In Sonderfällen schon. Da könnte die Situation von Otterson mit Erwerbsminderungsrente etc. drunter fallen. Aber wie bereits beschrieben: Zuerst muss der Baföganspruch geklärt sein. Sollte da keine Berechtigung bestehen, dann erst entsteht Anspruch zB auf Wohngeld etc.
Hallo Volleybap, wäre es möglich, dass du mir mal die Seite zeigst auf der steht, dass "Kind" Schüler-Bafög beantragen kann, obwohl es noch zu hause wohnt ?
Ich finde nur, dass es " Kind " zusteht, wenn es eben nicht mehr zu hause wohnt.....in Brandenburg gibt es da wohl ein Ausnahme....nur wir sind nicht in Brandenburg.
Wohngeld bekomme ich schon.....mir wurde zwar von der Wohngeldstelle gesagt, dass sich dann was ändert ab dem Geburtsmonat, aber nun meinte die Sachbearbeiterin, dass das schon von Anfang an mit reinberechnet worden sei.
Also müsste ich mich an eine Sozialberatung oder so wenden?
Ich möchte eigentlich nicht, dass mein Sohn jetzt schon Bekanntschaft macht mit dem Jobcenter - wie gesagt, hat eben dieses Jobcenter bei einem anderen "Kind" aus einer anderen Familie schon versucht es in einen Job zu stecken, obwohl es weiterhin auf die Schule gehen wollte.....auf so einen Häckmäck hab ich keinen Bock.