Beiträge von Emma21

    Insgesamt ist die Situation bei euch sehr verfahren. Du solltest zunächst einmal für dich schauen, was du tun kannst, um die Situation zu entspannen. Bspw. bei der Frage nach dem Urlaubsort: sie ist nicht verpflichtet dir den Urlaubsort zu nennen. Warum ist es für dich so wichtig, da zigmal nachzuhaken? Was ändert das Wissen über den Urlaubsort für dich?

    Ich weiß nicht, ob in solch einer verfahrenen Situation eine Mediation hilfreich sein kann. Euer Ziel sollte es eigentlich sein, die Beziehungsebene abzuschließen und auf die Elternebene zu gelangen. Da seid ihr beide gefragt.

    Wichtig ist auch, dass ihr die Kinder aus den Streitereien raushaltet und zwar so, dass sie möglichst gar nichts von dem ganzen Theater mitbekommen.

    Du kannst natürlich versuchen dagegen vorzugehen, wenn der Hausarzt ständig Atteste ausstellt, obwohl das Kind eigentlich gar nicht krank ist und dich bspw. an die Ärztekammer wenden. Langfristig gesehen ist es sicherlich nicht von Vorteil für die Arbeitshaltung des Kindes, wenn es lernt, dass man dich wegen jeder Kleinigkeit krank schreiben lassen kann.

    Andererseits stehst du ja ohnehin schon nicht besonders hoch in der Gunst deines Kindes, da sollte gut überlegt sein, wie du am besten weiter vorgehen kannst, ohne das Kind noch mehr gegen dich aufzubringen. -Das ist auf jeden Fall ein Drahtseilakt.

    Ich kann dir, mangels Erfahrung, keine Einschätzung zu abgeben.

    51 Fehltage sind aber richtig viel. Wenn da keine besondere Erkrankung dahinter steckt, kann es sogar passieren, dass die Schule hier tätig wird und eine Attestpflicht einfordert. Das wäre wahrscheinlich gut für dich.

    Es tut mir sehr leid für dich, dass dein Kind so manipuliert wird und der Vater sich dir und dem Kind gegenüber so blöd verhält. Ich drück dir die Daumen, dass das Gericht die Situation erkennt und zu deinen Gunsten entscheidet.

    Wenn du keine Hormone nehmen möchtest, dann setz die Pille ab ;-)

    Wenn für dich und deinen Partner der Kinderwunsch abgeschlossen ist, wäre die Sterilisation wahrscheinlich das beste Mittel. Bei Männern ist das ja auch recht unkompliziert. Vielleicht ist es ja doch noch eine Überlegung wert.

    Ansonsten bleiben halt nur nicht-chemische Verhütungsmittel.

    Es hängt leider an der blöden Baugenehmigung, die lassen sich da irgendwie extrem lange Zeit. Zumal dann noch Lieferschwierigkeiten dazu kommen. Hoffen wir mal, dass in einem Jahr alles fertig ist. Würde natürlich alles vereinfachen und wären einige Sorgen weniger.

    In der jetzigen Situation in der Baubranche würde ich nicht damit rechnen, dass das Haus in einem Jahr fertig ist. Vor allem dann nicht, wenn es aktuell noch nichtmal eine Baugenehmigung gibt.

    Und ich weiß, dass eine Aufsichtspflichtverletzung eine ganz heiße Nummer werden kann. Da sind dann nicht nur die Lehrer, sondern die Schulleitung gleich mit komplett dran. 😉👋

    (Pausen-)Aufsichtspflicht bedeutet aber nicht, dass Lehrer immer alle Schüler direkt im Blick haben müssen. Ist auch gar nicht möglich. Vor allem dann nicht, wenn Schüler mutmaßlich, mit voller Absicht gegen geltende Regeln verstoßen. Irgendwo sind auch Lehrern Grenzen gesetzt.

    Wichtig wäre, wenn aus einem solchen Vorfall wie von dir beschrieben, dann Konsequenzen gezogen werden, wie bspw. dass das Gebäude, in das die Schüler nicht rein durften, in den Pausen abgeschlossen wird, wenn möglich. Das ist zwar immer ärgerlich für die Allgemeinheit, aber manchmal notwendiges Übel wenn einzelne über die Stränge schlagen.

    Auf jeden Fall konterte sie meine Frage nach der Aufsicht damit, dass Herr Sohn ja hätte draußen warten müssen. Toll!!! *io* So kann man es auch drehen. Es war kurz vor unserem Umzug in den Süden, deswegen habe ich damals nichts mehr gemacht.

    Ich verstehe dein Problem mit ihrer Antwort nicht. Was hätten die Lehrer deiner Meinung nach tun sollen oder müssen um den Unfall zu verhindern?

    Wie bereits geschrieben: Die Gesetzeslage ist anders als von dir beschrieben, Emma21.

    In wie fern? Was ich meinte, war, dass der ET, der aus dem gemeinsam bewohnten Wohnraum nicht ausziehen muss, weil es ihm bspw. gehört, sitzt erst mal am längeren Hebel, weil es ja seiner Zustimmung bedarf, wenn das Kind mit dem umziehenden ET mitziehen soll. Also ist hier, nach meinem Verständnis, erst einmal ein Ungleichgewicht geschaffen.

    Hierfür gibt es den Paragrafen 1361b BGB. Danach kann im Trennungs- und Streitfall einem Ehepartner der bisherige "Wohnraum" zugesprochen werden (zB bis zur gerichtlichen Vermögensklärung bei der Scheidung).

    Das vermutete Ungleichgewicht besteht da eigentlich nicht.

    Aber das Gesetz müsste ja auch erst durch einen Richter in einem gerichtlichen Verfahren angewendet werden. Also bliebe auch hier zur Durchsetzung des Rechts nur der rechtliche Weg.


    In einem Fall, wie es bei der TE ist, wo also dem KV das Haus gehört und somit die KM quasi "gezwungen" ist auszuziehen, liegt der Vorteil ganz klar beim KV. Ihm gehört das Haus. Das die KM dort nach der Trennung nicht wohnen bleiben kann und möchte ist naheliegend. Ihr Kind muss sie aber zurücklassen, wenn der KV dem Umzug nicht zustimmt.

    In der aktuellen Wohnungslage in Kombination mit der Tatsache, dass die KM ja durch die Kinderbetreuung TZ (oder gar nicht?) gearbeitet hat ist es zudem für sie schwieriger eine Wohnung im gleichen Wohnort oder in der Nähe des Hauses des KVs zu finden.

    Was die Sache erschwert, ist, dass der ET, dem das gemeinsam bewohnte Haus gehört, am längeren Hebel sitzt. Er kann sich ja erstmal gegen sämtliche Vorschlägen des anderen ETs stellen und einen Umzug des Kindes ablehnen. Letztlich bleibt dem anderen ET dann ja irgendwann nur noch der Klageweg. Hier finde ich die Gesetzeslage tatsächlich etwas schwierig, denn sie schafft doch im Zweifelsfall ein Ungleichgewicht in dem Moment, wo nur ein ET Eigentümer des gemeinsam bewohnten Wohnraumes ist, oder wenn ein ET sich, bei gleichwertigen Eigentumsvethältnissen schlichtweg weigert, den bis zur Trennung gemeinsam bewohnten Wohnraum zu verlassen. Meiner Meinung nach müsste die Gesetzgebung hier angepasst werden.

    Aber das hilft der TE ja grad auch nicht weiter.

    Der Termin heute bei der Beratungsstelle war "für die Katz". Mein Noch-Mann erzählte der Dame, dass es für ihn völlig neu ist, dass wir uns endgültig trennen und drückte auf die Tränendrüse. Als ich von den Problemen berichtet habe, hat er mich als Lügnerin dargestellt (ich würde komplett übertreiben etc.).

    Heute Abend wird es nochmal ein klärendes Gespräch zwischen uns geben.

    Nicht immer führt Mediation zum Ziel. Vielleicht ändert es sich mit der Zeit und die Meditation kann euch helfen. Wenn dein Ex aber bei seinem Standpunkt bleibt und nicht bereit zur Zusammenarbeit ist, dann wird es schwierig konstruktive Gespräche bei der Beratung zu führen.

    Mir hat es damals geholfen Einzeltermine bei der Beratung wahrzunehmen, um so zumindest an mir und meinem Umgang mit der Trennung usw. zu arbeiten.


    In wie fern es rechtlich tatsächlich so klar ist, kann ich nicht beurteilen. Es ist aber auch nicht ungewöhnlich, dass es den ein oder anderen Rechtsanwalt gibt, der vor allem sein Honorar im Vordergrund sieht und das steigt vor allem dann, wenn es vor Gericht geht.

    Grundsätzlich ist es immer die bessere Variante eine außergerichtliche Lösung zu finden mit der alle leben können. Daher würde ich immer gut überlegen, welche Alternativen und Kompromisse es noch gibt und welches Zeitfenster du dafür hast.


    Ich hoffe, euer klärendes Gespräch heute Abend wird hilfreich.

    Ich kann dich total gut verstehen. Die Rechtslage ist da schon etwas ungünstig, zumindest in dem Fall, wo das Wohneigentum nur einem Elternteil gehört.

    Moralisch und logisch gesehen wäre es wahrscheinlich schon besser, wenn das Kind bei dir bleibt.

    Was natürlich auch gar nicht geht, ist, wenn die Schwiegermutter dich beim Kind schlecht macht. Das ist tatsächlich auch rechtlich verboten. Aber es ist wahrscheinlich schwer das nachzuweisen.

    Hattet ihr schon den Termin bei der Beratungsstelle? Wie ist es gelaufen?

    Hallo und herzlich willkommen hier!


    Ich schließe mich meinen Vorredner*innen an, es ist eine schwierige Situation und wird nicht einfach zu lösen sein. Vor allem, wenn ihr keine friedliche Einigung findet.

    Auch wenn der Vater sich, deinen Beschreibungen nach, nicht besonders verantwortungsvoll verhält, so handelt es sich hier noch lange nicht um eine Kindeswohlgefährdung.

    Musst du zwingend 25km weit weg ziehen, oder kannst du auch im gleichen Ort wohnen bleiben und wäre dann vielleicht das Wechselmodell eine Option?

    Falls du das Wechselmodell nicht möchtest, welche Betreuungsvariante, bzw. -aufteilung mit dem Vater, stellst du dir vor? Was spräche für dich dagegen, dass dein Sohn seinen Hauptwohnsitz beim Vater hat?

    Ich denke, dass es immer hilfreich ist, einen Plan zu haben, wie du die Betreuung des Kindes gewährleisten kannst und wie du dir generell das Betreuungsmodell zwischen euch Eltern vorstellst. Außerdem musst du zu Kompromissen bereit sein.

    Jetzt wo die Trennung noch frisch ist, sind natürlich auch noch viele Emotionen im Spiel. Nicht selten geht es dabei auch um Macht und darum, dem Ex eins auszuwischen, als um das tatsächliche Wohl des Kindes. Hier ist es wichtig, einen Weg zu finden, die Paarebene auszublenden und nur auf der Elternebene zu bleiben. Daher ist es gut, dass ihr einen Termin bei einer Beratungsstelle habt. Ich denke, dass ist ein erster Schritt. Es kann aber durchaus sein, dass es dauert, bis ihr konstruktiv nach guten Lösungen für euer Kind suchen könnt.

    Selbst wenn das Kind mit 18 noch bei mir lebt und ich somit ohnehin für das Kind mit aufkomme, wird mein Gehalt gleichwertig mit in die Berechnung einbezogen und der KV hat dann obendrein noch einen Vorteil, weil ich viel mehr verdiene als er und ich ihn dadurch dann bei der Unterhaltszahlung entlasten muss?

    Vielen Dank für die Erläuterung!

    Das Wohneigentum wird von ihm bewohnt. Ob da noch jemand mit ihm wohnt und er ggf. dadurch Mieteinnahmen hat oder zumindest Unkosten teilen kann, wird sich wahrscheinlich schwer nachweisen lassen, wenn er es nicht angibt.

    Bisher hat die UV-Kasse noch nicht viel gemacht, um Geld von ihm zurück zu bekommen.

    Wenn Ex "Auskunft" erteilt, kann die Beistandschaft rechnen. Ist die Auskunft unvollständig, muss halt nachgefasst werden. Beziehst du allerdings Unterhaltsvorschuss, hat dieses Nachfassen auch die Unterhaltsvorschusskasse eigentlich als Pflicht. Kann es sein, dass gar keine weiteren Einnahmen vorhanden sind (oder könntest du das Einkommen nachweisen?)


    Geht der Ex nicht auf die Zahlungsberechnung der Beistandschaft ein, klagt die erneut (ohne Anwaltskosten für dich). Dann prüft das Gericht und urteilt einen Titel aus. Kosten hängen dann viel beim Ex. Unterschreibt er den Titel der Beistandschaft, spart er Geld.

    Die Dame von der Beistandschaft hat mir gesagt, dass ich klagen muss, wenn Ex der Aufforderung der Beistandschaft nur unvollständig nachkommt.

    Bisher beziehe ich UHV. Soweit ich weiß, hat er bisher noch nichts gezahlt.

    Er hat Wohneigentum und ist berufstätig. Eigentlich müsste er zahlen können, wenn auch wahrscheinlich maximal den Mindestunterhalt.

    Wenn er weniger als den Mindestunterhalt leisten könnte, würde dann die UHV-Kasse bis Mindestunterhalt aufstocken, oder hätte ich, bzw. die Kinder, dann eben Pech gehabt, wenn er eben nicht mehr zahlen kann/will?

    Vielen Dank für die Erläuterung. Sind diese 300€ eine festgelegte Summe? Das wäre ja in der Tat überschaubar.

    Verstehe ich das richtig, dass, wenn ich mich nicht drum kümmere bis das älteste Kind 18 ist, muss das Kind das dann alles machen?


    Mal angenommen es sind, wie sonst auch, auch bei der aktuellen Anfrage der Beistandschaft, nur unvollständige Angaben gemacht worden, dann müsste ich ja den gerichtlichen Weg einschlagen, um ihn dazu zu "verdonnern", die fehlenden Unterlagen einzureichen. Wenn dann die Unterlagen vorliegen, legt das Gericht fest ob und in wie weit er zahlungsfähig ist und erstellt dabei dann auch gleichzeitig einen Titel?

    Hat das dann auch irgendwie Auswirkungen auf den UHV?

    Die Beistandschaft macht das in der Regel selbstständig alle zwei Jahre. Jetzt muss sie vielleicht an manchen Orten motiviert werden ...

    Danke für den Tipp! Hier meldet die Beistandschaft sich von selbst und fragt nach, ob sie tätig werden sollen. Die Crux bei der Sache ist nur, dass der KV in der Regel nur unvollständige Angaben macht und ich dann direkt klagen müsste, damit die Beistandschaft vollständige Angaben erhält und das ist mit ehrlich gesagt zu aufwendig und zu teuer, zumal ich davon ausgehen muss, dass er trotz Wohneigentum und Job weiterhin nicht zahlungsfähig sein wird.