziellen Sprechzeiten ;-)


    Kurze Zwischenfrage:


    Wovon lebst Du derzeit? Erhälst Du für Dich ALG2 , oder arbeitest Du?


    Worauf ich hinaus will ist eigentlich folgendes:


    Wenn Du ALG 2 erhälst, dann ist es für Eure Existenz doch ersteinmal "unwichtig" aus welchem Pott Du Geld erhälst.


    Vielleicht solltest Du dann dauerhaft mehr Energien darin verschwenden, zu sehen, wie Ihr künftig aus dem Sumpf kommt, langsam, aber gemählich.


    Verstehe mich nicht falsch: Aber sowohl die Behörden, wie auch Rechtsanwälte und Gerichte brauchen Monate für solche Dinge.


    Und wenn Du ALG 2 erhälst, dann ist das Existenzminimum ja zumindest abgedeckt. Und vermutlich wird sich Eure Situation auch nicht ändern, auch wenn er etwas zahlen muß (es sei denn, er ist großverdiener).


    Kämpfe nicht an vielen Baustellen gleichzeitig (Umgang, Unterhalt etc.), das kostet unnütz Kraft, verwirrt, und macht die Stimmung nicht besser.


    Ist Euer Existenzminimum gesichert, nehme Dir doch erstmal die Baustelle Umgang vor, und nebenbei noch Jobsuche, Kinderbetreuungslösung etc.)


    Kämpfe nicht an allen Fronten, sondern grenze sie ein, damit Du überstehen kannst.

    Ich komme auch aus NRW.


    Und bezuschussung vom Jugendamt....ist aber kommunal immer anders geregelt. Da erkundige Dich genau bei dem zuständigen JA.


    Bei uns ist es z.b. so, das man als ae die Tagesmutter mindestens 12 Stunden die Woche benötigen muß. Erfüllt man diese Auflage nicht, gibt es nichts.


    Und bezuschußt werden ja auch nicht nur ae, sondern auch Eltern, die zusammen wenig Einkommen haben.


    Also wegen der Bezuschussung frag nochmal ganz genau, mit allen Haken und Ösen beim Jugendamt nach, wann sie dies übernehmen, und in welcher Höhe :-)

    Zitat

    Original von kampfzwerg
    . Damit hätte ich laut meinen Infos Anrecht auf einen WBS


    Dann beantrage diesen, bei der Wohngeldstelle (so ist es zumindest hier).


    Und wenn Du Betreuungszuschuss vom JA erhälst, damit Du arbeiten gehen kannst, holt sich das JA das Geld nicht vom Vater zurück.

    Zitat

    Original von kampfzwerg
    Nach Ende des Elterngeldes (Feb) verdiene ich dann ohne Kindergeld 950, warum fragst Du?


    Ist das dann netto?


    Dann dürftest Du aus ALG2 rausfallen. Liegt allerdings auch an der angemessenen Miete etc.


    Bei 950€ netto erhalte ich für 2 Kinder noch Kindergeld,
    für das kleinste KU 196) und Wohngeld, für die große nichts, aber Kinderzuschlag und Wohngeld sind beantragt.


    Einen WBS Schein mußt Du auch nicht bei der ARGE beantragen, sondern i.d.R. beim Wohnungsamt, dort, wo man auch Wohngeld beantragt. Mit dem WBS Schein hat die ARGE gar nichts zu tun.

    Mediation?


    Kann ich nur empfehlen (zumindest ist es der Versuch wert).


    Da sitzt eine dritte, neutrale Person mit den Eltern zusammen, und versucht, einen gemeinsamen Nenner, Kompromisse etc. zu finden, was das Kind, Umgang etc. angeht.


    Bei uns hier mittlerweile so, das, sobald eine Scheidung "beantragt" wird, mit Kind im Spiel, das die Eltern automatisch zu soclhen Gesprächen geladen werden. Schon weit vor dem Scheidungstermin.



    Gerade wenn Eltern sich nicht einigen können (aus Wut gegeneiander oder Trennungsschmerz etc,), ist so ein Mediator als Vermittler eine super Sache.


    Der wirkt oftmals entgegen, das die Kinder zum Spielball gemacht werden. Und neutrale dritte können objektiver vielleicht auch die eigene Sichtweise klarer vermitteln.


    Wenn der Richter so etwas vorschlägt, würde ich eh drauf eingehen, damit nachher mal nicht irgendwann gesagt werden kann, man habe sich ja nicht bereit gezeigt, zum Wohle des Kindes Gespräche zu führen.



    Sorry, weicht vom Thema ab, aber muß ich kurz los werden.


    Ihr seid seit erst 1,5 Jahren getrennt. Was ich lese, aus den kurzen Statement (und interpretiere, für mich):


    Pass auf, das der Schuss nicht nach hinten los geht.


    PAS, Loyalitätskonflikt etc. ....


    Und dann passiert es auch mal, kommt immer öfter vor, weil unsere Kinder ja (Gott sei Dank oft gestärkt werden), das die Kinder von heut auf Morgen zum anderen Elternteil rüberwechseln.


    Weil sie vielleicht "Wahrheiten" erkennen.


    Und sich ihre eigenen Wahrheiten in einem gewissen Alter selber zusammenstricken, oder halt zusammenreimen. Einiges klarer, differenzierter etc sehen.


    Ich wäre da ganz vorsichtig mit solchen Aussagen. Und Handlungen sowieso.

    Zitat

    Original von Laternchen74


    Wenn das Amt allerdings sagt, daß sie nichts bezahlen, dann mußt Du Dich damit abfinden. .


    Hallo Laternchen,


    die TS fragt hier doch nach den Leistungen für eine Tagesmutter, und nicht nach Zuschüssen, bzw. ergänzenden Leistungen der Arge, oder?


    Ich bin in ihrem Fall davon ausgegangen, das sie keine ARGE Unterstützung erhält.


    Und wenn Jugendamt oder Komune Tagespflegegelder übernehmen (wie auch bei KiGA/KITA Kosten) dann interessiert diese nur das Einkommen, nicht, wieviel Miete o.ä. man zahlt.


    Wenn Du Untermietvertrag gemacht hast, um Euch damit (auf Staatskosten?zumindest einen Teil) Urlaub finanziert zu haben, finde ich das mehr als dreist, und Betrug an den Staat, Steuerzahler, allemale.


    Da gibt es rechtlichere Wege als solche.


    Aber tun hier eh nicht zur Sache, da die TS ja nicht ergänzend ALG 2 noch erhalten will (zumindest erwähnte sie es nicht).

    Hallo Sylvia,


    die werden sich einfach sagen: Du bist als Mutter die Gastgeberin, also tu.


    Sicher nicht so, wie man es sich wünscht. Aber wei.


    Ob Du nun 3 Torten backst, oder wegen "seiner" Familie 2 mehr, das wird finanziell den Braten nicht fett machen, oder?


    Und wo man eh schon am Kuchen backen bei ist....


    Erbitte Dir vielleicht einfach im Vorfeld unter der Hand die Hilfe der Oma Deinerseits, mal mit anzufassen, o.ä.


    Bei uns lief es einige Jahre "harmonisch", doch ja, es klappte recht gut.


    Nun, nachdem die Konfirmation im Mai schon ohne "die eine Familie" statt fand, wird auch übermorgen der Geburtstag nur ohne stattfinden.


    Aber "wir" sind kein Vergleich zu "normal" getrennten Familien, wir durchleben alles anders.


    Ist auch egal.


    Mein ansinnen an Dich war einfach:


    Wenn Euer Kind sich freut, mal alle aufmal dabei zu haben, dann sei dem so.


    Es ist Geburtstag.


    Und wenn Vati sich sonst nicht kümmert, ist es klar schlimm genug, aber wenigstens an dem wichtigen Tag denkt er ans Kind (die "Wahrheiten" finden die Kinder irgendwann von alleine raus)

    Zitat

    Original von Sylvia Habermann
    Leider habe ich es bis jetzt nicht geschafft eine klare Linie zu fahren, da ich mich seinerzeit IM GUTEN trennen und den Kontakt zum Vater und den Großeltern (Schwiegereltern) aufrecht erhalten wollte. Ich kann leider schlecht NEIN sagen oder anecken.


    :hilfe
    Sylvia


    Nein sagen, wozu?


    Will Eure Tochter den Geburtstag so nicht feiern? Oder stößt es Dir auf(was ich nachvollziehen kann aber.....)


    Es ist der Geburtstag des Kindes, nicht Deiner, nicht Vater seiner, sondern der, des gemeinsamen Kindes. Und warum sollte man nicht in der Lage sein, an diesem tollen Tag dem Kind auch einen tollen Tag zu bieten?


    Klar hat es nichts davon, wenn Du vor lauter Frust die Torten ungastfreundlich auf den Tisch fegst, und keiner mit irgendwem redet.


    Dann lieber 2 Geburtstage feiern.


    Aber so lese ich es aus Deinem Beitrag nicht heraus, das die Stimmung so ist. Ich lese grad nur, das Du Dich ärgerst, weil die sich bedienen lassen (vermutlich wäre es Dir genauso blöde, wenn Ex Schwiema an Deinen Schränken rumwühlt, um Dir zur helfen).


    Das keine finanzielle Beteiligung kommt.


    Nun ja, bist Du doch nicht drauf angewiesen, oder?


    Man kann schöne und tolle Geburtstage mit wenig Geld herrichten.




    PS: Wir haben lange Jahre nach der Trennung abwechselnd ausgerichtet. Der eine bei Papa, der nächste bei Mama, und es waren immer alle dabei.


    Und ich habe mich bei Ex in der Wohnung "bedienen" lassen, und er sich bei mir.


    Die Kinder haben sich über sowas keinen Kopf gemacht, fanden nur einfach schön, mal alle bei sich zu haben.


    Klappte bei uns (leider) nur einige Jahre. Und die Kinder knacken heute noch dran, das es nicht mehr auf ihrem Geburtstag so ist, wie es Jahre trotz Trennung war :-(


    Wir feiern auch übermorgen. :party

    Hallo Grudge,


    da bist Du von Euerm Jugendamt sehr verwöhnt, die zahlen gut.


    Hier in unserem Kreis zahlen die einer Tagesmutter 2,50€ die Stunde, macht bei Teilzeit 200€.


    Auch nur, wenn man alleinerziehend ist, und die Tagesmutter mindestens 12 Stunden die Woche benötigt.


    Das ist mit den Tagespflegesätzen von Stadt zu Stadt unterschiedlich.


    Mehr Nachteile, die Dir durch Umzug entstehen könnten?


    Ehrliche Antwort?


    Würden finanzielle Nachteile dem persönlichen Wohlbefinden und den Vorteilen, den Menschen den man liebt immer um sich zu haben, schlimmer sein, als paar € mehr im Geldbeutel zu haben?



    Es entstehen ja auch weniger Kosten durch: Gemeinsame Haftpflichversicherungen, Hausratversicherung, Telefon....Fahrtkosten, um sich sehen zu können etc.

    BGH - Urteil vom 20.12.2006 - XII ZR 137/04: Der BGH hat in einer weiteren Entscheidung bekräftigt, dass Großeltern für den Unterhalt ihrer Enkel haftbar sein können. Dabei ist ihnen gegenüber den Enkeln ein Selbstbehalt in Höhe von mindestens 1250,-€ (ab dem 01.07.2005: 1400,- €) für den unterhaltspflichtigen Großelternteil und von 950,- (ab dem 01.07.2005: 1050,- €) für dessen Ehegatten zu belassen. Wohnkosten über dem im Selbstbehalt enthaltenen Anteil erhöhen den Selbstbehalt, den Einkommensverhältnissen angepasste Verbindlichkeiten vermindern das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen. (Quelle:http://www.scheidungstipps.de/artikel-82.html)