Beiträge von Otterson

    Es kommt darauf an, ob das Gericht dich anhören wird. Grundsätzlich finde ich, wenn etwas schriftlich ist und aktenkundig wesentlich besser, als wenn man sagt :" aber da und da hat der Vater das so und so gemacht....." Beweise?


    Du hast die Befunde über die Krankheiten des KVs, wenn du aber nichts aktenkundiges in der letzten Zeit vorweisen kannst, das zeigt, dass keinerlei Besserung eingetreten ist, dann wird es evtl. heißen, es sei doch nichts passiert, also könne man das mit dem BU auch lassen und KV kann Kind wieder so abholen.


    Was sagt dein Anwalt, was du machen sollst?


    P.S.

    Die Schule finde ich ja auch ober krass.....nehmen wir mal an, beim KV steht evtl. ein evtl. Verdacht der Kindesentführung - weil schon mal irgendwie geäußert - im Raum.....und Schule ruft den an, um sein Kind abzuholen.....und dann ? .....wird sich nur entschuldigt...krass......


    Warum haben die überhaupt die Telefon Nummer vom KV ?

    Hast du eine Rechtsberatung an deiner Seite?

    Stimme overtherainbow zu.


    Desperate23


    Umziehen hat nur dann Sinn, wenn du deine Angst aufgearbeitet hast, sonst kommt sie nämlich mit.


    Lass dich von dem KV nicht ins Bockshorn jagen.....er spürt deine Angst und das gibt ihm Energie.

    Du kannst dich zb. mal mit dem Thema "Narzissmus" befassen - ich denke, dir wird einiges bekannt vorkommen.


    Ansonsten kannst du evtl. auch alles über den Anwalt laufen lassen - da hat er keine Möglichkeit mehr an dich oder das Kind heran zu kommen und du fällst nicht bei jedem pieps von ihm in eine "Panikattacke".

    Kann sich jemand einen Reim machen, warum er plötzlich den gewohnten messenger ablehnt und nur noch per SMS kommuniziert? Ist das vor Gericht beweissicherer oder kann man die leichter ausdrucken oder sichern? Ich verstehe es nicht.

    Nun, sms kann man leichter manipulieren.


    siehe dazu hier: https://widab.gerichts-sv.at/w…5-203-206-Knasmueller.pdf


    weiterhin sagt google:

    "

    SMS / MMS. Eine SMS ist in der Regel ebenfalls nicht rechtskräftig! Denn der Absender einer SMS lässt sich selbst mit einfachsten Mitteln für einen Laien einfach zu beherrschen fälschen. Des weiteren sind elektronische Dokumente wiederum mit einer eindeutigen Signatur – welche die Unterschrift ersetzen soll – gültig.24.11.2014 "


    UND

    "

    Können WhatsApp Nachrichten vor Gericht verwendet werden?

    Die Symbol-Funktionen bei WhatsApp, die den Eingang oder das Öffnen einer Nachricht anzeigen (z.B. blaue Haken), können vor Gericht als Beweismittel dienen.30.11.2020

    "


    Hallo IchBinDeinVater


    Sorry, deine Antwort habe ich gerade erst gesehen.


    Puh, ich kann mir gut vorstellen, wie es dir erging, als das JC die 200,-- einbehalten wollte.....Schnappatmung, Panik


    Falls du dir einen anderen Anwalt suchst, kann ich nur empfehlen, dir einen aus einer anderen Stadt zu suchen, da sich die Anwälte einer Stadt mit Sicherheit alle untereinander kennen, sich in irgendwelchen Bars treffen, um über das Neuste zu schnacken.


    Allerdings müsstest du dir vorher darüber klar sein, was denn dieser Anwalt für dich tun kann.

    Was Schwarzarbeit angeht, würde ich mich evtl. an den Zoll wenden.


    Allerdings alles was du Schlechtest gegen diese Mutter tust, wird irgendwann zu dir zurück kommen.

    Ich denke, es ist einfach wichtig, dass du deinen Kindern klar machst, wie viel etwas kostet, und dass, wenn man über seinen eigentlichen Lebensstandard hinaus lebt, Schulden hat, die man zurück zahlen MUSS.


    Ich würde auch darauf aufmerksam machen, dass Mutter nur zahlt, wenn sie was will, oder wenn wieder irgendwas ansteht.....ich würde die Mutter auch keinesfalls mehr schön reden, ab einem gewissen Alter.


    Und würde den Kindern altersgerecht mal aufzählen, was wie viel kostet .

    Lass die Kinder doch mal einkaufen gehen mit dem Budget, das zur Verfügung steht, damit sie sehen, was das Leben kostet.


    Und ansonsten schauen, dass du aus so einem Machtkampf raus gehst, denn den hast du mit der Mutter.

    Versuche dir sie nicht mehr so nah an dich ran zu lassen - du weißt, was sie für ein Mensch ist, versuche bei dir und deiner Familie zu bleiben und sie größtenteils zu ignorieren......wenn du auf alles immer wieder anspringst, dann freut sie sich, dass gibt ihr Lebenskraft...sie saugt deine Energie.


    Man muss Kinder nicht davon überzeugen, zu jemanden zu gehen, zu dem sie eigentlich gar nicht wollen. Gut ich habe das auch getan, aber irgendwann reicht das doch, man übt damit, finde ich , eine Art Zwang gegen das Kind aus.

    Man muss niemanden schön reden.......und Kinder haben ein gutes Gespür.


    Ich würde auch nichts mehr für diese Frau tun, nichts mehr reparieren, sie nicht mehr aufnehmen etc....

    Wie soll sie lernen, dass es so nicht geht, wenn sie immer jemanden hat, der das für sie gerade biegt ?

    Man vergisst es nur zu leicht....


    vg von overtherainbow

    wenn man gerade in der hardcore -phase von so einem Fall steckt bzw. dann wenn der Partner, den man ja mal geliebt hat, sein/ihr wirklich wahres Gesicht zeigt, dann dauert das eine Zeit bis man sich wieder berappelt und nach vorne sieht.


    Es ist auch schwer ständig darüber Tagebuch zu führen , weil man ständig twitchen muss....aber es ist trotzdem wichtig, so eine Art Beweissammlung zu haben, denn dem "wahren" Gesicht muss man etwas entgegen setzen, sonst gehst du unter - und du machst es ja zum Wohle deines Kindes.

    Lenchen, ich habe das erst jetzt gelesen.


    Geht es dir mittlerweile besser?

    Hast du schon mal eine Psychotherapie gemacht, um dem Grund der Depression aufzuspüren ?

    Was ich gegen die Beschwerden der Wechseljahre empfehlen kann, ist Pinienrindenextrakt mit OPC.

    Ich würde alles festhalten - auch wie kurz diese Anrufversuche waren. Des weiteren würde ich auch sämtlichen E-mail, Sms oder WhatsApps, Schriftverkehr etc.. aufheben und speichern. So ne Art Tagebuch, wie er sich verhält und deine Reaktion.


    Man weiß nie, wann man es mal braucht - noch dazu, wenn du eh schon Sorge hast, dass da irgendwann noch mal was kommt. Man weiß auch nicht wann mal etwas als Beweismittel zu gelassen wird.

    Wenn jemand - offizielle Stelle - behauptet, er sei erziehungsunfähig, lass dir das schriftlich geben.

    Puh, hab jetzt alle Beiträge gelesen. Ich denke wie Lena...gehst du in die USA, soll der KV das ABR erhalten. Bleibst du hier, bleibt alles so wie es ist.

    UND da wäre ich schon gaaaanz vorsichtig, denn wenn du in die USA ohne die Kinder gehst, weil das ABR ja beim Vater liegt und sie dann beim Vater bleiben.....wirst du es, wenn du zurück kommst, evtl. nicht mehr zurück bekommen.

    Wenn der Vater sich schon so quer stellt und lügt, ist da mit dem Schlimmsten zu rechnen.....zb. Sorgerechtsentzug etc....- denn du bist ja dann nicht da, in dieser Zeit kann ganz viel gegen dich passieren !


    Dein Sohn wird erst wirklich gehört, wenn er 16 ist. Deine Tochter mit 11 Jahren eben nicht und da entscheidet das Gericht, das ja auch ganz schön am Schwimmen ist, wenn es erst sagt, das ABR könnt ihr zusammen ausüben und jetzt auf einmal anders.


    Wenn du das Gefühl hast, es fehlt was, dann lass deinen Anwalt Akteneinsicht beim Jugendamt etc nehmen....was sagt deine RA dazu, dass du das Gefühl hast, dass etwas fehlt`? Geh dem unbedingt nach, nicht dass dir das dann auf die Füße fällt.


    Der Vater schießt im Hintergrund quer, denke ich mir.

    Was sagen denn eigentlich die Schulen dazu?

    Also hier steht das Thema nun für Januar an, es soll nach Südtirol gehen ob nun mit G2 oder G3 steht aktuell natürlich noch nicht fest.
    ob es denn nun stattfindet oder nicht wird sich zeigen.
    die nicht geimpften wenn es bei G3 bleibt würden vor Ort alle 2 Tage getestet werden, nicht von den Lehrern.
    Tochter inkl Freundinnen freuen sich - und planen schon.

    und du hast da keinerlei Bedenken, dass


    - du sie abholen müsstest, wenn sie pos. getestet wird....geht ja auch als geimpfter

    - du dann mit ihr evt.. in Tirol fest sitzt, denn nach Deutschland dürft ihr dann nicht einreisen.

    - wenn sie zurück kommt, evt. dann zuhause pos. ist?

    Auch in Tirol ist die 7- Tages- Inzidenz von 500 bis fast 900.....die 14-Tqge-Inzidenz geht bis 1440.


    Macht dir keinerlei Sorgen ?

    ja, mir kommt das mit dem Praktikum wie ein Notnagel vor, damit die Kinder, die da bleiben auch was zu tun haben.

    Sie könnten ja auch in die nächst höhere Klasse mal reinschnuppern.

    Warum sollen sie - nur weil sie nicht mit aufs Skilager fahren, was ja eigentlich Freizeit ist, "arbeiten" gehen?

    Das "Abholen" aber ist sicherlich andersherum gemeint. Sollte nur einer aus der Gruppe positiv getestet sein, dann dürfen ganz flink alle anderen abgeholt werden (oder mit in Quarantäne ...). Der Ischgl-Effekt halt.

    Wenn sich alle Eltern, der vier 8. Klassen in einer Aula zur Besprechung des Skilagers einfinden sollen bei momentaner Inzidenz von weit über 300 in Präsenz, dann denke ich nicht, dass der Rest der Schüler abgeholt werden muss, bei einer pos. getesteten Person......:huh::rolleyes:


    Allerdings erschließt sich mir immer noch nicht, wie man mit einem pos. getesteten Kind nach Deutschland einreisen will......man muss dann ja in Österreich in Quarantäne. WER schmeißt dann zuhause den Laden ?

    Moin,

    finde ich ja jetzt auch krass....während die anderen auf Skilager sind , sollen diejenigen, die zu Hause bleiben, ein Praktikum machen, weil alle Parallelklassen auch im Skilager sind. ähm?


    Dass diese Skilager überhaupt stattfinden, finde ich ehrlich gesagt verantwortungslos- auch von Österreichischer Seite, wenn man sich die Inzidenz anschaut:

    Salzburger Umgebung : 1274,7 und Pongau - wozu Flachau gehört ist bei: 952


    und die Skisaison hat ja gerade erst begonnen.....also Tendenz steigend.....und wenn man sich die Inzidenzen bei uns anschaut.....


    Noch dazu ist es nun so, dass auch die Impfwirkung nicht soo lange hält.

    https://www.br.de/nachrichten/…mpfstoffe-wirksam,SoN1EjE

    Man kann doch nicht sauer sein auf die Tochter. Ich würde ihr erst mal für das Vertrauen danken, das sie mir damit entgegen bringt, indem sie mir erzählt, wie der Vater sich verhalten hat - das ist ihr mit Sicherheit auch nicht leicht gefallen und hat bestimmt auch ein Geschmäckle hinterlassen.

    Irgendwann kommt auch hier evtl. der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen bringt und dann kann man die Tochter nur in ihrer Entscheidung bestätigen, dass sie nämlich alles Recht hat sich zb. dafür zu entscheiden, keinen Kontakt mehr zu haben und dass sie alles Recht hat traurig zu sein, wenn die Illusion des Vaterbildes platzt.

    Man kann es ihr leider nicht abnehmen. Alles andere wäre Manipulation.


    Wichtig finde ich, dass sie ihre Gefühle ernst nimmt und dass sie lernt, dass sie so jemandem in Zukunft nicht vertrauen kann.


    Hier ist es auch so, die Väter haben sich kontinuierlich ihre eigenen "Gräber" geschaufelt und ich habe schon seit einigen Jahren aufgehört, die Väter schön zu reden.

    Belügen lassen oder wie hier die Schuld übernehmen - das braucht kein Mensch und erst recht kein Kind. Das wirkt.......

    Hej,

    ehrlich gesagt, mich gruselt. Wie alt ist deine Frau noch mal?

    Ihr lasst euch scheiden? Geht die Scheidung von dir oder von ihr aus?


    Wenn sie von ihr aus geht, dann würde ich mir denken, dass sie sich verbittet, dass du als Ex, sich in ihr weiteres Leben einmischt und ihr jegliche Chance nimmst, dass sie ihren Kram selber regeln kann. Wenn sie deine Hilfe will, dann wird sie schon kommen, aber ungefragt über ihren Kopf hinweg zu bestimmen und zu entscheiden......

    Kann es sein, dass du ein Kontrollmensch bist? Klingt irgendwie nach Co-Abhängig....Stalker?


    Schon alleine das zu Lesen gibt mir das Gefühl, dass sie keinen Platz mehr hat wo sie frei atmen kann.

    Auch dieser Rechner sagt : "

    Entscheidend ist: Man wohnt nicht bei den Eltern und auch nicht in einer Wohnung, die den Eltern zu mindestens 50% gehört. Dies muss man den Amt gegenüber in geeigneter Form bestätigen. Z.B. durch Kopie des Mietvertrags; man kann auch eine vom Vermieter unterschriebene Mietbescheinigung vorlegen (Beispiel-Vorlage für BAföG in Hessen hier). "


    Also leider hinfällig.


    Aber kann man sich ja merken, wenn "Kind " anderswo studiert.