Beiträge von Emma21

    Das kommt ja nicht von dem Sohn sondern von meinem Partner, dass ich ihn ja nicht mögen würde.

    Hört sich vielleicht blöd an, aber das ist das Problem deines Partners. Vor allem von ihm würde ich Verständnis erwarten. Wenn du ihm deine Position erklärst, sollte er als Erwachsener das eigentlich verstehen können.

    Sein Sohn behandelt dich wie Luft, da finde ich es total nachvollziehbar, wenn du dich da abgrenzt.

    Ansonsten gratuliere ich zu dem Helden.

    Meine Kinder hätte ich allerdings niemals als Puffer und Erzieher verhaltensorigineller Mitschüler missbrauchen lassen. Da hätten die KuK sich Einiges anhören müssen. Aber wenn du das cool findest, ist es ja ok.

    Ich habe es bisher noch nicht erlebt, dass Kinder, die sich aus einer "Beschützermotivation" heraus prügeln, von der Schule ein besonderes Lob erhalten. Ich kann mir das auch schwer vorstellen, dass die immer wiederkehrende Anwendung körperlicher Gewalt von einer Schule positiv bewertet wird. Das wäre keine Schule, auf die ich mein Kind schicken wollen würde. Eigentlich ist doch die Schule dafür verantwortlich die Schüler zu schützen und ggf. am Konzept zu arbeiten, wenn das nicht gelingt.

    Ich persönlich würde mir Sorgen machen, wenn mein Kind immer wieder so handelt und mich fragen, was bei diesem so gewaltbehafteten "Beschützerinstinkt" dahinter steckt. Ich finde das nicht besonders positiv, sondern sehr alarmierend.

    Ich glaube, dass es total wichtig ist, dass du versuchst dich da abzugrenzen und erstmal für dich klar hast, wo diese Grenzen liegen. Das solltest du dann auch kommunizieren und dann auch "dein Ding" durchziehen.

    Wenn du dem Sohn nicht bei der Bewerbung helfen möchtest, weil er dich ignoriert, dann sag ihm das. Wenn er daraus konstruiert, dass du ihn nicht leiden kannst, ist das sein Problem, nicht deins. Wenn du ihm trotzdem helfen möchtest, auch ok. Das ist deine Entscheidung.

    Hallo und herzlich willkommen hier. Du hast ja schon vieles gewuppt und du wirst sicherlich auch eine Lösung für deine berufliche Perspektive finden.

    Ich hätte jetzt auch spontan die Leistungen, die du durch die Pflegegrade bekommen kannst, genannt. Ich weiß aber auch nicht, wie betreuungsintensiv deine Kinder sind und ob es so einfach ist, eine Betreuung über diese Leistungen zu finden. Ich würde aber in jedem Fall bei Caritas, AWO, Lebenshilfe und Co mal nachfragen.

    Manche Städte und Gemeinden haben auch Projekte, in denen ältere Menschen ehrenamtlich oder für kleines Geld stundenweise als "Großeltern" einspringen. Vielleicht gibt es das bei euch ja auch.

    Um welche Zeiten geht es denn bei der Ausbildung, zu welchen Zeiten sind deine Kinder in der Schule, welcher Zeitraum muss also betreuungstechnisch noch abgedeckt werden?

    Wenn man die Leistungen der Kurzzeitpflege nicht nutzt, kann man einen Teil davon auch auf die Verhinderungspflege umlegen. Ich weiß aber nicht genau, wie das läuft und ob man das dann immer erst zum Jahresende abrechnen kann.

    Hast du mit deiner Frau schon darüber gesprochen? Wenn nein, auch wenn für dich klar ist, dass das Kind mit dir geht, muss sie dem als Mit-Sorgeberechtigte zustimmen. Tut sie das nicht, kannst du nicht einfach mit dem Kind umziehen.

    Was spricht dagegen deiner Partnerin jetzt schon reinen Wein einzuschenken?

    Was spricht dagegen in der aktuellen Wohnung zu bleiben?

    Auf wessen Namen läuft der Mietvertrag/ wem gehört die Wohnung?

    Geht das Kind in den Kindergarten und kann es dort nach der Trennung, bzw. einem Umzug bleiben?

    Habt ihr gemeinsame Verträge, die getrennt werden müssen?

    Hast du mit deiner Frau schon das zukünftige Betreuungsmodell abgesprochen? Wird es so sein, dass euer Kind hauptsächlich bei dir wohnt? Wäre alternativ auch ein Wechselmodell denkbar, so dass sich die Arbeitszeiten vielleicht daran anpassen lassen?


    Beim Jobcenter kann man sicherlich anfragen. Oder du schaust dich selbst um nach einem AG, der dir passende Arbeitszeiten anbieten kann.

    Es hilft, den Unterhalt/UVG den Kinderm zustehend zu betrachten. Das habe ich aus dem Blick verloren. Für die Kinder will ich ihm schon zumuten, die Angelegenheit selbst zu klären.

    Du hast ja ebenso finanzielle Einbußen durch die Kinder. Du musst eine größere Wohnung/Haus bewohnen, als du ohne Kinder brauchen würdest, brauchst mehr Strom, Heizkosten, Lebensmittel usw.

    Du kannst möglicherweise nicht voll arbeiten und hast dadurch Einbußen bei Gehalt und später in der Rente.

    Hinzukommen noch Kosten für Schule, Hobbies, Kleidung und was Kinder sonst noch so brauchen.

    Und Urlaub geht mit schulpflichtigen Kindern auch nur in der teuren Ferienzeit.


    Nicht zu vergessen der Zeitfaktor. Als BE im Residenzmodell hast du weniger Freizeit und Zeit für dich, weil du die Kinder einen Großteil der Zeit betreust.


    Also: Warum sollst nur du diese ganzen Einbußen haben und der Vater sich nicht beteiligen?

    Sie kann gerne ihre Meinung ändern, wenn man es richtig begründet. Aber nicht mit, weil du scheiße bist.

    Mir scheint es, dass ihr beide aktuell noch auf der Paarebene seid und gegenseitige Verletzungen von euch beiden ausgehen. So wie du über sie schreibst und die Umgänge festgelegt hast, scheinst auch du sie nicht mit Samthandschuhen anzufassen.

    Wenn sie das Recht hat eine Einzelveranlagung zu machen, dann kann sie das tun, dann gehen dich die Gründe dafür nichts an. Dir geht es bei der Zusammenveranlagung wahrscheinlich ebenso um einen finanziellen Vorteil für dich, so wie für sie die Einzelveranlagung wahrscheinlich die finanziell sinnvollere Lösung ist.

    Der Sachbearbeiter hat mich darauf hingewiesen, dass sie in der Pflicht ist eine Zusammenveranlagung zuzustimmen und ich gegen ihre Einzelveranlagung klagen kann.

    Lohnt sich eine Klage überhaupt? Um welchen Betrag geht es? Ist dieser Betrag so viel höher als Anwalts- und Gerichtskosten wären, oder ist es vielleicht sinnvoller sich das ganze Theater zu sparen?

    Die Route von Donnerstag ist ja vielleicht ein Anhaltspunkt. Da kannst du dann doch mit den Eltern der Freunde drüber sprechen.


    Auf keinen Fall solltest du den Lehrern schreiben. Die haben damit nichts zu tun und werden sich da auch nicht einmischen.

    Ich verstehe nicht, warum du nicht schon längst die anderen Eltern kontaktiert hast.

    Jetzt habe ich noch mal ein bisschen nachgelesen - Du hast ein Recht darauf; ich würde danach gar nicht fragen...

    Vielleicht kannst du der TE die Quelle dafür nennen, damit sie, sollte es beim JA Probleme wegen der Begleitung geben, diese angeben kann.

    Ich habe in den (Vor)Teenagerzeiten die Kids öfter bei (den Eltern von) deren Freunden parken können. (Den einen hier, den anderen dort ...) Hieß natürlich im Gegenzug, dass ich an meinen Wochenenden öfter mehrere Zusatzkids in der Hütte hatte. Das haben die anderen Eltern dann oft für deren Paarwochenende genutzt. Win-win-Situation...

    Das mache ich, wenn alle Stricke reißen, auch so. Mir fällt es aber immer schwer, andere um Hilfe zu bitten.

    Emma21 : ohweh, wenn der Vater trotz Gerichtsurteil trotzdem macht,was er will. Wäre da nicht eine außergerichtliche Konfliktlösung durch eine Mediation was?

    Es gibt kein Gerichtsurteil. Meine Frage bezog sich darauf, ob ein Gerichtsurteil überhaupt Sinn macht, da es ja wahrscheinlich folgenlos bleibt, wenn der KV es nicht einhält.

    Eine Mediation bringt nicht viel. Die bestehende UmgangsVereinbarung wurde mit einer Mediatorin gemeinsam erarbeitet und wird von ihm so eingehalten, wie es für ihn gut passt.