Beiträge von wolfi

    Das Jugendamt, der entsprechende Sachbearbeiter, hat mir soeben telefonisch,wegen Corona geht es nur mit Termin, mitgeteilt, daß er mir nicht helfen kann und ich mir einen Anwalt nehmen muß. Der soll beim Familiengericht den Aufenthaltsbestimmungsrecht entsprechenden Antrag stellen. Das Jugendamt hat nur eine Beratende Funktion und kann keine Entscheidung darüber fällen, wo das Kind bleiben soll oder wie ich den Umzug des Kindes verhindern könne. Das wäre im BGB als gemeinsames Sorgerech geregelt.


    Ich bin erstmal platt.


    Meine Tochter geht in eine freie Schule von 8 - 15 Uhr täglich. Oma holt sie auch ab. Ich hol sie dann von Oma. Soweit ist die tägliche Betreuung gesichert. Im Kindergarten war sie auch 4 Tage in der Woch bei Oma, weil sie dort gern bleibt.

    Vielen Dank an euch für die vielen und schnellen Antworten.


    Ein guter Freund ist Anwalt. Er darf mich nicht vertreten, weil er meine Frau vor vielen, vielen Jahren einmal vertreten hatte. Er konnte aber aus seiner Erfarung berichten, wie es andere geschafft haben.

    Er meinte auch, so wie er meine Frau kennt, wird sie nichts unversucht lassen mir zu schaden. Da ich selbstständig bin, wird ihr dies nicht schwer fallen.

    Ich muß als erstes heute (Montag) früh zum Jugendamt. Da meine Frau mich immer vor vollendete Tatsachen stellt, hoffe ich nicht zu spät zu kommen. Wenn ich ein Konzept mitbringe, wie es mit der Betreuung meiner Tochter aussieht, habe ich bessere Chancen. Auch, daß meine Eltern hinter mir stehen. Denn sollte meine Frau während meiner Abwesenheit die Wohnung ausräumen (nur was ihr gehört, hoffe ich), dann ist sofort ein Kinderzimmer für meine Tochter da. Nun muß ich mal schauen, ob es eine Vorlage gibt, wie so ein Konzept aussieht.


    Lieben Gruß

    Jens

    Hallo,


    Ich bin seit 10 Jahren Verheiratet und wir haben ein gemeinsames Kind. Meine Frau brachte einen Sohn mit in die Beziehung, später Ehe, der aber schon ausgezogen ist.

    Nun möchte sich meine Frau von mir trennen und meine Tochter (9) mitnehmen. Meine Tochter möchte gern bei mir bleiben und gar nicht erst mit ausziehen. Wir habe gemeinsames Sorgerecht.

    Meine Frau wird alles daran setzen um das Kind zu bekommen. Dies hatte sie auch bei ihrem EX-Mann getan um den Unterhalt und das alleinige Sorgerech zu bekommen.

    Ich stelle meiner Tochter frei zu entscheiden wo sie leben möchte und wann sie ihre Mutter besuchen möchte. Das findet sie auch gut.


    Nun die Frage. Was kann ich tun, damit meine Tochter nicht erst ausziehen muß?


    Vielen Dank

    Jens